Abmahnung von Warner Bros durch Frommer Legal erhalten?
Warner Bros mahnt erneut Urheberrechtsverletzungen durch Frommer Legal ab. Bereits in der Vergangenheit haben wir zahlreiche Anfragen bezüglich Abmahnungen durch Frommer Legal (ehemals Waldorf Frommer) erhalten. Auch kürzlich kam eine Mandantin auf uns zu, die eine Abmahnung von Frommer Legal erhalten hat.
Gegenstand der Abmahnung
Gegenstand der Abmahnung ist eine Urheberrechtsverletzung. Unserer Mandantschaft wird vorgeworfen, sie habe mithilfe eines sogenannten Filesharing Programmes unerlaubt angeboten und dabei an Dritte übertragen zu haben.
Frommer Legal fordert die Empfänger:innen einer solchen Abmahnung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Zudem solle sie den entstandenen Schaden ersetzen und die Rechtsanwaltskosten übernehmen.
Was ist die richtige Reaktion?
Eine Abmahnung sollte niemals einfach ignoriert und weggeworfen werden. In der Abmahnung wird eine Frist gesetzt, innerhalb welcher die Ansprüche erfüllt werden sollen. Diese Frist darf keinesfalls einfach verstreichen, es droht sonst ein (teures!) gerichtliches Verfahren. Wir empfehlen, einen fachkundigen Anwalt zu kontaktieren und um Rat zu fragen.
Auf keinen Fall sollte die beigefügte Unterlassungserklärung ohne vorherige Prüfung unterschrieben werden. Mit der Abgabe einer Unterlassungserklärung tritt eine erhebliche rechtliche Bindung ein, die dem Betroffenen meist nicht klar ist.
Beratung durch Anwaltskanzlei für Urheberrecht
Es ist daher empfehlenswert, sich den Rat eines auf Urheberrecht spezialisierten Anwalts einzuholen und die Berechtigung der Abmahnung eingehend überprüfen zu lassen.
Unsere Mandantin hat sich zu diesem Zwecke an unsere auf Urheberrecht spezialisierten Anwälte der Media Kanzlei gewandt. Wir haben die Abmahnung samt der geltend gemachten Ansprüche überprüft und Kontakt zu Frommer Legal (zuvor Waldorf Frommer) aufgenommen. In diesem Fall konnten wir die Kosten für unsere Mandantin erheblich mindern. Sie musste schließlich nur etwa knapp die Hälfte des ursprünglich in der Abmahnung geltend gemachten Betrages an die Warner Bros. Entertainment Inc. zahlen.
Kontaktieren auch Sie unser Team, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben. Gerne beraten wir Sie auch in weiteren medien- und presserechtlichen Angelegenheiten.