Amtsgericht Steinfurt hebt Beschluss auf: Schuldnerin siegt in Beschwerdeverfahren
Das Amtsgericht Steinfurt hat in einem aktuellen Beschluss vom 17.07.2023 auf die sofortige Beschwerde unserer Mandantin entschieden und den vorherigen Beschluss vom 17.07.2023 aufgehoben. Damit haben wir erfolgreich die Festsetzung eines Ordnungsgeldes abgewehrt.
Kein Verstoß unserer Mandantin gegen einen Vergleich
Die Hintergründe dieser Entscheidung liegen in einem Vergleich vom 19.08.2021 zwischen unserer Mandantin und der Gegenseite, in dem sie sich verpflichteten, jegliche Aussagen über die jeweils andere Partei im Internet, insbesondere in sozialen Netzwerken, zu unterlassen und zu verbreiten.
Die gegnerische Partei hatte daraufhin beantragt, ein Ordnungsgeld gegen unsere Mandantin zu verhängen, da sie angeblich gegen diese Vereinbarung verstoßen habe. Diesem Antrag gab das Amtsgericht Steinfurt zunächst statt. Weitere Anträge der Gegenseite bezogen sich auf angebliche Verstöße unserer Mandantin gegen den Vergleich, darunter die Veröffentlichung einer Instagram-Story, in welcher keine namentliche Nennung der Gegenseite erfolgt. Das Amtsgericht verhängte daraufhin ein Ordnungsgeld und begründete dies mit dem vorbezeichneten Post.
Wir legten daraufhin gegen diese Entscheidung sofortige Beschwerde ein und forderten Prozesskostenhilfe für das Verfahren, mit der Begründung, dass ihre Äußerungen keine Verstöße gegen den Vergleich darstellen würden.
LG Münster gibt der Beschwerde statt - Anordnungsantrag des Amtsgericht Steinfurt wird aufgehoben
Das Amtsgericht Steinfurt hat nunmehr unsere sofortige Beschwerde akzeptiert und den vorherigen Beschluss aufgehoben. Die Richter argumentierten, dass die Äußerungen unserer Mandantin nicht als Verstoß gegen den Vergleich betrachtet werden könnten, da sie die gegnerische Partei nicht ausdrücklich benannt habe und die Äußerungen sich auf einen unbestimmten Personenkreis bezogen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragstellerin, und unserer Mandantin wurde Prozesskostenhilfe gewährt.
Die Entscheidung des Amtsgerichts Steinfurt zeigt, wie wichtig eine klare und präzise Formulierung in rechtlichen Vereinbarungen ist und dass Gerichte bei der Auslegung solcher Vereinbarungen strengen Kriterien folgen.
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