Abmahnung wegen negativer Bewertung erhalten?

Wir helfen Ihnen, wenn Sie wegen einer Bewertung abgemahnt wurden!

Sie wurden aufgefordert, Ihre Bewertung zu löschen und künftig nicht weiter zu verbreiten? Sie haben eine Abmahnung mit Unterlassungserklärung erhalten, weil Sie eine negative Bewertung abgegeben haben? Wir prüfen die Abmahnung und die Ansprüche und unterstützen Sie in dieser Angelegenheit. Kontaktieren Sie uns noch heute für ein kostenfreies Erstgespräch!

Rechtsanwalt Dr. Severin Riemenschneider, LL.M. Eur. gründete die Media Kanzlei Frankfurt | Hamburg im Jahr 2014. Er ist seit 2016 Fachanwalt für Medien- und Urheberrecht.
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Biene Bunt
Biene Bunt
15 November 2023
Ausgesprochen schnelle und freundliche Rückmeldung. Mein Dank geht dabei insbesondere an Herrn Bönsch, der auch noch spät Abends erreichbar war und alle meine Fragen beantwortet hat. Ich habe mich insgesamt sehr gut aufgehoben gefühlt und werde die Media Kanzlei gerne überall weiterempfehlen
Katja Blondin
Katja Blondin
12 Oktober 2023
Ich bin mega zufrieden! Gute Beratung, ausgesprochen freundlicher Kontakt. Ich habe mein Anliegen erklärt und man hat sich sofort an die Arbeit gemacht. Der Fall konnte mit einem einzigen Anschreiben erledigt werden. Kontakt via Telefon und E-Mail. Würde mich immer wieder an diese Kanzlei wenden, wenn auch ich das lieber nicht möchte :)
Rita Röscher
Rita Röscher
3 Oktober 2023
Als mein Instagram-Account gehackt wurde, nahm ich die rechtliche Hilfe von der Media Kanzlei in Anspruch. Meine Ansprechpartnerin war Lisa-Marie Peter. Durch ihre kompetente, zuverlässige Unterstützung ist der Account wieder in meinem Besitz. Danke, dafür. Ich kann die Kanzlei jedem/jeder empfehlen, der/die einen rechtlichen Beistand in Sachen "Medienrecht" sucht bzw. benötigt.
Wien mal anders
Wien mal anders
26 September 2023
Super Service und schnelle Abwickelung! Wir haben unseren Instagram wieder, danke dafür. :)
Steffiii Blackmamba
Steffiii Blackmamba
26 September 2023
Sehr Kompetent schnelle Hilfe bei gehackten Sozial Media Account nur weiter zu empfehlen

MEDIA KANZLEI IN DEN MEDIEN

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Dr. Severin Riemenschneider Anwalt des Jahres 2019, 2020, 2021, 2022, 2023
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Inhaltsverzeichnis

Warum werden Abmahnungen wegen negativer Bewertungen versandt?

Betroffene wissen oft nicht, warum sie eine Abmahnung erhalten haben. Die Rezension wird zwar aufgeführt und dokumentiert, aber es ist unverständlich, warum diese gelöscht werden soll. In vielen Fällen ist auf den ersten Blick keine unzulässige Äußerung zu sehen. Sie haben doch nur die Tatsachen wiedergegeben. Es muss jedoch nicht immer eine beleidigende Rezension vorliegen, um eine unzulässige Bewertung zu begründen.

Bei einer Äußerung muss man ganz generell zwischen Meinungsäußerungen und Tatsachenbehauptungen unterscheiden. Anhand der Unterscheidung wird auch der Anspruch in der Abmahnung begründet. So kann Ihnen eine Beleidigung, unwahre Tatsachenbehauptung, Schmähkritik, Verleumdung, Formalbeleidigung oder üble Nachrede vorgeworfen worden sein.

Im Gegensatz zur Tatsachenbehauptung, wird bei der Meinungsäußerung nicht zwischen wahr und unwahr statt, sondern es wird zwischen den Interessen der Parteien abgewogen

Sofern Sie keine beleidigenden Inhalte oder Persönlichkeitsrechtsverletzungen verbreiten, kann man zunächst davon ausgehen, dass auch die Bewertung zulässig war. 

Grund der Abmahnung ist in den meisten Fällen daher eine unwahre Tatsachenbehauptung. Wenn Sie eine Tatsache aufstellen, müssen Sie diese im Zweifel nachweisen können. Kann ein Nachweis nicht erbracht werden, wird die Bewertung unzulässig sein. Auch spielen Emotionen oft eine Rolle, wenn Verfasser, im Eifer des Gefechts, Äußerungen verbreiten, die sie sonst nicht verbreitet hätten.

Wann ist eine Bewertung rechtswidrig?

Wie bereits erläutert, hängt dies maßgeblich mit der Form der Äußerung zusammen. Liegt eine Meinungsäußerung oder doch eine Tatsachenbehauptung vor?

Allgemein kann eine Bewertung aus folgenden Gründen unzulässig sein:

  • Die Bewertung enthält unwahre Tatsachen;
  • die Bewertung enthält Schmähkritik oder Beleidigungen;
  • das Unternehmen bzw. die Leistung wird schlecht bewertet, obwohl kein Geschäftskontakt bestand.

Aufgepasst: Eine Bewertung kann auch unzulässig sein, wenn eine Abwägung zwischen den Interessen der Parteien ergeben hat, dass das Interesse des Verfassers dem Unternehmen zurücksteht.

Viele Mandanten gehen davon aus, dass ihre Bewertungen von der Meinungsfreiheit gedeckt ist, was oftmals zu Problemen führt. Nicht jede Äußerung, die man gegenüber anderen trifft, ist als Meinungsäußerung zu klassifizieren. Dies betrifft insbesondere Äußerungen, die keinen wahren Tatsachenkern oder die persönliche Ehre des Betroffenen verletzen. Wichtig: Auch Unternehmen haben ein Unternehmenspersönlichkeitsrecht!

In der Praxis können die Verfasser die Vorwürfe oft nicht beweisen. Jedoch ist bei Tatsachenbehauptungen zu beachten, dass gemäß §§ 1004 Abs. 1 analog, 823 Abs. 2 BGB i.V.m § 186 StGB möglicherweise eine Beweislastumkehr stattfindet und Sie die Vorwürfe darlegen müssen. Wenn Sie die Behauptung nicht beweisen können, wird ein Gericht die Äußerungen als unwahr einstufen und Ihre Rezension wäre rechtswidrig und muss gelöscht werden. Auch der Unterlassungsanspruch und die Rechtsanwaltskosten bestünden dann.

Dies muss allerdings nicht immer zutreffen. Uns erreichen häufig Anfragen von Adressaten einer Abmahnung aufgrund einer Bewertung, wo wir zu dem Ergebnis kamen, dass die Abmahnung keine Aussicht auf Erfolg hat. Eine Abmahnung dient oftmals als Abschreckung, um Bewertende dazu zu bewegen, die Bewertung zu löschen.

"Ich habe doch gar nichts geschrieben" - Bewertung ohne Text

Ein häufig nicht bekanntes Problem ist, dass nur ehemalige Kunden oder Geschäftspartner berechtigt sind, Bewertungen zu verfassen. Jedenfalls muss ein Geschäftskontakt bestanden haben. Dieser entsteht bereits, wenn Ihre Anfrage ans Unternehmen unfreundlich beantwortet wurde oder Sie am Telefon beleidigt wurden. Eine Zahlung oder ein Kauf muss nicht getätigt worden sein. 

Wenn jedoch eine Bewertung ohne Text abgegeben wird, wird der Unternehmen vermutlich behaupten, es läge kein Geschäftskontakt vor und die Bewertung sei nicht zuzuordnen. Dies kann auch durch den Benutzernamen versucht werden. Daher seien Sie in der Bewertung genau und nutzen Sie Informationen oder einen Namen, damit die Bewertung auch einem Geschäftskontakt zugeordnet werden kann.

Droht eine Anzeige wegen einer negativen Bewertung?

Eine Bewertung kann in der Praxis auch eine strafrechtlich relevante Handlung sein. Der Betroffene kann sich folglich entscheiden, eine Strafanzeige zu erstatten. Dafür muss eine strafbare Handlung wie Beleidigung nach § 185 StGB, üble Nachrede nach § 186 StGB oder Verleumdung nach § 187 StGB vorliegen.

In der Praxis sehen Betroffene jedoch oft von einer Strafanzeige ab und versuchen eine Unterlassungserklärung und möglicherweise Schadensersatzforderungen durchzusetzen. 

Insbesondere in Fällen, wo die Identität nicht aus der Bewertung hervorgeht, wird regelmäßig Strafanzeige erstattet, um die Anschrift zu ermitteln. Gerade bei übler Nachrede kann ein strafrechtliches Verfahren durchgeführt werden, da der Bewertende im Zweifel die Äußerung beweisen muss. 

Was tun bei einer Abmahnung wegen schlechter Bewertung?

  1. Bleiben Sie ruhig und lesen Sie das Schreiben genau durch.
  2. Kontaktieren Sie innerhalb der gesetzten Frist einen Anwalt.
  3. Nehmen Sie keinen Kontakt mit den gegnerischen Anwälten auf.
  4. Nehmen Sie keine Zahlungen vor.

Lesen Sie das Schreiben zunächst ganz ruhig durch, um nichts falsch zu verstehen. Überlegen Sie, ob Sie für den Sachverhalt verantwortlich waren und ob Sie sich an die Umstände erinnern. Schauen Sie in dem Schreiben, bis wann Ihnen eine Frist gesetzt wurde und suchen Sie nach einem spezialisierten Anwalt. Vermeiden Sie jeglichen Kontakt mit den Anwälten der Gegenseite, um Aussagen zu vermeiden, die Ihnen schaden könnten. Tätigen Sie keinesfalls eine Zahlung, da die Ansprüche unberechtigt sein könnten. Wir können für Sie prüfen, ob die Bewertung online bleiben kann und Sie keine Kosten zahlen müssen. 

Sollten Sie bereits eine Klage erhalten haben, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren!

Häufige Abmahnungen wegen schlechter Bewertungen

Arzt und Arztpraxis

Abmahnung einer Arztpraxis auf eine Rezension bei Google? Wir prüfen, ob Ihre Bewertung zulässig war oder die Ansprüche vom Arzt bestehen. Wir unterstützen Sie während der gesamten Angelegenheit und beraten Sie mit unserer jahrelangen Expertise im Bereich von negativen Bewertungen.

Umzugsunternehmen

Sie haben ein Umzugsunternehmen beauftragt, Ihnen beim Transport und Aufbau oder Abbau zu unterstützen? Sie waren mit dem Service unzufrieden, es wurden Gegenstände beschädigt oder verloren? Oft erreichen uns Anfragen von Mandanten, die eine Abmahnung erhalten haben, nachdem sie die Kritik auf Bewertungsplattformen teilten. Wir prüfen Ihre Bewertung und die Abmahnung und unterstützen Sie mit unserer jahrelangen Erfahrung.

Hotel

Ihr Hotel war dreckig, das Personal unfreundlich, Sie wurden bestohlen oder haben nicht die gebuchten Leistungen erhalten? Oftmals wird daraufhin auf Bewertungsplattformen die Erfahrung geteilt, um andere zu warnen. Einige Hotels sprechen allerdings Abmahnungen aus, um gegen negative Bewertungen vorzugehen. Wir prüfen für Sie, ob die Ansprüche bestehen oder ob die Bewertung online bleiben muss.

Negative Google Rezension

Die häufigsten Streitigkeiten finden bei Google Rezensionen statt. Wir können Sie dabei unterstützen, da wir uns bereits bestens mit der Plattform und Googles Strategien auskennen.

Negative Bewertung auf Jameda

Jameda geht streng gegen unzulässige Bewertungen vor. Oft ist die Prüfung jedoch nicht ausreichend. Wir helfen Ihnen, falls Sie eine Abmahnung wegen einer Bewertung auf Jameda erhalten haben.

Negative Bewertung auf Kununu

Schlechter Arbeitgeber? Unbezahlte Überstunden, unfreundliche Vorgesetzte etc. Es gibt viele Gründe, warum Bewertende von Arbeitgebern abraten. Wenn jedoch auf einmal eine Abmahnung im Briefkasten liegt, wird die Bewertung oft direkt gelöscht. Wir können Ihnen helfen, Ihre Bewertung zu prüfen und gegen die Abmahnung vorzugehen!

Negative Bewertung auf Ebay

Das Produkt, was Sie erworben haben, ist minderwertig und entspricht nicht der Beschreibung oder der Versand dauerte eine Ewigkeit? Nach der abgegebenen Bewertung haben Sie nun eine Abmahnung erhalten? Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren. Wir helfen Ihnen!

Negative Bewertung auf mobile.de

Auto auf mobile.de gekauft und unzufrieden. Sie wollten Ihren Unmut nur in einer Bewertung wiedergeben? Jetzt wurden sie auf einmal abgemahnt? Keine Panik! Wir unterstützen Sie gerne.

Negative Bewertung auf umzugsfirmen-check.de

Das beauftragte Umzugsunternehmen hatte schlechten Service, es wurden Gegenstände beschädigt oder geklaut? Sie haben nun eine Abmahnung und eine Unterlassungserklärung erhalten und sollen möglicherweise Kosten zahlen? Kontaktieren Sie jetzt unsere spezialisierten Anwälte und Anwältinnen!

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