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Die Media Kanzlei konnte ihre Mandantschaft erneut in einem Fall von unerlaubter E-Mail-Werbung erfolgreich vertreten. Im vorliegenden Verfahren bestanden Unterlassungsansprüche nach § 8 Abs. 1 i.V.m. § 7 UWG, da es sich um, Mitbewerber im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr.3 UWG handelte, welche die gleichen Leistungen anbieten wie unsere Mandantschaft.
Im Laufe des außergerichtlichen Vorverfahrens ließ unsere Mandantschaft die Gegenseite zweimal abmahnen und zur Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung auffordern, da eine ausdrückliche Einwilligung in den Erhalt elektronischer Werbung zu keinem Zeitpunkt vorlag. Die Gegenseite wollte jedoch keine Unterlassungserklärung abgeben.
Nachdem wir für unsere Mandantschaft Klage wegen unerlaubter E-Mail-Werbung erhoben hatten, sah die Gegenseite ein, dass sie wenig Erfolgschancen haben würde. Um weitere Kosten zu vermeiden, gab sie ein Anerkenntnis ab. In dem daraufhin ergangenen Anerkenntnisurteil, welches unserer Mandantschaft die geltend gemachten Ansprüche zusprach, bestätigte das Landgericht Frankfurt den von uns angesetzten Streitwert von 22.000,00 EUR. Denn die Gegenseite wurde hier nicht als bloßer Absender von Spam in Anspruch genommen, sondern als Wettbewerber, der sich durch den unerlaubten Versand von Werbemails einen erheblichen Wettbewerbsvorteil verschaffte.
Die Media Kanzlei ist eine dynamische und innovative Anwaltskanzlei. Gegründet mit der Vision, umfassende juristische Dienstleistungen anzubieten, die speziell auf das Medienrecht zugeschnitten sind, hat sich die Media Kanzlei zu einem vertrauenswürdigen und gefragten Namen auf dem Markt entwickelt. Mit einem Team hochqualifizierter und erfahrener Anwälte bietet die Media Kanzlei eine breite Palette rechtlicher Lösungen für Mandanten aus der Medienbranche. Wir glauben, dass Spitzenleistungen Spezialisierung und Leidenschaft erfordern. Deshalb berät unsere Medienkanzlei nur in Rechtsgebieten, für die sich unsere Anwälte begeistern und die uns inspirieren. Unsere Anwälte verfügen über höchste Erfahrung und Kompetenz in den Bereichen Presserecht, Medienrecht, Persönlichkeitsrecht, Markenrecht, Urheberrecht und Wettbewerbsrecht.