Erfolgreiche Klage für Renate Künast vor dem LG Frankfurt a.M. – Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen sowie Geldentschädigung
Die Anwälte der Media Kanzlei konnten für ihre Mandantin, der Bündnis 90/Die Grünen Politikerin Renate Künast, einen Erfolg vor dem LG Frankfurt a.M. erzielen.
Veröffentlichung von Falsch-Zitat
Hintergrund der Klage war ein Blogeintrag des Beklagten, indem er ein Foto von Frau Künast mit einem angeblich getätigten Zitat dieser veröffentlichte („Komma, wenn keine Gewalt im Spiel ist, ist der Sex mit Kindern doch ganz ok. Ist mal gut jetzt.“). Der Blogeintrag des Beklagten sollte eindeutig beim Leser den Eindruck erwecken, dass das Zitat von Frau Künast stamme, was nicht der Fall war.
LG Frankfurt: Unterlassungsanspruch und Geldentschädigung
Der Beklagte wurde durch das LG Frankfurt a.M. dazu verurteilt es künftig zu unterlassen durch Darstellungen, wie auf seinem Blog dargestellt, den Eindruck zu hinterlassen Frau Künast hätte die folgende Äußerung tatsächlich getätigt: „Komma, wenn keine Gewalt im Spiel ist, ist der Sex mit Kindern doch ganz ok. Ist mal gut jetzt.“.
Des Weitern wird es dem Beklagten untersagt das verwendete Bildnis von Frau Künast zu veröffentlichen oder verbreiten zu lassen. Der Beklagte wurde ebenfalls zur Zahlung einer Geldentschädigung (sog. „Schadensersatz“) von knapp 6.000€ an Frau Künast verpflichtet, sowie zur Zahlung aller weiteren entstandenen Kosten.
Anwalt für Persönlichkeitsrecht
Die Anwältinnen und Anwälte der Media Kanzlei verfügen über jahrelange Erfahrung mit im Internet getätigten Persönlichkeitsrechtsverletzungen. Sollten auch Sie diesbezüglich juristischen Rat benötigen, kontaktieren Sie uns gerne!