Negative Bewertung – Fehlender Geschäftskontakt

Bewertung löschen lassen

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Negative Bewertung erhalten? Soforthilfe von Experten | Anwalt Dr. Severin Riemenschneider

Heute möchte ich Ihnen einige Tipps an die Hand geben, anhand derer Sie überprüfen kön...

Heute möchte ich Ihnen einige Tipps an die Hand geben, anhand derer Sie überprüfen können, ob eine Bewertung über Sie oder Ihr Unternehmen zulässig oder unzulässig ist.

Jeder kennt es: Wenn man einen Dienstleister aufsucht, informiert man sich heute vorab im Internet über diesen. Das heißt, wenn ich zu einem Arzt oder Friseur gehe, checke ich als erstes, welche Bewertung dieser hat. Wenn derjenige unter vier Sterne hat, gehe ich dort regelmäßig nicht hin, und so auch mein Umfeld, die mir da ganz ähnliche Rückmeldungen geben. Vor diesem Hintergrund ist klar: Diese Reputation im Internet ist ein wesentlicher Faktor für den Erfolg eines Unternehmens, und entsprechend sollten Unternehmen darauf achten, einen ausgezeichneten Ruf im Internet zu haben. Dazu gehören auch die Bewertungen.

Nun kommt es aber immer mal wieder vor, dass ein Kunde unzufrieden ist oder man vielleicht von einem Wettbewerber bewertet wird, von einem ehemaligen Partner oder von jemandem, der sich schlecht behandelt gefühlt hat, sodass man prüfen möchte, ob man sich gegen eine solche Bewertung zur Wehr setzen kann. Vor diesem Hintergrund möchte ich Ihnen heute einige Tipps geben, anhand derer Sie selbst überprüfen können, ob Sie sich gegen eine Bewertung wehren können oder ob Sie diese dulden müssen.

Der erste und einfachste Punkt ist regelmäßig: Lag denn überhaupt ein Geschäftskontakt vor? Die Rechtsprechung sieht vor, dass, wenn kein Geschäftskontakt zwischen der Person, die bewertet worden ist, und dem Bewertenden vorgelegen hat, die Bewertung in der Regel unzulässig ist. Sie haben dann die Möglichkeit, entweder gegen die Person vorzugehen, sofern Ihnen diese bekannt ist, und Unterlassung von der Person zu verlangen, dass diese die Bewertung löscht. Alternativ, wenn sie unter einem Akronym auftritt oder einfach nicht erkennbar ist, können Sie auch gegen das soziale Netzwerk vorgehen und dieses auf Löschung in Anspruch nehmen. Wenn kein Geschäftskontakt vorgelegen hat, kann man diese Ansprüche regelmäßig durchsetzen, sei es außergerichtlich oder, wenn das Netzwerk nicht kooperiert, notfalls auch gerichtlich.

Schwieriger wird es schon, wenn ein Geschäftskontakt vorgelegen hat. Dann gibt es aber auch einige Kriterien, anhand derer man prüfen kann, ob die Bewertung zulässig war oder unzulässig. Die erste Weichenstellung ist hierbei immer zu prüfen, ob die Aussage eine Tatsachenbehauptung oder eine Meinungsäußerung ist. Tatsachenbehauptungen erkennt man daran, dass sie theoretisch dem Beweis zugänglich sind. Sie können Beweis darüber erheben, ob eine Person die 100 Meter in 11 Sekunden läuft oder nicht. Demgegenüber können Sie keinen Beweis darüber erheben, ob eine Person die 100 Meter schnell oder langsam läuft, da dies eine wertende Differenzierung ist. Was für den einen schnell ist, ist für den anderen möglicherweise langsam, und entsprechend wäre das eine Formulierung, die nicht dem Beweis zugänglich ist.

Wenn Sie eine Tatsachenbehauptung haben, hängt die Zulässigkeit der Aussage maßgeblich vom Wahrheitsgehalt ab. Eine wahre Tatsachenbehauptung im Bereich der Sozialsphäre, also im Bereich Ihres beruflichen Wirkens, müssen Sie regelmäßig hinnehmen. Eine unwahre Tatsachenbehauptung jedoch nicht. Unwahre Tatsachenbehauptungen partizipieren nicht an der Meinungsfreiheit, und entsprechend können Sie hier erfolgreich gegen die Person, die die Bewertung abgegeben hat, oder gegen das soziale Netzwerk oder die Bewertungsplattform vorgehen.

Wenn es eine wahre Tatsachenbehauptung ist, wird es schwieriger. Man kann sich in der Regel nur dagegen wehren, wenn die Aussage die Privatsphäre oder die Intimsphäre verletzt, was bei unternehmerischen Bewertungen typischerweise nicht der Fall ist. Haben Sie demgegenüber eine Meinungsäußerung, also eine wertende Aussage, hängt die Erfolgsaussicht maßgeblich davon ab, ob die Tatsachengrundlage, aufgrund derer sich die Meinung gebildet hat, wahr oder unwahr ist. Wenn man eine Ein-Sterne-Bewertung abgibt, die auf einer falschen Tatsachenbehauptung basiert, könnte man sich auch dagegen zur Wehr setzen. Wenn eine solche Tatsachengrundlage gar nicht offenbart wird, hängt die Frage von einer Interessenabwägung im Einzelfall ab. Wenn die Aussage lediglich eine Meinungsäußerung ist, die die Tatsachengrundlage nicht offenbart, müssen Sie prüfen, ob möglicherweise dennoch Ihr Persönlichkeitsrecht bzw. Ihr Unternehmenspersönlichkeitsrecht im Einzelfall die Meinungsfreiheit überwiegen könnte. Hier ist jedoch anzumerken, dass die aktuelle Rechtsprechung so ausgestaltet ist, dass es in dieser Konstellation sehr schwierig wird, erfolgreich gegen die Aussage vorzugehen. Wenn es eine reine Meinungsäußerung ist, die noch nicht die Schwelle der Schmähkritik überschreitet oder einen beleidigenden Charakter hat, muss man diese regelmäßig dulden.

Abschließend lässt sich festhalten, dass man sich gegen negative Bewertungen erfolgreich zur Wehr setzen kann, wenn entweder kein Geschäftskontakt vorgelegen hat oder wenn es eine unwahre Tatsachenbehauptung ist oder eine Meinungsäußerung, die auf einer unwahren Tatsachengrundlage basiert oder den Bereich der Schmähkritik überschreitet bzw. einen beleidigenden Charakter hat.

Sollten Sie Unterstützung wünschen, eine schwierige Rechtsfrage haben, bei der Sie eine zweite Meinung einholen möchten, oder feststellen, dass Sie ohne anwaltliche Unterstützung nicht weiterkommen, melden Sie sich gerne bei uns. Ich bin Severin R. Schneider, beschäftige mich seit ca. 11 Jahren mit dem Äußerungsrecht, habe eine Kanzlei mit ca. 20 Mitarbeitern und glaube, dass wir Sie ausgezeichnet beraten können, was Ihre Erfolgsaussichten betrifft und ob es sinnvoll ist, gegen die Bewertung vorzugehen.

In der digitalen Welt von heute spielen Online-Bewertungen eine entscheidende Rolle für den Ruf und den Erfolg von Unternehmen. Sie bieten potenziellen Kunden einen Einblick in die Qualität der Produkte oder Dienstleistungen und das Kundenerlebnis. Allerdings kann es vorkommen, dass Unternehmen mit negativen Bewertungen konfrontiert werden, die nicht auf einem tatsächlichen Geschäftskontakt beruhen. Dieser Umstand, bekannt als “fehlender Geschäftskontakt”, stellt eine besondere Herausforderung dar, da solche Bewertungen die Wahrnehmung eines Unternehmens verzerren und dessen Ruf ungerechtfertigt schädigen können.

Zunächst ist es wichtig zu verstehen, dass nicht jede negative Bewertung auf einem realen Erlebnis basiert. In einigen Fällen können Konkurrenten, unzufriedene Ex-Mitarbeiter oder Personen ohne direkte Erfahrung mit dem Unternehmen versucht sein, durch ungerechtfertigte negative Bewertungen einen Wettbewerbsvorteil zu erlangen oder einfach Schaden anzurichten. Diese Art von Bewertungen sind besonders frustrierend, da sie nicht auf wahrheitsgemäßen Erfahrungen basieren.

Unternehmen stehen jedoch nicht machtlos da. Es gibt mehrere Schritte, die unternommen werden können, um solche Situationen zu bewältigen und den Schaden zu minimieren. Der erste Schritt ist die Überprüfung und Verifizierung der Bewertung. Viele Bewertungsplattformen bieten die Möglichkeit, Bewertungen zu melden, die nicht auf einem echten Geschäftskontakt beruhen. Es ist entscheidend, diesen Weg zu nutzen und die Plattformen um Überprüfung und gegebenenfalls Entfernung der Bewertung zu bitten.

Darüber hinaus sollten Unternehmen proaktiv kommunizieren und auf unbegründete negative Bewertungen reagieren. Eine gut formulierte Antwort, die die Situation erklärt und darauf hinweist, dass kein Geschäftskontakt vorlag, kann potenzielle Kunden über die tatsächlichen Umstände aufklären. Dies zeigt auch, dass das Unternehmen aktiv sein Image pflegt und auf Kundenzufriedenheit Wert legt.

Langfristig ist es für Unternehmen ratsam, eine starke Online-Reputation durch das Sammeln authentischer positiver Bewertungen aufzubauen. Zufriedene Kunden sollten ermutigt werden, ihre Erfahrungen zu teilen. Ein solides Fundament positiver Bewertungen kann dazu beitragen, den Einfluss vereinzelter negativer Bewertungen ohne Geschäftskontakt zu mildern.

Abschließend lässt sich sagen, dass der Umgang mit negativen Bewertungen ohne realen Geschäftskontakt eine Herausforderung darstellt, die jedoch mit der richtigen Strategie bewältigt werden kann. Durch die Überprüfung solcher Bewertungen, transparente Kommunikation und den Aufbau einer starken positiven Online-Präsenz können Unternehmen ihren Ruf schützen und ihr wahres Bild in der digitalen Welt wahren.

Bewertung löschen - Geht das?

Die Frage, ob man eine negative Bewertung mit Hilfe eines Anwalts löschen lassen kann, beschäftigt viele Unternehmer und Dienstleister. In der digitalen Welt, in der Online-Reputation entscheidend für den Erfolg sein kann, gewinnt dieses Thema zunehmend an Bedeutung. Insbesondere wenn Bewertungen unberechtigt oder schädlich sind und keinen echten Geschäftskontakt widerspiegeln, suchen Betroffene nach rechtlichen Mitteln, um diese entfernen zu lassen. Eine effektive Strategie in solchen Fällen kann das sogenannte “Notice and Takedown”-Verfahren sein.

“Notice and Takedown” ist ein Verfahren, bei dem der Inhaber eines Rechts (in diesem Fall das betroffene Unternehmen oder eine von ihm beauftragte Rechtsvertretung) den Betreiber einer Website oder Plattform darüber informiert, dass bestimmte Inhalte rechtswidrig sind und deren Entfernung fordert. Dieses Verfahren findet häufig Anwendung im Kontext von Urheberrechtsverletzungen, wird aber auch bei der Entfernung von unberechtigten oder rechtswidrigen Bewertungen eingesetzt.

Um eine negative Bewertung löschen zu lassen, sollte zunächst geprüft werden, ob die Bewertung tatsächlich rechtswidrige Inhalte enthält, wie zum Beispiel unwahre Tatsachenbehauptungen, beleidigende Äußerungen oder Geschäftsschädigung. Liegt eine solche Rechtswidrigkeit vor, kann ein Anwalt beauftragt werden, ein “Notice and Takedown”-Schreiben an den Plattformbetreiber zu senden. In diesem Schreiben wird die rechtswidrige Natur der Bewertung dargelegt und die Entfernung gefordert.

Es ist wichtig zu betonen, dass Plattformbetreiber nicht verpflichtet sind, jede beanstandete Bewertung ohne weiteres zu entfernen. Die Entscheidung hängt oft von der Bewertung der rechtlichen Situation durch den Plattformbetreiber ab. Im Falle einer Weigerung oder Nichtreaktion kann der nächste Schritt die Einleitung rechtlicher Schritte sein, um die Entfernung durchzusetzen.

Erfolgreiche “Notice and Takedown”-Verfahren setzen voraus, dass der Beschwerdeführer stichhaltige Beweise und eine klare rechtliche Begründung vorlegen kann. Daher ist die Unterstützung durch einen auf Urheber-, Marken- und Medienrecht spezialisierten Anwalt oft entscheidend, um die besten Erfolgschancen zu haben.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Löschen einer negativen Bewertung mit Hilfe eines Anwalts und durch das “Notice and Takedown”-Verfahren möglich ist, vorausgesetzt, es liegen rechtswidrige Inhalte vor. Die Unterstützung durch einen erfahrenen Rechtsbeistand ist dabei ein wesentlicher Faktor, um die Chancen auf eine erfolgreiche Entfernung solcher Bewertungen zu erhöhen.

Vorgehen gegen Bewertungsplattform

Eine Möglichkeit gegen Bewertungen ohne bestehenden Geschäftskontakt vorzugehen ist das bereits erwähnte Notice and Takedown Schreiben gegen die Plattformbetreiber. In diesem Schreiben führen wir aus, warum die Bewertung unzulässig ist und der Bewertende zur Abgabe einer Rezension nicht berechtigt war. Die Plattform muss im Anschluss eine Stellungnahme von dem Bewertenden einholen und um Nachweis bezüglich eines Geschäftskontaktes bitten. Kann der Bewertende dies nicht nachweisen oder meldet sich nicht fristgemäß auf die Aufforderung zur Stellungnahme, muss die Plattform die Bewertung löschen.

Grundsätzlich besteht kein öffentliches Interesse an einer Fake-Bewertung, da diese nicht die Tätigkeit des Unternehmens bewertet.

Oftmals kann man mit einem Vorgehen gegen die Plattformen ein schnelles Ergebnis zur Löschung einer oder mehrerer negativer Bewertungen erreichen. Sollte ein Einzelner für viele Bewertungen verantwortlich sein und nach Löschung neue Bewertungen schreiben, so kann es sinnvoll sein den Verfasser einer Bewertung abzumahnen.

Vorgehen gegen Bewerter

Sie erhalten von einem ehemaligen Mitarbeiter, Mitbewerber oder Kunden immer wieder negative Bewertungen, die Ihr öffentliches Bild beeinträchtigen? Sie haben bereits einzelne Bewertungen löschen lassen, aber der Verfasser schreibt immer wieder neue Bewertungen? Wir helfen Ihnen gerne im Kampf gegen negative Bewertungen und können die Verfasser direkt in Anspruch nehmen. Gerade, wenn Sie wissen, wer für die Bewertungen verantwortlich ist, kann eine Abmahnung dafür sorgen, dass zukünftig keine neuen negativen Bewertungen dieser Person verbreitet werden. Grundsätzlich ist jeder Bewertende nur für berechtigt eine einzige Bewertung abzugeben. Bei vielen Bewertungen spricht man in der Praxis von einem Bewertungsexzess. 

Auch wenn die Person unbekannt ist, kann mithilfe einer Strafanzeige die Identität des Verfassers aufgedeckt werden, selbst dann, wenn die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellt. Sobald ein potenzieller Tatverdächtiger ermittelt wurde, können wir auf zivilrechtlichem Wege gegen den Verfasser vorgehen.

Wir sind Experten im Reputationsschutz und lassen keinen Weg unversucht, um Ihre Reputation und den guten Ruf Ihres Unternehmens zu schützen!

Wann wird die Bewertung gelöscht?

Die Plattformen reagieren in der Regel innerhalb weniger Wochen auf unser Notice and Takedown Schreiben und nehmen die Bewertungen offline. In Einzelfällen kann es auch innerhalb weniger Tage oder auch mal ein paar Wochen länger dauern. Grundsätzlich lassen sich die Bewertungen auf diesem Wege jedoch sehr schnell entfernen. Dies ist insbesondere bei Bewertungskampagnen und Mehrfachbewertungen essentiell. 

Fake-Bewertungen und Bewertungskampagnen

Fake-Bewertungen und Bewertungskampagnen stellen eine zunehmende Herausforderung im digitalen Zeitalter dar. Sie untergraben die Glaubwürdigkeit von Online-Plattformen und können das Vertrauen der Verbraucher in das Bewertungssystem erheblich schädigen. Fake-Bewertungen sind gefälschte Einschätzungen, die entweder ungerechtfertigt positive oder negative Meinungen über Unternehmen oder Dienstleistungen abgeben, ohne dass ein realer Kontakt oder eine tatsächliche Erfahrung zugrunde liegt. Oft werden sie eingesetzt, um die Wettbewerbsposition eines Unternehmens künstlich zu verbessern oder zu verschlechtern.

Bewertungskampagnen, bei denen organisiert zahlreiche Bewertungen generiert werden, können ebenfalls das Bild eines Unternehmens verzerren. Positive Kampagnen zielen darauf ab, durch eine Flut von Lob die Wahrnehmung eines Produkts oder Dienstes künstlich zu steigern, während negative Kampagnen versuchen, den Ruf eines Wettbewerbers zu schädigen.

Diese Praktiken sind nicht nur ethisch bedenklich, sondern können auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Sie verstoßen gegen Richtlinien von Bewertungsplattformen und können gegen Gesetze zum unlauteren Wettbewerb verstoßen. Unternehmen, die von solchen unfairen Praktiken betroffen sind, haben verschiedene Möglichkeiten, dagegen vorzugehen. Sie können rechtliche Schritte einleiten, um die Entfernung der Bewertungen zu erwirken, und Plattformbetreiber zur Verantwortung ziehen. Die Bekämpfung von Fake-Bewertungen und Bewertungskampagnen erfordert eine proaktive Überwachung der Online-Präsenz und gegebenenfalls die Zusammenarbeit mit rechtlichen Experten, um die Integrität und Authentizität des Bewertungssystems zu wahren.

Sie habe eine negative Bewertung erhalten, obwohl kein Kundenkontakt bestand? Wir helfen!

Die Media Kanzlei bietet einen unverzichtbaren Service für Unternehmen, die mit ungerechtfertigten negativen Bewertungen konfrontiert sind, indem sie sich auf Abmahnungen von Verfassern sowie das Notice and Takedown-Verfahren spezialisiert hat. Durch unser tiefes Verständnis dieser rechtlichen Vorgehensweisen können wir effektiv gegen negative Inhalte vorgehen, um die Integrität Ihres Unternehmens zu schützen und dessen Online-Reputation wiederherzustellen. Unsere Expertise ermöglicht es uns, schnell und zielgerichtet zu handeln, damit Ihr Unternehmen weiterhin das Vertrauen und die Anerkennung Ihrer Kunden genießt. 

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Rechtsanwalt Dr. Severin Riemenschneider, LL.M. Eur. gründete die Media Kanzlei Frankfurt | Hamburg im Jahr 2014. Er ist seit 2016 Fachanwalt für Medien- und Urheberrecht.
Biene Bunt
Biene Bunt
15 November 2023
Ausgesprochen schnelle und freundliche Rückmeldung. Mein Dank geht dabei insbesondere an Herrn Bönsch, der auch noch spät Abends erreichbar war und alle meine Fragen beantwortet hat. Ich habe mich insgesamt sehr gut aufgehoben gefühlt und werde die Media Kanzlei gerne überall weiterempfehlen
Katja Blondin
Katja Blondin
12 Oktober 2023
Ich bin mega zufrieden! Gute Beratung, ausgesprochen freundlicher Kontakt. Ich habe mein Anliegen erklärt und man hat sich sofort an die Arbeit gemacht. Der Fall konnte mit einem einzigen Anschreiben erledigt werden. Kontakt via Telefon und E-Mail. Würde mich immer wieder an diese Kanzlei wenden, wenn auch ich das lieber nicht möchte :)
Rita Röscher
Rita Röscher
3 Oktober 2023
Als mein Instagram-Account gehackt wurde, nahm ich die rechtliche Hilfe von der Media Kanzlei in Anspruch. Meine Ansprechpartnerin war Lisa-Marie Peter. Durch ihre kompetente, zuverlässige Unterstützung ist der Account wieder in meinem Besitz. Danke, dafür. Ich kann die Kanzlei jedem/jeder empfehlen, der/die einen rechtlichen Beistand in Sachen "Medienrecht" sucht bzw. benötigt.
Wien mal anders
Wien mal anders
26 September 2023
Super Service und schnelle Abwickelung! Wir haben unseren Instagram wieder, danke dafür. :)
Steffiii Blackmamba
Steffiii Blackmamba
26 September 2023
Sehr Kompetent schnelle Hilfe bei gehackten Sozial Media Account nur weiter zu empfehlen
Anwalt.de 5,0 ☆
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