Der Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. (IDO) spricht seit Jahren in größerer Zahl Abmahnungen gegenüber Online-Händlern aus. Zahlreiche Händler haben daraufhin Unterlassungserklärungen gegenüber IDO abgegeben.
Doch ist diese Erklärung auch verbindlich? Kann sie gekündigt werden?
Die rechtlichen Grundlagen
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Urteil vom 12.07.2012 (Az. I ZR 109/11) entschieden, dass Unterlassungserklärungen auch nach Abgabe gekündigt werden können. Dies ist jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
1.Kündigung aus wichtigem Grund
Eine Kündigung ist grundsätzlich aus wichtigem Grund möglich. Dies ist der Fall, wenn sich die Gesetzeslage oder höchstrichterliche Rechtsprechung ändert oder sich tatsächliche Umstände, auf denen die Unterlassungserklärung beruhte, zwischenzeitlich geändert haben.
2. Kündigung aufgrund unzureichender Abmahnung
Eine Kündigung ist auch möglich, wenn die Abmahnung, die der Unterlassungserklärung zugrunde liegt, unzureichend war. Dies ist der Fall, wenn die Abmahnung die Rechtswidrigkeit des beanstandeten Verhaltens nicht hinreichend deutlich darlegt oder wenn die Abmahnung unverhältnismäßig ist.
3. Kündigung aufgrund fehlender Anspruchsberechtigung des IDO
Eine Kündigung ist ebenfalls möglich, wenn der IDO nicht zur Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs berechtigt ist. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der IDO nicht über die erforderliche Anzahl von Mitgliedern verfügt, die gleiche oder ähnliche Waren wie der abgemahnte Händler anbieten.
4. Kündigung aufgrund unwirksamer Unterlassungserklärung
Eine Kündigung ist schließlich auch möglich, wenn die Unterlassungserklärung unwirksam ist. Dies ist der Fall, wenn die Erklärung beispielsweise unklar, unbestimmt oder widersprüchlich ist.
Was tun, wenn Sie eine IDO Unterlassungserklärung abgegeben haben?
Wenn Sie eine IDO Unterlassungserklärung abgegeben haben, sollten Sie zunächst prüfen, ob diese kündbar ist. Dazu können Sie sich an einen Rechtsanwalt wenden.
Die Media Kanzlei ist in diesem Bereich spezialisiert und hilft Ihnen gerne mit einer rechtlichen Einschätzung weiter. Kontaktieren Sie uns gerne für nähere Informationen.
Fazit
Eine IDO Unterlassungserklärung ist grundsätzlich kündbar. Dies ist jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Eine rechtliche Prüfung ist daher immer empfehlenswert.
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Sie haben eine Unterlassungserklärung an IDO abgegeben und möchten diese nun kündigen? In letzter Zeit werden vermehrt Abmahnungen des Interessenverbands für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. (IDO) versendet mit der Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung. Unterlassungserklärungen ziehen weitreichende Folgen nach sich, weshalb es wichtig ist, sich über eine Kündigungsmöglichkeit zu informieren. Unsere Anwälte helfen Ihnen gerne weiter. Kontaktieren Sie uns noch heute!
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