Erfolgreich im Eilverfahren: Unterlassungsanspruch gegen Bilder vom Schlafzimmer

Sachverhalt

Das Team der Media Kanzlei hat vor dem Landgericht Fulda einen weiteren Erfolg erzielt. Ein Nachbar fertigte Bilder vom Schlafzimmer unseres Mandanten, auf dem neben dem Fernseher insbesondere auch das Bett zu sehen war. Diese Bilder übersendete er der Vermieterin der Wohnanlage.

Nachdem außergerichtliche Einigungsversuche scheiterten und der Nachbar die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie Erstattung der Rechtsanwaltskosten ablehnte, stellten wir beim Landgericht Fulda den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung.

Rechtliche Würdigung

Gestützt wurde die einstweilige Verfügung auf eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts unseres Mandanten. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG umfasst grundsätzlich auch das Recht des Individuums, in gewählter Anonymität zu bleiben und die eigene Person nicht in identifizierbarer Weise in der Öffentlichkeit dargestellt zu sehen. Das Schlafzimmer gehört zum am strengsten geschützten Bereich der Intimsphäre, sodass die Aufnahme und Verbreitung der Bilder den Antragsteller im Kernbereich seiner privaten Lebensgestaltung verletzen.

Die Intimsphäre umfasst den Kernbereich der Privatsphäre sowie Angelegenheiten, für die Anspruch auf Geheimhaltung besteht. Dazu zählt insbesondere das Schlafzimmer, da die betroffenen Personen ein Bedürfnis haben, die Außenwelt von dem intimsten Raum der Wohnung rauszuhalten um dort ungestört und ohne Einblick der Allgemeinheit Zeit verbringen zu können.

Eine Rechtfertigung der Erstellung und Verbreitung der Aufnahmen kam in diesem Fall nicht in Betracht. Eingriffe in die innerste Sphäre privater Lebensgestaltung können gar nicht, Eingriffe in die Privatsphäre nur unter sehr engen Voraussetzungen gerechtfertigt werden. Hier fiel die Abwägung zugunsten unseres Mandanten aus.

Das Landgericht Fulda folgte der Rechtsauffassung der Media Kanzlei und untersagte es dem Antragsgegner, Bilder vom Schlafzimmer des Antragstellers anzufertigen, anfertigen zu lassen und zu verbreiten, verbreiten zu lassen.

Ein weiterer Erfolg der Media Kanzlei in einem Fall unfreiwillig entstandener Aufnahmen. Sollten Sie rechtlichen Rat in einem ähnlichen Fall benötigen, kontaktieren Sie uns gerne!

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