Sie haben einen hochpreisigen Online Coaching Vertrag, beispielsweise mit CopeCart geschlossen. Ihnen wurden unglaubliche Erfolge von einem unseriösen Vertriebler versprochen? Online Coaching Verträge kosten häufig unverhältnismäßig viel Geld. Das LG Stade stufte einen solchen Vertrag kürzlich als sittenwidrig ein! Betroffene Teilnehmer müssen nicht zahlen und kriegen ihr Geld zurück! Lassen Sie uns die Vertragsunterlagen (sollten Sie solche überhaupt erhalten haben) zukommen. Wir prüfen, ob wir Ihr Geld zurückholen können.
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Vielfach ausgezeichnete und top bewertete Kanzlei
“Wir haben bereits hunderte Fälle im Bereich Online Coaching bearbeitet und sind mit allen Einzelfällen besten vertraut.”
Biene Bunt
15 November 2023
Ausgesprochen schnelle und freundliche Rückmeldung. Mein Dank geht dabei insbesondere an Herrn Bönsch, der auch noch spät Abends erreichbar war und alle meine Fragen beantwortet hat. Ich habe mich insgesamt sehr gut aufgehoben gefühlt und werde die Media Kanzlei gerne überall weiterempfehlen
Katja Blondin
12 Oktober 2023
Ich bin mega zufrieden! Gute Beratung, ausgesprochen freundlicher Kontakt. Ich habe mein Anliegen erklärt und man hat sich sofort an die Arbeit gemacht. Der Fall konnte mit einem einzigen Anschreiben erledigt werden. Kontakt via Telefon und E-Mail. Würde mich immer wieder an diese Kanzlei wenden, wenn auch ich das lieber nicht möchte :)
Rita Röscher
3 Oktober 2023
Als mein Instagram-Account gehackt wurde, nahm ich die rechtliche Hilfe von der Media Kanzlei in Anspruch. Meine Ansprechpartnerin war Lisa-Marie Peter. Durch ihre kompetente, zuverlässige Unterstützung ist der Account wieder in meinem Besitz. Danke, dafür. Ich kann die Kanzlei jedem/jeder empfehlen, der/die einen rechtlichen Beistand in Sachen "Medienrecht" sucht bzw. benötigt.
Wien mal anders
26 September 2023
Super Service und schnelle Abwickelung! Wir haben unseren Instagram wieder, danke dafür. :)
Steffiii Blackmamba
26 September 2023
Sehr Kompetent schnelle Hilfe bei gehackten Sozial Media Account nur weiter zu empfehlen
Dr. Severin Riemenschneider Anwalt des Jahres 2019, 2020, 2021, 2022, 2023 für Medienrecht
JUVE Ranking 2020, 2021, 2022, 2023 Presse- und Äußerungsrecht, The Legal 500 2023 Presse- und Verlagsrecht, Best Lawyers Ranking 2020, 2021, 2022, Medien- und Urheberrecht – Handelsblatt, Most Outstanding Specialist Media Law 2020, 2021 – Acquisition INTL, Legal Tech Kanzlei 2020 – Legal Tech Kanzleien, Lawyer of the Year 2019, 2020, 2021, 2022, Medienrecht – Lawyer Monthly, Media Law International (MLI) ranked firm 2018, 2019, 2020, 2021, 2022, 2023
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Rechtsanwalt Dr. Riemenschneider im Experteninterview in der BILD zum Thema: Wie sich Betroffene gegen Coaching-Verträge erfolgreich wehren können
Vermeiden von Online Coaching
Aktuell sind im Internet, vor allem im Social Media Bereich, zahlreiche Online Coaches unterwegs. Sie versprechen den Interessierten hohe Umsätze mit wenig Aufwand. Teilweise wird sogar von passivem Einkommen gesprochen. Um diesen “Wohlstand” zu erreichen, müssen die Interessierten “nur” einen Betrag in 4-6 stelliger Höhe in das Coaching investieren. Leider merken die meisten erst nach Abschluss des Vertrages, dass die Ziele in der Realität gar nicht erreicht werden können und sie ihr ausgegebenes Geld gerne zurück hätten.
Sind Sie von einem Online Coaching Vertrag betroffen, aus dem Sie nicht mehr herauskommen, dann füllen Sie das hier folgende Formular kostenlos und unverbindlich aus.
Auf dieser Seite erfahren Sie, wer diese Online Coaches sind und welche Möglichkeiten man hat, um sich von dem Vertrag zu lösen.
Die Fristen für eine Lösung vom Vertrag sind häufig sehr kurz! Melden Sie sich bei uns. Ihre erste Kontaktaufnahme mit uns ist kostenlos und unverbindlich. Wählen Sie eine Kontaktmöglichkeit.
Informieren Sie sich nachfolgend vorab zu Ihrem Rechtsproblem
Im Internet sind massenhaft Angebote im Bereich des Online-Coaching zu finden. Beworben werden dabei auf Youtube, Instagram, Facebook und vielen weiteren Plattformen verschiedene Trainings, Workshops, Seminare und andere Arten von Webinaren, welche potenziellen Kunden oftmals unglaubliche Erfolge anpreisen, sollten Sie sich für das entsprechende Paket entscheiden.
Dabei bedienen die Online Coaches gerade zu Zeiten von Corona und Inflation einen großen Markt. Der Abstand zwischen arm und reich hat sich durch die Krisen vergrößert, sodass viele Personen die augenscheinliche Chance ergreifen wollen, mittels Selbstoptimierung sich passiv etwas dazuzuverdienen. Allerdings sind neben einigen seriösen Marktteilnehmern auch viele unseriöse Anbieter unterwegs. Daher möchten wir Ihnen in diesem Beitrag aufzeigen, dass sich Betroffene von Abzocke-Verträgen rechtlich zur Wehr setzen können.
Wer sind die Online Coaches?
Bei diesen Online Coaches handelt es sich um Personen, die gut reden können, charismatisch sind und jedem den ganz großen Erfolg versprechen. Dabei haben sie selbst meistens keine eigene Geschäftsidee erfolgreich entwickelt oder gar umgesetzt. Hingegen begeistern sie durch ihre beeinflussenden Reden zahlreiche Menschen, die ihre eigenen Probleme durch finanziellen Zuwachs lösen möchten.
Die Online Coaches versprechen Erfolg in 5-stelliger Höhe in kürzester Zeit nach nur einem Mausklick. Der Weg dorthin sei ganz einfach und der Gewinn garantiert. Ist man von dieser Idee erst einmal begeistert, so zahlt man auch gerne Geld dafür, um das vorgegebene Ziel zu erreichen. Denn was sind schon ein paar Tausend Euro, wenn man dank des Coachings im Anschluss das Zigfache bekommt. Von dieser einfachen Idee, werden viele begeisterungsfähige Personen angezogen, sodass auch schnell ein Gruppengefühl entsteht.
Problem der fehlenden Transparenz - MLM und Schneeballsystem
Vor Abschluss des Online Coachings erkennen die meisten Teilnehmer allerdings nicht, dass ihnen Kunden zum Anwerben fehlen oder, dass sie im Kampf um neue Teilnehmer zu viele Mitstreiter haben. Ihnen wird erst nach Abschluss des Vertrages klar, dass das System, von dem sie so begeistert waren, überhaupt nicht funktioniert und sie bereits gezahltes Geld quasi zum Fenster hinaus geworfen haben.
Denn das System, das hinter “dem einfachen Weg zum ganz großen Erfolg” steht, ist das sogenannte MLM-System, das unter die Rubrik der Schneeballsysteme fällt. MLM bedeutet Multilevel-Marketing und steht für ein stetig wachsendes Netzwerk, das aus sich selbst heraus vermeintlich Einnahmen abwerfen soll.
Dabei profitiert allerdings derjenige am meisten, der möglichst früh in das System einsteigt. Die späteren Teilnehmer fungieren dann nur noch zur Einhaltung des Gewinnversprechens der Gründer. Geld wird innerhalb des Netzwerkes ausschließlich zur Erhaltung der Strukturen investiert, nicht jedoch für Neueinsteiger und Teilnehmer in den unteren Hierarchien.
Zu erkennen sind MLM und Schneeballsystem vor allem an der fehlenden Transparenz. Kommen bei Teilnehmern des Netzwerkes Zweifel auf, so werden diese abgetan,indem man ihnen aufzeigt, sie seien noch nicht gut genug und würden noch ein weiteres Coaching benötigen.
Dieses kostet dann wiederum Geld. Möchte man dieses Geld wegen Unzufriedenheit zurückerhalten, so wird dies abgelehnt mit den Argumenten, man habe die Angebote in Anspruch genommen, deshalb kein Rücktrittsrecht und im Übrigen ja sowieso zu allem zugestimmt. Erzielt man nicht die versprochenen Erfolge, so wird das nicht auf das Versagen des Coachings zurückgeführt, sondern auf die mangelnde Einsatzbereitschaft des Teilnehmers.
Wann liegt ein Betrug bezüglich eines Online Coaching vor?
Ein betrügeriisches Handeln kann vermutet werden, wenn man mindestens die Hälfte von dem investieren muss, was man anschließend als Gewinn versprochen bekommt und das Risiko vollständig dem Teilnehmer zufällt. Wird bei einem Online Coaching also eine Investition von 50.000 Euro verlangt und dazu ein Gewinnversprechen von mindestens 100.000 Euro gemacht, so kann man von einem unseriöse Angebot ausgehen. Ein Betrug liegt dann vor, wenn der Online Coach dem Teilnehmer vorspiegelt, es könne ein Ziel erreicht werden, obwohl dieses nicht erreichbar ist.
In erster Linie ist es für die Kenntnis Ihrer Rechte wichtig, dass Sie wissen, ob es sich bei dem abgeschlossenen Coaching-Vertrag um einen Dienstvertrag oder einen Werkvertrag handelt.
Während ein Werkvertrag i.S.d. § 631 BGB die Erbringung eines konkreten Erfolges erfordert, ist es beim Dienstvertrag gem. § 611 BGB ausreichend, wenn die geschuldete Dienstleistung erbracht wird.
Im Bereich der Coaching Verträge wird wohl regelmäßig der Dienstvertrag die einschlägige Vertragsart sein, da die Parteien keinen konkreten Erfolg vereinbaren. In der Folge bedeutet dies, dass nicht auf die Gewährleistungsansprüche des Werkvertragsrechts zurückgegriffen werden kann.
Dennoch stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten offen, um sich von Ihrem Vertrag zu lösen oder sich gegen Ihren Vertragspartner zur Wehr zu setzen. Da im Bereich von Coaching-Verträgen die genauen Vertragsdetails immer wieder variieren können, empfehlen wir die Vertragsunterlagen durch einen kompetenten Anwalt oder eine kompetente Anwältin prüfen zu lassen. Wir von der Media Kanzlei unterstützen Sie dabei gerne!
Das Vorliegen eines Widerrufsrechts ist davon abhängig, ob Sie als Verbraucher i.S.d. § 13 BGB oder als Unternehmer i.S.d. § 14 BGB Vertragspartner geworden sind. Regelmäßig enthalten die AGB der Anbieter eine Klausel, welche eine Beschränkung möglicher Vertragspartner darauf beschränkt, dass es sich dabei um Unternehmer handelt. Eine solche Klausel kann bei Beachtung verschiedener Hinweispflichten wirksam sein.
Sollte eine solche Klausel jedoch fehlen und die Verbrauchereigenschaft erfüllt sein, kann der Vertrag grundsätzlich ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Sollte eine Vergütung bereits gezahlt worden sein, muss diese zurückerstattet werden.
Wir prüfen gerne für Sie, ob in Ihrem Fall die Verbrauchereigenschaft gegeben ist!
Eine weitere Möglichkeit zur Loslösung vom Vertrag kann eine Anfechtung dessen sein. Dafür ist als erstes das Vorliegen eines Anfechtungsgrundes erforderlich. Sollten Sie aufgrund falscher Versprechungen und Täuschungen zum Abschluss des Vertrages bewegt worden sein, könnte ein Anfechtungsgrund vorliegen. Ob dies jedoch im konkreten Einzelfall tatsächlich vorliegt, bedarf einer anwaltlichen Prüfung. In dieser Hinsicht unterstützen wir Sie gerne!
Ebenso haben Sie die Möglichkeit einen Schadensersatzanspruch geltend zu machen, wenn die erbrachte Leistung nicht den vertraglich festgehaltenen Anforderungen entspricht. Regelmäßig sind die angebotenen Online-Coachings in der praktischen Umsetzung inhaltlich unzureichend und entsprechen nicht der vertraglich vereinbarten Leistung. Dies stellt dann eine Schlechtleistung dar und kann einen Schadensersatzanspruch gem. §§ 280 ff. BGB zur Folge haben.
Auch hier stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite und prüfen Ihren Fall dahingehend!
Coaching-Verträge können im Internet für teilweise horrende Preise angeboten werden. Wenn die Gegenleistung und der geforderte Preis nun jedoch ein auffälliges Missverhältnis aufweisen, kann dies auch zur Nichtigkeit des Vertrages aufgrund von Sittenwidrigkeit führen.
Grundsätzlich gilt auch bei Online-Coaching Verträgen der Grundsatz „Ohne Arbeit kein Lohn“. Das bedeutet, dass ein Dienstleister seine Vergütung nicht verlangen kann, wenn er gar nicht erst tätig geworden ist. Sie wären in einem solchen Fall nicht zur Zahlung der Vergütung verpflichtet. Von diesem Grundsatz gibt es einige Ausnahmen. Ob die Voraussetzungen dieser jedoch erfüllt sind, lässt sich pauschal nicht sagen, sondern bedarf regelmäßig ebenfalls einer anwaltlichen Prüfung.
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Einer der bekanntesten Coaching-Anbieter ist CopeCart, wobei es sich bei CopeCart nicht um einen klassischen Coaching-Anbieter handelt, sondern um einen Reseller, das bedeutet der Coaching-Vertrag kommt mit CopeCart als Vertragspartner und Zahlungsempfänger zustande, während das Coaching selbst von Coaching-Anbietern wie z.B. „Banks Consulting“ „Weiss Consulting & Marketing GmbH“, „MarketConsultive GmbH“ und „Andreas Matuska (Amatuska Llc)“ angeboten wird.
Die sogenannten Vertragsgespräche finden dabei in der Regel online über Zoom mit den jeweiligen Coaching-Anbietern statt, sodass den Kunden oft gar nicht klar wird, dass Vertragspartner und Zahlungsempfänger CopeCart ist.
Ein weiterer Coaching-Anbieter ist die Speed and Space Mentoring GmbH, vertreten durch Frau Annette Grübnau. Dieses Coaching-Programm verkauft Kunden eine sogenannte „Aura-Chirurgie“ und „Geistige Heilung“. Kunden werden unter dem Versprechen die Energie von Millionären zu spüren, um selbst zu Millionären zu werden, dazu gebracht, Verträge im fünf bis sechsstelligen Betrag abzuschließen. Bereits aufgrund der exorbitanten Summen, zu denen die Verträge abgeschlossen werden, dürften die Verträge sittenwidrig sein.
Eine weitere Anbieterin von Mentalcoaching ist Michelle Rittersen.
Laut ihrer Webseite ist Zielgruppe dieses Coaching-Programm homosexuellen Frauen zur einer mentalen Stärke zu helfen. Auch dieses Coaching-Programm befindet sich im hochpreisigen Segment.
Ein weiterer Coaching-Anbieter ist die Helfenstein Consulting GmbH.
Der Geschäftsführer Kevin Helfenstein verspricht seinen Kunden den Aufbau eines hochprofitablen Online-Shop und E-Commerce-Business.
Nachdem unser Mandant von einem Mitarbeiter telefonisch kontaktiert wurde und ein Erstgespräch stattfand, wurde der Vertragsabschluss via WhatsApp durchgeführt, ohne dass unsere Mandantin auf die wesentlichen Vertragsbestandteile hingewiesen wurde.
Coaching-Verträge können im Internet für teilweise horrende Preise
Ein weiterer Coaching-Anbieter, der ebenfalls mit CopeCart zusammenarbeitet, ist die Weiss Consulting & Marketing GmbH.
Max Weiss Mentoring Programm - das Programm verspricht einen Umsatz von monatlich 10.000 Euro und mehr binnen weniger Wochen und das ganz ohne Vorkenntnisse
Der Geschäftsführer Max Weiss lockt seine Kunden damit, dass er ihnen in wenigen Videos erklärt, wie Kunden ihre eigene Online Marketing Agentur aufbauen. Geworben wird damit, dass man mit seinem Coaching-Programm problemlos eine Agentur aufbauen kann, mit der man monatlich mindestens 10.000 Euro umsetzen kann.
angeboten werden. Wenn die Gegenleistung und der geforderte Preis nun jedoch ein auffälliges Missverhältnis aufweisen, kann dies auch zur Nichtigkeit des Vertrages aufgrund von Sittenwidrigkeit führen.
Der Geschäftsführer Lukas Lindler bietet auf seiner Webseite Coaching-Programme für den digitalen Vertrieb und Social Media Marketing an. Mit dem Versprechen „Wie Du garantiert deine ersten 3.000€ (!) passiv über das Internet in maximal 30 Tagen oder weniger verdienst (OHNE ERFAHRUNG!)“ wirbt er auf seiner Webseite für ein passives Einkommen mittels des Aufbaus von automatischen Infoprodukten. Darunter verbirgt sich jedoch das Schneeballsystem.
Digital Reselling/RS/Platin - Einkommen auf Autopilot - digitale Dienstleistungen - hinter diesem Online Coaching Angebot steckt die Lukas Lindler Holding GmbH. Es werden passive Verdienstmöglichkeiten iHv. 3.000 Euro in Aussicht gestellt.
Hinter dem Master Life Mentoring steckt das Paar Marko & Mandy Slusarek, das als selfmade Millionärpaar bekannt ist. In ihrem Programm werben die beiden mit schnellen finanziellen Erfolgen durch ein Online Business. Auch sie gehören zu Copecart und werben sogar in einem ihrer Youtube-Videos mit einer Auszeichung für ihre erste Million Umsatz, die sie von Copecart erhalten haben.
Ein weiteres Programm, das Marko Slusarek angeboten hat, nennt sich 5 Sterne Gold Online Business Ausbildung.
Auch bei Digistore24 handelt es sich um einen Reseller, das bedeutet auch hier kommt der Coaching-Vertrag mit Digistore24 als Vertragspartner und Zahlungsempfänger zustande, während das Coaching selbst von Coaching-Anbietern wie True Love-Coaching von Christin Bernhardt oder Fuad Omerovic angeboten wird.
Die sogenannten Vertragsgespräche finden auch hier in der Regel online über Zoom mit den jeweiligen Coaching-Anbietern statt, sodass den Kunden oft gar nicht klar wird, dass Vertragspartner und Zahlungsempfänger Digistore24 ist.
Deven Schuller bietet Online Coaching im Finanzsektor an. Dabei findet man seinen Namen besonders häufig im Bereich des Shortsellings wieder. Uns haben in der Vergangenheit bereits mehrfach Anfragen erreicht, in denen Mandanten Zweifel an der Seriosität des Online Coaches Deven Schuller geäußert haben. Der Online Coach bietet verschiedene Bücher über finanzielle Freiheit an und verkauft Seminare zu Themen wie "Investment & Shorting Masterclass" in Höhe von mehreren tausend Euro.
Jürgen Höller ist ein deutscher Motivationstrainer, Unternehmer und Autor, der im deutschsprachigen Raum größere Bekanntheit hat. Er verkauft viele Bücher, Audios (CDs), Videos und Seminare zu seinen Themen.
Ebenfalls kooperiert mit Digistore24 die Coaching-Anbieterin Christin Bernhardt. Das True-Love Coaching verspricht, dass sie durch das Coaching ein (Liebes-)Leben kreieren, das sie zutiefst erfüllt. Hier sollen die Teilnehmer zu ihrer weiblichen Wahrhaftigkeit kommen, ureigene Liebeskraft wecken, Wunder der Vergangenheit heilen, Zugang zu tiefer, femininer Liebesenergie freilegen, ein leidenschaftliches Liebesleben erfahren und auch in anderen Lebensbereichen aufblühen.
Dabei wird vor allem dazu aufgefordert, mit der Ausführung des Vertrages vor Ablauf der Widerrufsfrist zu beginnen. In einem solchen Fall besteht ein Widerrufsrecht grundsätzlich nicht mehr.
Ein weiterer Coaching-Anbieter ist die Vuno GmbH (Kiender Conulting).
Die Vuno GmbH wird vertreten durch Jakob Kiender. Dieses Programm richtet sich an alle Freelancer, Agenturinhaber und Coaches, die planbar Kunden gewinnen wollen. Er verspricht, dass sofort durch Social Selling 5-stellige Monatsumsätze erreicht werden, ohne nervige Kaltakquise und ohne Geld in Ads zu verbrennen. Dieser verspricht bzw. garantiert dir sogar, dass in einem der ersten 3 Monate mindestens ein fünfstelliger Umsatz in Höhe von 10.000-15.000 Euro generiert wird.
Ein weiterer Coaching-Anbieter, der ebenfalls mit CopeCart kooperiert, ist die ISLE OF MIND academy GmbH. Diese wird durch Simon Vogt vertreten.
Dieser Coaching-Anbieter verspricht u.a., dass Teilnehmer im Coaching „IDEATION“ in 8 Wochen „zur passenden Idee für deine Selbstständigkeit“ finden und im Coaching „CREATION“ in 5 Monaten „zu Deinem Erfolgreichen experten-Business“ gelangen.
Bei diesen Coachings geht es insbesondere darum, den Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen und sein eigenes Business auf die Beine zu stellen.
Bei CloserConnection bzw. CloserCreator soll man mittels Verkaufprovisionen als professioneller Closer Provisionen in Höhe von 300 bis 800 Euro pro Verkauf erreichen können.
The SalesManual ist der Name des Coaching von einem unruhigen Coach. Consulting. Mit diesem Modell soll durch das vermitteln von Verkaufstrategien nach kürzester Zeit die Tilgung der Coaching-Kosten möglich sein.
Daniel Weinstock (Weinstock Academy SAS) bietet als „Erfolgstrainer“ in der Persönlichkeitsentwicklung die sogenannte „Instant Change“ Methode an und wirbt mit einer umgehenden Lösung von Blockaden und Angststörungen durch diese Methode. Die Methode soll angeblich zu „schneller Veränderung und emotionalen Spitzenzuständen führen.“
Christian Tucholsky verspricht, dass man mit nur 3 Schritten durch seine Fallstudie ein seriöses und stabiles Einkommen mit 4 - 5-stelligen Umsätzen generieren kann.
Michael Dornseifer hilft angeblich mit seinem MENTAL DETOX beim Entgiften der Gedanken, wodurch die Teilnehmer ein "leichteres und freies Leben" führen können.
Die 8figure Academy bzw. 8figure Dream Academy behauptet, dass Teilnehmer mit ihrem 1 step to freedom Paket eine verkaufsstarke Gelddruckmaschine bauen können.
Mit seinem Coaching "My Best Concept" wirbt Patrick Mientus für eine individualisierte Marketing-Strategie, durch die die Sichtbarkeit des eigenen Unternehmens um 95 % gesteigert werden soll.
Philipp Follmer wirbt mit seiner Freedom Writer Academy für den Aufbau eines eigenen Copywriting-Business in nur wenigen Wochen und den damit einhergehenden monatlichen Einnahmen von 10.000 Euro.
Der Mentaltrainer Benjamin Berg (Benjamin Berg GmbH) bietet neben einem maßgeschneiderten Trainingskonzept für Fußballer auch Online Kurse zur Selbstentdeckung an. Später möchte er auch Kurse für Unternehmer anbieten.
Der Trader hat seine Coaching Firma jetzt unbenannt. Die Coachings werden nicht mehr unter "Hartmann Coaching GmbH", sondern unter "Funded Unicorn GmbH" angeboten
Matthieu Schmidt Performance verspricht mit seinem Coaching eine verbesserte emotionale Stärke & Durchsetzungskraft, sowie Steigerung der Effektivität und Produktivität.
Birthe Schütz bietet verschiedene Programme wie das "Universal Empress Business Mastermind" an. Sie verspricht durch "sexy Lebendigkeit" Teilnehmern fünfstellige Beträge zu verdienen.
Verfahren zu den Online Coaching Fällen Klage wegen Rückzahlung
Klage wegen Unwirksamkeit eines Online Coaching Vertrages
"Geld zurück" Coaching Fazit
Jedenfalls stehen Sie bei unseriösen Online-Coaching Verträgen keinesfalls wehrlos dar. Sollten Sie weitere Fragen haben und eine rechtliche Einschätzung benötigen, scheuen Sie nicht uns zu kontaktieren! Unsere Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen sind auf das Onlinerecht und Internetrecht spezialisiert.