Immer wieder stehen Facebook, Instagram & Co. im Fokus, wenn es um die Verletzung von Rechten geht – sei es durch beleidigende Posts, falsche Zitate, Fake-Profile oder Urheberrechtsverstöße. Betroffene fragen sich: Welche Möglichkeiten habe ich, mich zu wehren? Dieser Beitrag gibt einen umfassenden Überblick, wie man unliebsame Inhalte entfernen lassen kann, wie die Löschung eines Profils erzwungen werden kann und wann Sperrungen gerechtfertigt sind. Dabei beleuchten wir nicht nur klassische Vorgehensweisen über Abmahnung und einstweilige Verfügung, sondern auch die Neuerungen durch den Digital Services Act (DSA) der EU. Aktuelle deutsche Gerichtsentscheidungen (etwa aus Frankfurt oder Berlin) zeigen, wie die Rechtsprechung Plattformen zunehmend in die Verantwortung nimmt.
Wichtige Stichpunkte vorab: Nutzer können rechtswidrige Inhalte melden, Unterlassungsansprüche und Löschung gerichtlich durchsetzen und im Falle von schweren Persönlichkeitsrechtsverletzungen sogar Schadensersatz verlangen. Der DSA stärkt die Nutzerrechte weiter und verpflichtet große Plattformen, effektivere Beschwerdewege und Transparenzmechanismen vorzuhalten. Im Folgenden erklären wir Schritt für Schritt, worauf Betroffene achten sollten – nutzerzentriert, verständlich und praxisnah.
Inhaltsverzeichnis
Profile löschen lassen – Fake-Profile, Identitätsdiebstahl & gehackte Konten
Ein häufiges Ärgernis sind Fake-Profile oder missbräuchliche Konten. Ob jemand sich auf Facebook/Instagram als Doppelgänger ausgibt oder ein gehacktes Profil missbraucht – das Persönlichkeitsrecht bietet Schutz. Plattformen wie Facebook verbieten sogenannte Impostor-Profile zwar in ihren Gemeinschaftsstandards, doch die Praxis zeigt, dass man als Betroffener oft selbst aktiv werden muss.
Vorgehen bei Fake-Profilen:
Meldung beim Plattformbetreiber: Sowohl Facebook als auch Instagram haben Melde-Funktionen. Ein gefälschtes Profil kann direkt über „Profil melden“ dem Support gemeldet werden. Erfahrungsgemäß reagieren die Plattformen relativ zügig, wenn eindeutiger Identitätsbetrug vorliegt (z. B. wenn der eigene Name/Bild kopiert wurde).
DSGVO-Löschanspruch: Zusätzlich besteht nach Art. 17 DSGVO ein Recht auf Löschung personenbezogener Daten. Ein Fake-Profil mit Ihrem Namen oder Foto verletzt Ihr Recht auf Datenschutz. Fordern Sie die Plattform schriftlich zur Entfernung auf (Datenschutzabteilung). Stützt man sich auf DSGVO, muss der Betreiber bei unbefugter Nutzung persönlicher Daten löschen.
Anwaltliche Abmahnung: Zeigt die Meldung keine Wirkung, hilft der Gang zum Anwalt für Persönlichkeitsrecht. Dieser kann den Plattformbetreiber formell abmahnen und eine Frist setzen, das Profil zu entfernen. Oft genügt schon der anwaltliche Briefkopf, um Bewegung in die Sache zu bringen.
Gerichtliche Verfügung: Als schnelles Mittel kommt eine einstweilige Verfügung in Betracht, gerade wenn durch das Fake-Profil Rufschädigungen erfolgen. Deutsche Gerichte haben in der Vergangenheit Facebook verpflichtet, gehackte Konten zu sperren und zu „einfrieren“. Auch gegen Fake-Profile lässt sich so vorgehen. Wichtig ist, die Dringlichkeit glaubhaft zu machen (etwa weil laufend Schaden entsteht).
Rechtswidrige Inhalte entfernen – Beleidigung, Verleumdung & Co.
Hasskommentare, Verleumdungen oder intim veröffentlichte Fotos – rechtswidrige Inhalte auf Social Media können vielfältig sein. Hier greift in Deutschland vor allem das Allgemeine Persönlichkeitsrecht. Betroffene können verlangen, dass beleidigende oder rufschädigende Posts gelöscht und künftige gleichartige Posts unterlassen werden. Folgendes sollten Sie wissen:
Melden und Nachweis sichern: Ähnlich wie bei Fake-Profilen sollten Sie den betreffenden Inhalt zunächst der Plattform melden (z. B. über „Beitrag melden“ wegen „Hassrede“ oder „Belästigung“). Parallel unbedingt Screenshot und URL sichern – diese Beweise benötigen Sie für weitere Schritte.
Unterlassungsanspruch gegen den Verursacher: Juristisch richtet sich der Löschanspruch primär gegen den Verfasser des Posts. Dieser kann per Abmahnung aufgefordert werden, den Beitrag zu entfernen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Weigert er sich, kann beim zuständigen Gericht eine einstweilige Verfügung erwirkt werdenrsw.beck.de. Dann muss der Beitrag umgehend gelöscht werden, andernfalls drohen Ordnungsgelder.
Anspruch gegen die Plattform: Daneben kann – und sollte – man auch die Plattform selbst in die Pflicht nehmen. Spätestens wenn Facebook/Instagram konkrete Kenntnis von einer klaren Rechtsverletzung hat (etwa durch Ihre Meldung oder Anwaltsschreiben), muss der Inhalt verschwinden. Die Gerichte haben klargestellt, dass Plattformen rechtswidrige Inhalte nicht nur im Einzelfall, sondern auch in sinngleichen Varianten löschen müssen. Beispiel: Im sogenannten Künast-Fall verlangte die Politikerin Renate Künast die Löschung eines Fake-Zitats auf Facebook. Das OLG Frankfurt entschied 2024, dass Meta nicht nur das konkrete Posting, sondern alle identischen oder kerngleichen Posts entfernen muss. Mit anderen Worten: Hat Facebook von einer Persönlichkeitsrechtsverletzung Kenntnis, reicht es nicht, nur den gemeldeten Link zu löschen – das Unternehmen muss proaktiv nach gleichartigen Inhalten suchen und diese ebenfalls entfernen.
Kein „Maulkorb“ der Meinungsfreiheit: Wichtig ist die Abgrenzung zwischen unzulässiger Schmähkritik/Behauptung und zulässiger Meinungsäußerung. Plattformen neigen manchmal dazu, vorschnell zu löschen – doch umgekehrt kann es auch passieren, dass sie Beiträge fälschlich als „Meinung“ stehen lassen. Die Gerichte prüfen hier genau: So hat z. B. das LG Berlin in einem frühen Fall Facebook per einstweiliger Verfügung untersagt, einen Nutzerkommentar zu löschen, der vom Gericht als zulässige Meinungsäußerung eingestuft wurde. Für Betroffene heißt das: Nicht jede Löschung ist garantiert, wenn der Inhalt an der Grenze zur zulässigen Meinungsfreiheit liegt. Andererseits sollte man sich von der „Meinungsfreiheits“-Rhetorik der Gegenseite nicht einschüchtern lassen – unwahre Tatsachenbehauptungen, Beleidigungen und üble Nachrede sind nicht geschützt. Im Zweifel ist anwaltlicher Rat sinnvoll, um die Erfolgsaussichten einer Löschforderung abzuwägen.
Sperrung und Löschung des eigenen Accounts – was tun bei Deplatforming?
Neben der Entfernung einzelner Inhalte kämpfen viele Nutzer mit dem Problem, dass ihr eigenes Konto unberechtigt gesperrt oder gelöscht wurde. Sei es wegen einem vermeintlichen Verstoß gegen Gemeinschaftsstandards oder durch einen automatisierten Filter – plötzlich ist das Profil weg. Hier spielen Persönlichkeitsrecht und Vertragsrecht eine Rolle: Schließlich hat man mit der Plattform einen Nutzungsvertrag, und eine willkürliche Sperre kann unzulässig sein, insbesondere wenn sie ohne Anhörung erfolgt.
Wichtige Aspekte bei Kontosperrungen:
Anspruch auf Anhörung: Der BGH hat 2021 in den berühmten „Facebook-Sperre“-Entscheidungen klargestellt, dass Netzwerke ihre Nutzer vor einer endgültigen Löschung/Sperre anhören müssen. Facebook musste seine AGB daraufhin anpassen. Wird Ihr Konto kommentarlos gelöscht oder ein wichtiger Post entfernt, ohne dass Sie Ihre Sicht schildern konnten, verstößt das gegen die Grundsätze der Vertragsfairness. In einem Verfahren vor dem OLG Dresden ging es etwa um die Sperrung des Accounts einer Gruppierung: Auch hier wurde diskutiert, ob die Sperre zulässig war und ob vorher eine Warnung hätte erfolgen müssen.
Gerichtlicher Eilantrag auf Entsperrung: Ist Ihr Account z. B. als Influencer geschäftskritisch, zählt jeder Tag. Deutsche Gerichte haben schon im Eilverfahren Konten wieder online stellen lassen, wenn die Sperre rechtswidrig erschien. Wichtig ist auch hier, den eigenen Standpunkt gut darzulegen: Warum verstößt mein Content nicht gegen Richtlinien? Wurde ich diskriminiert oder ungleich behandelt? Oft geht es um Auslegungsfragen der Plattformregeln. Mit einer einstweiligen Verfügung kann zumindest eine vorläufige Wiederherstellung erreicht werden, bis in der Hauptsache geklärt ist, wer Recht hat.
DSGVO und Datenauskunft: Wurde Ihr Profil gelöscht, haben Sie nach Art. 15 DSGVO Anspruch auf Auskunft und nach Art. 17 DSGVO ggf. einen Anspruch, dass auch alle gespeicherten Daten gelöscht werden. Dieser Punkt betrifft eher die umgekehrte Situation – nämlich wenn Sie selbst Ihr Profil loswerden wollen. Wer z. B. ein altes Facebook-Konto vollständig löschen möchte, kann sich ebenfalls auf Datenschutzrechte berufen. Facebook bietet zwar die Selbstlösch-Funktion an, aber es gab Fälle, wo trotzdem Daten erhalten blieben. Hier können Sie schriftlich die vollständige Löschung des Profils und aller Kopien verlangen und das notfalls datenschutzrechtlich durchsetzen.
Rolle des Digital Services Act (DSA) – neue Wege der Rechtsdurchsetzung
Seit Februar 2024 gilt in der EU vollumfänglich der Digital Services Act (DSA) – eine Verordnung, die große Online-Plattformen (sogenannte VLOPs wie Facebook und Instagram) strenger reguliert. Der DSA bringt für Betroffene einige Verbesserungen im Kampf gegen rechtswidrige Inhalte und missbräuchliche Accounts:
Verpflichtende Meldewege: Plattformen müssen leicht zugängliche Systeme anbieten, um rechtswidrige Inhalte zu melden. Diese Meldungen sind priorisiert zu behandeln. Praktisch bedeutet das, dass Facebook/Instagram klar ausgewiesene „Flag“-Optionen haben und die Prüfung in der Regel innerhalb 24 Stunden erfolgen sollte.
Trusted Flagger & Ko-Regulierung: Der DSA ermöglicht die Benennung sog. vertrauenswürdiger Melder. Das können etwa anerkannte Stellen oder Anwaltskanzleien sein, deren Meldungen besonderes Gewicht haben. Inhalte, die von solchen Trusted Flaggers gemeldet werden, muss die Plattform bevorzugt prüfen. Für Betroffene kann es also hilfreich sein, sich an Organisationen wie HateAid oder erfahrene Social-Media-Recht-Kanzleien zu wenden, die diesen Status innehaben.
Beschwerde- und Schlichtungsverfahren: Neu ist auch, dass Nutzer Entscheidungen der Plattform (z. B. Ablehnung einer Löschungsanfrage) intern anfechten können. Jede große Plattform braucht ein internes Beschwerdemanagement. Und geht das schief, kann man sich an eine unabhängige Schlichtungsstelle wenden, die nach dem DSA zertifiziert ist. Das heißt, wenn Facebook z. B. meint, ein gemeldeter Post verstoße nicht gegen die Regeln, können Sie das überprüfen lassen – außerhalb von Facebooks eigenem Apparat. Dieses Verfahren ist neu und soll eine günstigere/quicker Alternative zum Gerichtsprozess bieten.
Transparenz & Rechenschaft: Der DSA zwingt Plattformen zu Transparenzberichten. Für Betroffene interessant: Man hat ein Recht zu erfahren, warum ein Inhalt nicht entfernt wurde bzw. wie der Entscheidungsprozess lief. Das erhöht die Rechenschaftspflicht. Zudem riskieren die Plattformen hohe Bußgelder bis zu 6 % ihres weltweiten Umsatzes, wenn sie systematisch gegen DSA-Pflichten verstoßen. Ein Beispiel: Sollte herauskommen, dass Facebook massenhaft berechtigte Meldungen ignoriert, könnte die EU empfindliche Strafen verhängen. Dieser Damoklesschwert-Effekt motiviert die Unternehmen, Beschwerden ernster zu nehmen und Policies anzupassen.
„Schwere DSA-Verstöße“ und Konsequenzen: Die Frage der schweren DSA-Verstöße (Stichwort SEO: schwere DSA) spielt für Nutzer eine indirekte Rolle. Gemeint sind erhebliche und anhaltende Verletzungen der DSA-Pflichten durch eine Plattform. In solch einem Fall kann die EU-Kommission Ermittlungen anstoßen. Für Betroffene heißt das: Wenn man merkt, dass z. B. Facebook bei bestimmten illegalen Inhalten immer wieder untätig bleibt, kann dies gemeldet werden – es könnte Teil eines Musters sein, das die Behörden interessieren muss.
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Deplatforming, DSA und Entsperrung: Entwicklungen 2025
Aktuelle Urteile im Überblick (LG Frankfurt, OLG Frankfurt, LG Berlin etc.)
Zur Vertiefung und zur Argumentationshilfe für Ihren eigenen Fall, hier einige wegweisende Entscheidungen der letzten Jahre:
LG Frankfurt a.M., 3.9.2020 (Az. 2-03 O 48/19): Facebook wurde gerügt, weil es einen Beitrag ohne vorherige Anhörung des Nutzers gelöscht hatte. Das Gericht betonte, dass Nutzern vor einer Sperrung Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden muss – ein wichtiger Schritt hin zur späteren BGH-Rechtsprechung.
LG Berlin, 23.3.2018: Per einstweiliger Verfügung wurde Facebook untersagt, einen bestimmten Kommentar zu löschen. Dies war vermutlich eine der ersten Entscheidungen, die sich gegen eine „Overblocking“-Maßnahme richtete – der Nutzer durfte seinen Kommentar wieder online stellen. Für Betroffene kann dieses Urteil ins Feld geführt werden, wenn eine Plattform übereifrig legitime Inhalte entfernt.
LG Frankfurt, 11.4.2022 (Renate Künast I): Das Gericht gab Renate Künast Recht und verpflichtete Facebook/Meta, ein Fake-Zitat von ihr zu löschen und dafür zu sorgen, dass identische oder kerngleiche Beiträge nicht weiterverbreitet werdenrsw.beck.dersw.beck.de. Außerdem wurde eine Geldentschädigung von 10.000 € zugesprochenrsw.beck.de. Dieses Urteil war ein Meilenstein, weil es die umfangreiche Löschpflicht der Plattform betonte.
OLG Frankfurt, 25.1.2024 (Renate Künast II, Az. 16 U 65/22): In der Berufung bestätigte das OLG die Unterlassungs- bzw. Löschverpflichtung vollumfänglichrsw.beck.dersw.beck.de. Lediglich die 10.000 € Schmerzensgeld musste Meta nicht zahlen. Das OLG argumentierte, dass Facebook durch die Anwaltsschreiben konkrete Kenntnis hatte und daher als „mittelbare Störerin“ haftet, wenn es weitere gleiche Verstöße nicht unterbindetrsw.beck.de. Diese Entscheidung ist nun rechtskräftig und dient als starke Grundlage für ähnlich gelagerte Fälle (z. B. bei Fake-Zitaten, Montagebildern etc.).
OLG Hamburg, 14.9.2021: (Nicht in der Frage genannt, aber der Vollständigkeit halber) In einem anderen prominenten Fall wurde Facebook verpflichtet, einen Beitrag mit falschen Tatsachen über einen Unternehmer zu löschen und sogar den Widerspruchsbescheid zu ändern. Das Gericht unterstrich, dass Plattformen nicht einfach behaupten dürfen, ein geprüfter Inhalt verstoße „nicht“ gegen Richtlinien, wenn das objektiv falsch ist. Solche Negativ-Feststellungen können also ebenfalls angegriffen werden.
Diese und weitere Urteile zeigen einen Trend: Deutsche Gerichte stärken die Rechte der Nutzer gegenüber Social-Media-Plattformen. Während vor einigen Jahren die Unternehmen fast frei schalten und walten konnten (Hausrecht, AGB-Klauseln etc.), wird nun genauer hingeschaut, ob die Grundrechte der Nutzer angemessen berücksichtigt sind – allen voran Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrecht. Im Zweifel neigen die Gerichte eher dazu, Plattformen zur Löschung oder Wiederherstellung zu verpflichten, wenn substanzielle Rechtsverletzungen vorliegen oder keine fairen Verfahren eingehalten wurden.
Praktische Tipps für Betroffene (Influencer, Prominente, Unternehmer)
1. Dokumentation ist das A und O: Egal ob beleidigender Post, geklautes Foto oder unberechtigte Profilsperre – sichern Sie Beweise. Screenshots, URLs, Uhrzeiten und – falls möglich – Inhalte von Diskussionen mit dem Support. Diese Unterlagen entscheiden später über den Erfolg einer rechtlichen Aktion.
2. Direkt kommunizieren (aber schriftlich): Nutzen Sie die offiziellen Meldewege der Plattform, halten Sie aber alles schriftlich fest. Bestätigungs-E-Mails oder Support-Tickets dienen als Nachweis, dass Sie den Verstoß gemeldet haben. Facebook & Instagram bieten teilweise auch die Möglichkeit, eine Kopie der Meldung zu erhalten – nutzen Sie das.
3. Fachanwalt einschalten, bevor es eskaliert: Gerade bei komplexen Fällen (z. B. anhaltende Rufschädigung, massives Cybermobbing, große finanzielle Verluste durch Account-Sperre) sollten Sie frühzeitig einen Anwalt für Persönlichkeitsrecht oder Social-Media-Recht hinzuziehen. Dieser kann eine Strategie entwickeln, ob z. B. eine sofortige Verfügung sinnvoll ist oder zunächst eine Presserecht-ähnliche Abmahnung genügt. Oft kennen erfahrene Anwälte auch Ansprechpartner bei den Plattformen – eine gütliche Lösung im Hintergrund ist manchmal schneller als der öffentliche Rechtsweg.
4. Parallelwege nutzen: Denken Sie daran, dass Sie mehrere Hebel gleichzeitig bedienen können. Ein beleidigender Beitrag kann zivilrechtlich (Unterlassungsklage) und strafrechtlich (Strafanzeige wegen Beleidigung) verfolgt werden. Eine Urheberrechtsverletzung (geklautes Foto auf Instagram) kann über die Plattform-Meldung, eine DMCA-Notice und über eine Abmahnung wegen Urheberrecht angegangen werden. Unterschiedliche Wege erhöhen den Druck und die Chance auf schnellen Erfolg.
5. Öffentlichkeitsdruck aufbauen (mit Bedacht): Insbesondere Prominente oder Unternehmen mit Followerstärke können die Community mobilisieren. Beispiel: Ein Influencer-Account wird grundlos gesperrt – hier kann ein öffentlicher Post auf anderen Kanälen (#FacebookUnfair etc.) Aufmerksamkeit erzeugen, manchmal schalten sich dann Medien ein. Aber Achtung: Alle Aussagen müssen der Wahrheit entsprechen, sonst droht eine Gegenklage. Lieber objektiv bleiben („Mein Account mit 100k Followern wurde ohne Grund gesperrt, Support reagiert nicht seit 2 Wochen.“) als unsachlich zu werden.
Zum Schluss sei gesagt: Wehren lohnt sich! Die Zeiten, in denen man Plattformen schutzlos ausgeliefert war, sind vorbei. Betroffene haben Rechte – von vertraglichen Rechten über datenschutzrechtliche Ansprüche bis hin zu Unterlassungsansprüchen aus dem Persönlichkeitsrecht. Dieser Beitrag kann keine individuelle Beratung ersetzen, aber soll Mut machen, die Optionen zu kennen und zu nutzen. Wer seine Ansprüche konsequent verfolgt, hat gute Chancen, dass Facebook, Instagram & Co. einlenken und die gewünschten Maßnahmen ergreifen – sei es die Löschung eines Profils, die Entfernung eines Posts oder die Entsperrung eines Kontos.
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