Erfolg vor Oberlandesgericht: Media Kanzlei erkämpft für Mandantin vollständiges Nutzungsrecht zum Instagram-Konto Ihres Verstorbenen Ehemanns
In einem wegweisenden Urteil hat das Oberlandesgericht Oldenburg entschieden, dass Manuela Schreyeck-Williams, die Ehefrau und alleinige Erbin des verstorbenen Sängers und DSDS Gewinners Alphonso Williams, uneingeschränkten Zugang zu dessen Instagram-Konto erhält. Damit wird der digitale Nachlass von Alphonso Williams vollständig der Erbin zugänglich gemacht, einschließlich der aktiven Nutzung des Accounts.
Das Urteil im Volltext hier zum nachlesen:
Social Media Konten grundsätzlich vererbbar
Das Gericht stellte klar, dass Social-Media-Konten grundsätzlich vererbbar sind. Es bekräftigte, dass Verträge über digitale Plattformen nicht von vornherein als höchstpersönlich anzusehen sind. Damit wurde die Entscheidung des Landgerichts Oldenburg aus der ersten Instanz korrigiert, das der Klägerin nur einen lesenden Zugriff zugestanden hatte. Die Beklagte, Meta Platforms Ireland Limited, wurde zudem dazu verpflichtet, die vorgerichtlichen Anwaltskosten der Klägerin teilweise zu übernehmen.
„Das Urteil ist daher so relevant, da es bisher noch keine höchstrichterliche Entscheidung zu der Frage gibt, ob die Erben auch den uneingeschränkten Zugang, sprich die Nutzung eines Kontos, erben.“, erklärt Larissa Rus, Rechtsanwältin der Media Kanzlei, die Manuela Schreyeck-Williams in diesem Verfahren vertreten hat. “Bisher hat der BGH lediglich entschieden, dass der Zugang zu dem Facebook-Account vererbbar ist, aber die Frage nach der aktiven Nutzung explizit offengelassen.”
"Gedenkzustand" (eingeschränkter Zugriff) nicht ausreichend
Das Gericht lehnte die Argumentation der Beklagten ab, wonach der „Gedenkzustand“ des Accounts, der nur einen eingeschränkten Zugriff erlaubt, ausreicht, um die Interessen der Erben zu wahren. Es betonte, dass weder datenschutzrechtliche noch persönliche Rechte der Kommunikationspartner einer Vererbung entgegenstehen, solange diese im Einklang mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Plattform erfolgt.
Das Urteil hat weitreichende Bedeutung für den Umgang mit digitalen Vermögenswerten. Die Möglichkeit, Accounts aktiv zu nutzen, eröffnet Erben neue Perspektiven, insbesondere wenn diese – wie im vorliegenden Fall – einen wirtschaftlichen Wert darstellen.
“Dieses Urteil ist ein wichtiger Schritt für die Rechte von Erben zur Frage des digitalen Nachlasses und wie weit dieser reicht. Es zeigt, dass Erben sowohl den passiven als auch den aktiven Zugang zu Social-Media-Konten erben können.”, Larissa Rus.
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Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; die Revision wurde zugelassen. Meta Platforms Ireland Limited hat die Möglichkeit, vor dem Bundesgerichtshof Rechtsmittel einzulegen.
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