Kinofilme auf TikTok streamen – Risiken und Konsequenzen

Aktuelle Kinofilme auf Tiktok schauen? Das ist momentan wohl möglich. Unterschiedliche Accounts benutzen ihren Livestream, um kostenlos Kinofilme zu zeigen. Vor allem junge Menschen sind begeistert, notieren sich die Uhrzeiten und schalten ein, sobald es losgeht.  Dabei ist vielen jedoch unklar, welche rechtlichen Risiken das Streamen – und möglicherweise auch das Zuschauen – bergen.

Inhaltsverzeichnis

Urheberrechtlich geschütztes Material

Kinofilme, die auf Plattformen wie TitkTok veröffentlicht werden, unterliegen strengen Urhebergesetzen. Durch diese werden die Rechte der Produktionsfirmen und der Filmemacher geschützt. Gegen solche Urheberrechte verstößt, wer Filme oder Serien ohne Erlaubnis des Berechtigten öffentlich wiedergibt. Das Zeigen der Filme im Tiktok-Livestream kann somit einen Verstoß gegen §15 Urheberrechtsgesetz (UrhG) einen Verstoß gegen das Senderecht aus §20 UrhG begründen. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Streamer keine Erlaubnis haben und somit gegen die Urheberrechte verstoßen. Dabei bringt auch ein unwissentlicher Verstoß rechtliche Konsequenzen mit sich.

Die Risiken des Zuschauens

Auch das Zuschauen in einem Livestream könnte mit Risiken verbunden sein. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einer Entscheidung aus dem Jahr 2017 klargestellt, dass der bewusste Konsum offensichtlich rechtswidriger Inhalte eine Urheberrechtsverletzung begründet. Offensichtlich scheint die Lage jedenfalls dann zu sein, wenn die Zuschauer grundsätzlich zahlen müssten, um den Film zu schauen – so zum Beispiel im Fall der aktuellen Kinofilme. Demnach könnten auch die Zuschauer mit Unterlassungsansprüchen, Abmahnungen und Schadenersatzforderungen konfrontiert werden. Besonders gefährlich ist es, die Inhalte der Livestreams aktiv zu teilen und zu verbreiten.

Einzelne Zuschauer zu ermitteln, wird den Berechtigten jedoch nahezu nicht möglich sein. Eine Identifizierung könnte jedoch durch eine aktive Teilnahme im Chat zustande kommen. Kanzleiinhaber der Media Kanzlei und Medienrechtsexperte Dr. Severin Riemenschneider warnt dennoch vor dem Zuschauen. Vor allem solle man keine Daten preisgeben, falls man beim Klicken auf eine andere Website weitergeleitet wird.

Abmahnwelle bevorstehend?

Es ist zu erwarten, dass die Rechteinhaber gegen die Streamer und möglicherweise auch gegen ermittelbare Zuschauer vorgehen werden. Dabei könnten Unternehmen wie Warner Bros. Entertainment Inc zukünftig auf Grund des Filesharings Abmahnungen durch die Kanzlei Frommer Legal versenden und die Unterlassung der weiteren Verbreitung sowie eine Geldentschädigung fordern. Zum einen müssen die Rechte der Urheber gewahrt werden, andererseits wissen viele Menschen nicht, wie sie mit einer erhaltenen Abmahnung oder einer Unterlassungserklärung umgehen sollen. Die Media Kanzlei steht Ihnen dabei unterstützend zur Seite.

Wir unterstützen Sie bei Abmahnungen im Urheberrecht

Sie haben eine Abmahnung erhalten, weil Sie einen Film gestreamt oder geschaut haben? Von Ihnen wird eine Unterlassungserklärung und Schadensersatz verlangt? Unsere spezialisierten Anwälte können Ihnen weiterhelfen. Kontaktieren Sie uns noch heute!

Rechtsanwalt Dr. Severin Riemenschneider, LL.M. Eur. gründete die Media Kanzlei Frankfurt | Hamburg im Jahr 2014. Er ist seit 2016 Fachanwalt für Medien- und Urheberrecht.
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