Media Kanzlei erhebt Verfassungsbeschwerde gegen Urteil des OLG Frankfurt am Main
Die Media Kanzlei hat beim Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil des Oberlandesgerichtes Frankfurt am Main erhoben.
Berichterstattung über Trauer unseres minderjährigen Mandanten
Hintergrund des Urteils ist die Berichterstattung eines großen deutschen Medienhauses über den Abschiedsbrief unseres Mandanten, welchen dieser am Tatort aufgehangen hatte, wo seine Mutter durch den Vater erschossen wurde.
Im angesprochenen Bericht wurde der Abschiedsbrief zusammen mit einem Fließtext veröffentlicht. Dadurch wurde die Trauer unseres Mandanten instrumentalisiert, um einen reißerischen Beitrag verfassen zu können.
Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht
Die Art und Weise der Wort- und Bildberichterstattung griff erheblich in das allgemeine Persönlichkeitsrecht unserer Mandantschaft aus Art. 2 Abs. 1, Art.1 Abs. 1 GG sowie auf das Recht auf kindsgemäße Entwicklung aus Art. 6 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 2 Abs. 1, Art. 1 Abs. 1 GG ein.
Dem folgte auch zunächst das Landgericht Frankfurt am Main, welches die von der Media Kanzlei geltend gemachten Unterlassungsansprüche in Hinblick auf Wort- und Bildberichterstattung bestätigte. Ebenso sprach das Landgericht Frankfurt am Main unserem Mandanten eine Geldentschädigung in Höhe von 20.000 € zu aufgrund der Berichterstattung.
Berufung der Gegenseite vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main
Die Gegenseite legte gegen das Urteil Berufung ein und beantragte, die Klage unseres Mandanten abzuweisen. Dem folgte das OLG Frankfurt am Main nur teilweise.
In Hinblick auf das Unterlassen der Bildberichterstattung bestätigte das OLG das Urteil des Landgerichtes, jedoch nicht hinsichtlich der Wortberichterstattung.
Verfassungsbeschwerde unausweichlich
Da das Team der Media Kanzlei durch das Urteil des Oberlandesgerichtes die Bedeutung und Tragweite der Grundrechte unseres Mandanten nicht ausreichend gewürdigt sah, war nunmehr die Erhebung der Verfassungsbeschwerde geboten.
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