Abmahnungen durch IPPC Law zur Musiknutzung im Internet

Inhaltsverzeichnis

In den letzten Monaten häufen sich Abmahnungen von der Kanzlei IPPC Law, die sich auf die Nutzung von Musikstücken auf sozialen Plattformen wie Instagram und TikTok beziehen. Besonders betroffen sind Nutzer, die beliebte Tracks in ihren Videos verwenden, ohne über die entsprechenden Lizenzrechte zu verfügen. Diese Abmahnungen, die häufig mit einer Forderung nach Schadensersatz und einer Unterlassungserklärung verbunden sind, werfen ein Schlaglicht auf ein zunehmend brisantes Thema: Urheberrechtsverletzungen in der Musiknutzung auf Social Media.

Urheberrechtliche Fallstricke auf Social Media

Viele Influencer, Content Creator und ganz normale Nutzer posten regelmäßig Videos auf Instagram und TikTok, oft unbedarft und ohne sich bewusst zu sein, dass auch die Nutzung von Musik rechtliche Risiken birgt. Häufig verwenden sie Songs aus gängigen Charts oder beliebte Stücke aus Streaming-Diensten, ohne zu wissen, dass diese nicht automatisch zur freien Verwendung auf sozialen Plattformen lizenziert sind.

Das Problem: Nur weil ein Lied auf einer Plattform wie Spotify oder Apple Music verfügbar ist, bedeutet das nicht, dass es auch ohne Weiteres in Social-Media-Videos verwendet werden darf. Die Rechte an Musikstücken, insbesondere die Urheberrechte der Komponisten, Texter und Produzenten, bleiben bestehen. Wer Musik in seinen Videos verwendet, ohne die erforderlichen Lizenzen zu erwerben, kann schnell in Konflikt mit dem Urheberrecht geraten.

IPPC Law und Abmahnungen

IPPC Law, eine Kanzlei, die auf Urheberrechtsverletzungen spezialisiert ist, hat in jüngster Zeit zunehmend Abmahnungen verschickt. Besonders betroffen sind Nutzer, die bestimmte Musikstücke ohne die nötigen Lizenzen auf TikTok oder Instagram genutzt haben. Die Kanzlei vertritt unter anderem die Rechteinhaber von beliebten Musiktiteln und fordert nicht nur die Löschung der Videos, sondern auch die Zahlung von Schadensersatz. In vielen Fällen wird den betroffenen Nutzern eine Unterlassungserklärung vorgelegt, die sie zur Zahlung und zur künftigen Vermeidung solcher Verstöße verpflichtet.

Welche Sounds sind betroffen?

Ein häufiges Anliegen der betroffenen Nutzer ist die Frage, welche Musikstücke konkret abgemahnt werden. Die Kanzlei IPPC Law konzentriert sie sich vor allem auf bestimmte, populäre Tracks, die von großen Musiklabels vertreten werden. Hierzu gehören insbesondere Lieder, die regelmäßig in TikTok-Challenges oder Instagram-Reels verwendet werden und somit in den Fokus von IPPC Law geraten.

Warum gerade jetzt?

Die Zahl der Abmahnungen hat in letzter Zeit zugenommen, und das ist kein Zufall. Mit dem zunehmenden Trend, dass immer mehr Menschen Musik für ihre Inhalte auf Social Media verwenden, wächst auch das Bewusstsein für die Verletzung von Urheberrechten. Musiklabels und Künstler setzen verstärkt auf die Durchsetzung ihrer Rechte – und das nicht nur durch die klassischen Kanäle, sondern auch durch spezialisierte Kanzleien wie IPPC Law.

Hinzu kommt, dass Plattformen wie TikTok und Instagram immer mehr als Marketinginstrumente genutzt werden. Viele Unternehmen arbeiten mit Influencern und Creatorn zusammen, die ihre Videos mit Musik untermalen, um ihre Reichweite zu vergrößern. Das macht die Nutzung von Musik zu einem zentralen Bestandteil von Social-Media und gleichzeitig auch zu einer häufigen Quelle für Urheberrechtsverletzungen.

Finanzielle Folgen einer Abmahnung

Die finanziellen Auswirkungen einer Abmahnung durch IPPC Law können für die betroffenen Nutzer erheblich sein. Neben der Forderung nach Schadensersatz für die unlizenzierte Nutzung des geschützten Materials, wird in der Regel auch die Übernahme der Anwaltskosten verlangt.

Die Schadensersatzforderungen selbst können je nach Umfang und Art der Nutzung des urheberrechtlich geschützten Werkes unterschiedlich hoch ausfallen. Im Fall des Songs „Pedro“ können die Ansprüche bis zu 10.000 € betragen, was in Kombination mit den Anwaltskosten die gesamte Forderung auf rund 9.000 € bis 15.000 € anheben kann, je nachdem, wie lange das Werk genutzt wurde und welche konkreten Einnahmen dadurch erzielt wurden.

Besonders problematisch wird es, wenn die Nutzung im gewerblichen Kontext erfolgte, etwa im Rahmen von Influencer-Marketing oder bezahlten Kooperationen, da hier die Lizenzverstöße als besonders schwerwiegend eingestuft werden können. In solchen Fällen wird eine hohe Schadensersatzforderung erhoben, um den „entgangenen Gewinn“ des Rechteinhabers zu kompensieren.

Was können Nutzer tun?

Wenn auch Sie eine Abmahnung von IPPC Law oder einer ähnlichen Kanzlei erhalten haben, sollten Sie nicht panisch reagieren. Es gibt einige wichtige Schritte, die Sie beachten können:

  1. Rechtsberatung einholen: Ein Anwalt für Urheberrecht kann Ihnen helfen, die Abmahnung rechtlich einzuordnen und die besten nächsten Schritte zu klären. In vielen Fällen kann die Forderung nach Schadensersatz überprüft und möglicherweise reduziert werden. Die Media Kanzlei steht Ihnen gerne zur Seite!
  2. Verhalten in Zukunft anpassen: Vermeiden Sie in Zukunft die unlizenzierte Nutzung von Musik in Ihren Social-Media-Videos. Wenn Sie Musik verwenden möchten, stellen Sie sicher, dass Sie über eine gültige Lizenz verfügen. Auf TikTok und Instagram gibt es beispielsweise Musikbibliotheken mit vorab lizenzierten Tracks, die ohne rechtliche Bedenken genutzt werden können.
  3. Unterlassungserklärung prüfen: In vielen Fällen wird von Ihnen verlangt, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Diese sollten Sie sorgfältig lesen und gegebenenfalls anwaltlich überprüfen lassen, bevor Sie sie unterzeichnen.

Was tun beim Erhalt einer Unterlassungserklärung?

Eine der häufigsten Reaktionen auf eine Abmahnung durch IPPC Law ist der Erhalt einer Unterlassungserklärung. Diese ist in den meisten Abmahnungen enthalten und verpflichtet den Abgemahnten, die Musikstücke sofort zu entfernen und künftig zu unterlassen, sie ohne Lizenz zu verwenden. Doch die Unterlassungserklärung hat weitreichende rechtliche Konsequenzen, die nicht immer auf den ersten Blick erkennbar sind. Sie enthält häufig auch eine Vertragsstrafe für den Fall, dass der Betroffene erneut gegen die Unterlassungspflicht verstößt.

Es ist wichtig zu verstehen, dass die Unterlassungserklärung nicht einfach unterschrieben werden sollte, ohne die rechtlichen Auswirkungen genau zu prüfen. In vielen Fällen kann die pauschale Vertragsstrafe überhöht sein, oder es existieren unklare Formulierungen, die für den Nutzer ungünstig sind. In solchen Fällen ist es ratsam, rechtlichen Rat einzuholen und die Abmahnung gegebenenfalls anzufechten oder zu modifizieren. Ein erfahrener Anwalt für Urheberrecht kann helfen, eine faire Lösung zu finden und gegebenenfalls die Forderungen der Kanzlei zu reduzieren.

Die Media Kanzlei steht Ihnen bei Abmahnungen zur Seite!

Wenn Sie regelmäßig Musik in Ihren Social-Media-Inhalten verwenden, empfiehlt es sich, eine rechtliche Beratung einzuholen und sicherzustellen, dass Sie stets die notwendigen Rechte zur Musiknutzung besitzen. Die Media Kanzlei berät und informiert Sie gerne. Kontaktieren Sie uns noch heute!

Rechtsanwalt Dr. Severin Riemenschneider, LL.M. Eur. gründete die Media Kanzlei Frankfurt | Hamburg im Jahr 2014. Er ist seit 2016 Fachanwalt für Medien- und Urheberrecht.
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