Falsche Behauptungen durch die Presse: Media Kanzlei erfolgreich für ehemalige GNTM-Teilnehmerin
Die Rechtsanwält:innen der Media Kanzlei konnten einen weiteren presserechtlichen Erfolg erzielen. Unsere Mandantin ist eine ehemalige Teilnehmerin bei der Fernseh-Show Germanys next Topmodel (kurz: GNTM) und Schauspielerin, über die falsche Behauptungen in der Presse verbreitet wurden.
Falschaussagen über Model in Closer
In der Closer, einer vom Bauer Verlag herausgegebenen Frauenzeitschrift, wurde ein Artikel über unsere Mandantin veröffentlicht. Dabei wurden unwahre Behauptungen über der ehemaligen GNTM-Teilnehmerin aufgestellt, die sich auf die finanziellen Verhältnisse unserer Mandantin bezogen haben.
Rechtsanwalt für Presserecht
Zu den Aufgaben eines Rechtsanwalts/einer Rechtsanwältin gehört nicht nur die Vertretung der Mandanten vor Gericht, sondern auch die außergerichtliche Kommunikation mit der Gegenseite. Hierzu ist Verhandlungsgeschick und Kommunikationsgeschick erforderlich. Dieses konnten die Rechtsanwält:innen der Media Kanzlei in diesem Fall beweisen: Wir haben der Gegenseite eine Abmahnung zugesendet und sie zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert. Eine solche Abmahnung wird meist von Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen genutzt, um von der Gegenseite ein bestimmtes Verhalten oder Unterlassen zu fordern. In diesem Fall haben wir die Unterlassung des rechtswidrigen Verhaltens gegenüber unserer Mandantin gefordert. Die Gegenseite hat auf unser Schreiben hin auch eine teilweise Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung bezüglich der unwahren Behauptung über unsere Mandantin abgegeben.
Kontaktieren auch Sie uns – wir beraten Sie gerne in allen medienrechtlichen Angelegenheiten.