Trotz einstweiliger Verfügung: Umstrittener rechtswidriger Artikel von Axel Springer erhält Journalistenpreis
Ein sehr umstrittener rechtswidriger Artikel, den der Axel Springer Verlag in der WELT über unsere Mandantin veröffentlicht hatte, hat nun einen Journalistenpreis erhalten. Schon am 02.08.2021 konnten wir vor dem Landgericht Frankfurt eine einstweilige Verfügung gegen Axel Springer erzielen.
Axel Springer verstößt gegen Unterlassungserklärung
Die Verbreitung des Artikels im Zuge der Auszeichnung verstößt gegen die Unterlassungserklärung. Auch der Journalist Achim Sawall berichtet auf der News-Seite Golem.de über den umstrittenen Artikel und den Erfolg der Media Kanzlei:
„Der in der Kategorie IT und Kommunikation mit dem Deutschen Journalistenpreis ausgezeichnete Welt-am-Sonntag-Artikel “Chinas heimliche Propagandisten” enthält mehrere umstrittene Aussagen. Das hat Golem.de aus informierten Kreisen erfahren.
Die Verbreitung dieser Passagen wurde dem Axel-Springer-Verlag vom Landgericht Frankfurt per einstweiliger Verfügung vom 2. August untersagt. Bei Zuwiderhandlung droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder Ordnungshaft. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, aber vollstreckbar. Der Axel-Springer-Verlag, zu dem die Welt am Sonntag gehört, hat bereits zuvor außergerichtlich eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu einer anderen Passage des Artikels abgegeben.
Golem.de konnte Dokumente, die dies belegen, einsehen. Zudem wurde der gesamte Sachverhalt vom Anwalt der Geschädigten, Severin Riemenschneider von der Media Kanzlei in Frankfurt, die auch die Grünen-Politikerin Renate Künast vertritt, Golem.de bestätigt.
Die untersagten Passagen betreffen allesamt die junge Studentin und Social-Media-Influencerin Navina Heyden, der in dem Artikel nachgesagt wird, sie sei Teil einer geheimen Propagandakampagne Chinas. Golem.de sagte sie über ihren Anwalt: “Ich empfinde es als befremdlich, dass ein Artikel, für den eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben und der vom Landgericht Frankfurt als rechtswidrig eingestuft wurde, vorbehaltlos einen Preis erhält. Ein Presseartikel, bei dem die Journalisten vorsätzlich presserechtliche Standards verletzen, ist ein Fall für den Presserat und nicht für eine Preisverleihung. Der Deutsche Journalistenpreis sollte sich dazu erklären, inwieweit diese Umstände bei der Preisverleihung berücksichtigt wurden.”
Der Welt-Artikel thematisiert – überwiegend oberflächlich – eine ganze Reihe von unbeholfenen PR- und Lobbymaßnahmen der herrschenden Klasse in China, um den Ruf des Landes in westlichen Ländern und insbesondere Deutschland zu verbessern: vom chinesischen Auslandsfernsehen über einen unbekannten Provinzfernsehsender in Rheinland-Pfalz bis hin zu Lobbyisten, die für chinesische Firmen tätig sind, oder der als Gegenpol zur pro US-amerikanischen Atlantik-Brücke gegründeten China-Brücke. Teilweise bleibt der Artikel einen klaren Zusammenhang mit staatlicher Propaganda oder staatlichem Handeln schuldig.“ (Quelle: Beitrag von Achim Sawall, golem.de, hier zu finden).
Den ausführlichen Beitrag finden Sie unter diesem Link.
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