Kürzlich hatten wir einige sehr interessante Fälle
Erfahren Sie in unserem umfassenden Leitfaden, wie Sie Ihre Rechte in Deutschland schützen können. Von Medien- und Verbraucherrechten bis hin zum Schutz der Privatsphäre und des Datenschutzes bieten wir wertvolle Tipps und Ressourcen für Privatpersonen und Unternehmen.
Sexuelle Belästigung und Datenschutzgesetze
Das unaufgeforderte Versenden von expliziten Fotos, wie z. B. “Dickpics”, auf Instagram oder einer anderen Plattform ist rechtswidrig und gilt als Verbreitung von ponografischen Schriften.
Es ist rechtswidrig, unaufgefordert explizite Fotos, einschließlich Bilder des männlichen oder weiblichen Geschlechtsteils, auf Instagram oder einer anderen Plattform, ohne die Zustimmung des Empfängers zu versenden. Dieses Verhalten fällt unter den Straftatbestand der Verbreitung von pornografischen Schriften und kann zu einer Strafanzeige oder einem Zivilprozess führen. Auch die Community-Richtlinien von Instagram verbieten das Teilen von sexuell eindeutigen Inhalten, und ein Verstoß gegen diese Richtlinien kann zur Sperrung oder Kündigung des Kontos führen. Es ist wichtig, immer die ausdrückliche Zustimmung einzuholen, bevor man intime Inhalte teilt, und die Grenzen und die Privatsphäre anderer zu respektieren.
Persönlichkeitsrechte
- Gegnerin wird zu einem Ordnungsgeldverurteilt, weil sie entgegen des vorangegangenen Gewaltschutzverfahrens das Bild unserer Mandantin als Profilbild auf WhatsApp verwendete und ohne Erlaubnis Freundschaftsanfragen auf Snapchat verschickt hat; Gericht legte der Gegnerin ein Ordnungsmittel auf.
In einem aktuellen Fall erwirkten wir gegen die Gegnerin im Rahmen eines Gewaltschutzverfahrens einen Beschluss, wonach die Gegnerin unsere Mandantin nicht mehr kontaktieren durfte und sich unserer Mandantin nicht mehr nähern durfte. Die Gegnerin schickte auf der Social-Media-Plattform Snapchat eine Freundschaftsanfrage an unsere Mandantin und verwendete ein Bild unserer Mandanten als Profilbild auf WhatsApp. Trotz der Behauptung der Gegnerin, sie habe nicht gewusst, dass der Snapchat-Account unserer Mandantin gehöre, stellte das Familiengericht des Amtsgerichts Hanau etwas anderes fest. Daraufhin verhängte das Gericht gegen die Gegnerin ein Ordnungsgeld von 250 Euro oder Ordnungshaft.
Presserechte
- Deutscher Honorarkonsul wird auf der Website eines Verlags zu Unrecht der Verwicklung in Offshore-Geschäften und der Steuerhinterziehung bezichtigt; Mandant antwortet mit Gegendarstellung
Auf der Website eines Verlags wurde ein Artikel mit dem Titel “Schattendiplomaten-Enthüllungen – Vergewaltiger, Terror-Finanzierer, Steuerhinterzieher – das sind die extremsten Fälle” veröffentlicht. In dem Artikel wurden Behauptungen über unseren Mandanten, der deutscher Honorarkonsul ist, aufgestellt, die darauf hindeuteten, dass er in den Panama-Papers-Skandal und in Offshore-Geschäfte verwickelt war. Außerdem wurde behauptet, dass die Ermittlungen wegen Steuerhinterziehung gegen ihn nach Angaben der Staatsanwaltschaft nur unter bestimmten Bedingungen eingestellt worden seien. Diese Behauptungen waren unzutreffend.
Für unseren Mandanten konnten wir vor der Pressekammer des Landgericht Hamburg mehrere Gegendarstellungen durchsetzen:
„(In dem oben genannten Artikel wurde) folgende Aussage über mich verbreitet:
Die Ermittlungen gegen ihn wegen Steuerhinterziehung wurden (…) gegen Auflage eingestellt.
Hierzu stelle ich fest:
Die Ermittlungen wurden ohne Auflage eingestellt.“
Datenschutz Rechte in Deutschland
- Unerlaubte heimliche Videoaufnahmen bei einem Tinder-Date führen zu einer gerichtlichen Verfügung, einer Geldstrafe und der Verpflichtung, die Aufnahmen herauszugeben und zu vernichten.
Die Media Kanzlei hat ein Ordnungsgeld in Höhe von 2.000 Euro gegen einen Gegner erwirkt, der heimliche Videoaufnahmen, die während eines Tinder-Dates ohne Zustimmung unserer Mandantin gemacht wurden, nicht herausgegeben hat. Das Landgericht Frankfurt am Main hatte eine einstweilige Verfügung gegen die Antragsgegnerin erlassen, die die Anfertigung und Verbreitung von Videoaufnahmen unserer Mandantin untersagte. Dem Antragsgegner wurde zudem aufgegeben, sämtliche Videoaufnahmen an unsere Mandantin herauszugeben und zu vernichten. Trotz wiederholter Aufforderung kam der Gegner dem nicht nach, sodass wir einen Antrag auf Verhängung von Ordnungsmitteln nach § 890 ZPO stellten. Das Landgericht Frankfurt am Main gab dem Antrag statt und verhängte ein Ordnungsgeld in Höhe von 2.000 Euro gegen die Gegenseite, die durch die Nichtherausgabe der Videos an unsere Mandantin schuldhaft seine Leistungspflicht verletzt hat. Auch die Kosten des Eilverfahrens hat der Gegner zu tragen.
Geistiges Eigentum Rechte in Deutschland
- Gerichtliches Vorgehen gegen die Nutzung einer Internet-Domain, die die Rechte aus dereingetragenen Marke unserer Mandantschaft verletzt.
Im Auftrag unserer Mandantin gingen wir gegen die Nutzung einer Internet-Domain vor, die der eingetragenen Marken bzw. dem Unternehmenskennzeichen unserer Mandantin entsprach. Die gegnerische Partei, die dieselben Dienstleistungen anbietet, wie unsere Mandantin, hatte sich die Domain zur Marke unserer Mandantin gesichert und diese zur Weiterleitung auf die eigene Webpräsenz und damit zu Werbezwecken genutzt. So wurden Kunden und Vertragspartner unserer Mandantin in die Irre geführt.. Das Unternehmenskennzeichen unserer Mandantin ist nach § 5 Abs. 2 MarkenG geschützt und genießt den gleichen Schutz, wie eine eingetragene Marke. Das Landgericht Frankfurt am Main untersagte dem Antragsgegner die Nutzung der Domain zur Weiterleitung auf seine eigene Webseite und erlegte ihm die Kosten des Verfahrens in Höhe von EUR 1.409,15 auf.
Die Gegenseite erstattete jedoch nicht die Kosten des Verfahrens, sodass wir einen Vollstreckungsantrag bei Gericht stellten und anschließend einen Haftbefehl beantragten. Als der Antragsgegner trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht zur Abgabe der Vermögensauskunft erschien, erließ das Amtsgericht Mainz den Haftbefehl. Mit diesem Haftbefehl können wir die Abgabe der Vermögensauskunft gemäß § 802c ZPO erzwingen.
Zusammenfassend zeigen diese jüngsten Fälle, wie wichtig es ist, seine Rechte zu kennen, insbesondere im Zusammenhang mit sozialen Medien und dem Schutz des geistigen Eigentums. Das unaufgeforderte Versenden von expliziten Fotos oder die Verwendung des Bildes einer Person ohne deren Zustimmung, kann zu rechtlichen Konsequenzen wie Unterlassungsansprüchen, Geldstrafen oder Strafanzeigen führen. Ebenso kann die unbefugte Nutzung einer geschützten Marke oder eines Domainnamens zu gerichtlichen Verfügungen führen, die die Unterlassung der Nutzung und die Zahlung von Kosten vorsehen. Diese Fälle erinnern uns daran, die Grenzen und die Privatsphäre anderer zu respektieren und bei Bedarf rechtlichen Rat einzuholen.
3 replies on “Kennen Sie Ihre Rechte in Deutschland?”
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Woww sowas kann wegen einem Profilbild passoeren?
Interessant