15.000 Euro an Influencerin – Agentur muss Vertragsstrafe zahlen
Eine Agentur musste eine Vertragsstrafe in Höhe von 15.000 Euro inklusive der Kosten der rechtsanwaltlichen Beauftragung an eine Influencerin zahlen, weil die Agentur sich nicht an vertragliche Vereinbarungen gehalten hatte.
Unsere Mandantin ist Influencerin und hatte mit einer Agentur einen Vertrag über eine Werbekampagne geschlossen. In diesem wurde ausdrücklich geregelt, dass nur ihr Influencer Name für die Kampagne benutzt werden dürfe, nicht aber ihr richtiger Name.
Trotz dieser Vereinbarungen wurde ihr richtiger Name anstelle des Influencernamens verwendet.
Verwendung von Influencer Fotos ohne Einwilligung
Neben der unzulässigen Verwendung des Namens unserer Mandantin veröffentlichte die Agentur auch Fotos des Instagram Accounts unserer Mandantin, ohne dass diese in die Veröffentlichung eingewilligt hat. Wir haben die Agentur abgemahnt und zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert. Hierzu war die Agentur zunächst nicht bereit. Im Rahmen des nachfolgenden Schriftverkehrs zwischen den Rechtsanwält:innen der Media Kanzlei und der Agentur, mit der unsere Mandantin ein Vertragsverhältnis hatte, konnten wir allerdings einen außergerichtlichen Vergleich ausarbeiten.
Rechtsanwalt für Influencer
Influencer stehen heutzutage im Fokus zahlreicher großer Werbekampagnen auf Social Media. Sobald Influencer eine gewisse Reichweite haben, werden Unternehmen zu Kooperationszwecken auf sie zukommen. Schon bei den Vertragsverhandlungen kann es – gerade für Neulinge im Influencer Business – ratsam sein, anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Aber auch wenn ein ähnlicher Fall wie dieser unserer Mandantin eintritt, kann ein Rechtsanwalt erfolgsversprechende Arbeit leisten.
Anwaltskanzlei Medienrecht
Dieser Fall zeigt wieder einmal, dass die anwaltliche Arbeit auch außergerichtlich eine sehr wichtige Rolle spielt. Durch geschickte Argumentation und Kommunikation können Rechtsstreitigkeiten häufig auch außergerichtlich beigelegt werden. Eine außergerichtliche Einigung kann für Mandanten gerade deshalb besonders interessant sein, da hierdurch erhebliche Kosten und Zeitaufwände gespart werden können. Die Media Kanzlei hat schon zahlreiche Erfolge im Bereich des Medienrechts erzielt. Unsere Anwälte sind neben dem Medienrecht auch auf weitere Rechtsgebiete wie Markenrecht, Urheberrecht, Persönlichkeitsrecht, Presserecht und Wettbewerbsrecht spezialisiert und beraten Sie hier gerne.