Im Dezember 2023 sorgte die deutsche Verwaltungsgesellschaft Gema mit einer Klage gegen OpenAI für Aufsehen: Sie verklagt OpenAI, das Unternehmen hinter dem populären KI-Tool ChatGPT, wegen der unlizenzierten Verwendung urheberrechtlich geschützter Songtexte.
Urheberrecht kurz erklärt
Alle persönlichen geistigen Schöpfungen werden im Sinne des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) als Werke bezeichnet. Zu den Schöpfungen gehören unteranderem:
Artikel und Texte
Bücher
künstlerische Kreationen wie Bilder, Fotos und Filme
Inhaltsverzeichnis
Klage beim Landgericht München I eingereicht
Laut Gema wurde das KI-geschützte Sprachsystem ChatGPT ebenfalls mit urheberrechtlich geschützten Texten trainiert. Darunter würden Songtexte aus dem Repertoire der ca. 95.000 Gema Mitglieder fallen. OpenAI habe jedoch keine Lizenz dafür erworben und darüber hinaus keine Vergütung der Urheber erwirkt. Die Gema kritisiert, dass OpenAI „systematisch unter bewusster Inkaufnahme von Urheberrechtsverletzungen“ auf die Inhalte von Urhebern zurückgegriffen habe. Andere Internetdienste, so die GEMA, zahlen für die Nutzung von urheberrechtlich geschützten Inhalten, OpenAI jedoch nicht. Aufgrund dessen habe die Gema beim Landgericht München I eine Klage gegen OpenAI sowie gegen die Betreiberin der Chatbots in Europa, OpenAI Ireland, eingereicht. Gegenstand der Klage ist demnach die unlizenzierte Widergabe der Songtexte im Chatbot.
Wie funktioniert ChatGPT eigentlich?
ChatGPT ist ein KI-Modell, das auf der „Transformer“-Architektur basiert und mit riesigen Textmengen trainiert wurde. Beim Training lernt es, Sprachmuster, Grammatik und Zusammenhänge zwischen Wörtern zu erkennen. Wenn du eine Frage stellst, analysiert das Modell deine Eingabe, versteht den Kontext und generiert eine passende Antwort basierend auf dem gelernten Wissen. Es verwendet keine vorgefertigten Antworten, sondern erstellt jede Antwort dynamisch. Dabei werden auch Sicherheitsmaßnahmen ergriffen, um problematische Inhalte zu vermeiden. ChatGPT ist also in der Lage, kontextbezogene, natürliche Antworten zu geben, auch wenn Fehler auftreten können.
§ 19a Urheberrechtsgesetz (UrhG): Ein Überblick
Der § 19a des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) regelt das sogenannte „Recht der öffentlichen Wiedergabe von Werken“ und ist ein wesentlicher Bestandteil des deutschen Urheberrechts. Er schützt die Interessen von Urhebern, die ihre Werke in einer Weise nutzen möchten, die einer breiten Öffentlichkeit zugänglich ist, etwa durch Vorführungen oder digitale Verbreitung. Im Kern gewährleistet § 19a, dass Urheber das ausschließliche Recht besitzen, ihre Werke öffentlich wiederzugeben oder die Wiedergabe zu erlauben. Dieses Recht umfasst nicht nur klassische Formen wie Theateraufführungen oder Konzerten, sondern auch die Verbreitung von Inhalten im Internet, auf Streaming-Plattformen oder via digitale Medien. Besonders wichtig ist die Erhebung von Lizenzgebühren für die Nutzung dieser Werke. Rechteinhaber können diese Rechte auch an Dritte übertragen, etwa an Verwertungsgesellschaften, die für die Durchsetzung und Verwertung der Rechte zuständig sind. Somit wird der Schutz von Urhebern gestärkt und eine faire Vergütung sichergestellt.
Die Text- und Data-Mining-Regelung im Urheberrecht erlaubt es, das Internet nach Daten abzusuchen und diese für Analysezwecke zu verwenden, auch wenn sie urheberrechtlich geschützt sind. Allerdings gibt es Einschränkungen: Die Werke müssen in maschinenlesbarer Form zugänglich sein, und der Urheber muss gegebenenfalls ausdrücklich einen Nutzungsvorbehalt erklären.
Einige Experten argumentieren, dass das Training von KI als Text- und Data-Mining im Sinne des § 44b UrhG zu werten sein könnte. Max-Julian Wiedemann, ein Fachanwalt für Urheberrecht, sieht tatsächlich Anhaltspunkte dafür, dass KI-Training unter diese Ausnahme fallen könnte. Eine kürzlich ergangene Entscheidung des Landgerichts Hamburg hatte den Begriff des „Text- und Data-Mining“ auf das Training von Künstlicher Intelligenz ausgeweitet.
Jedoch gibt es auch erhebliche Bedenken: Die Frage, ob KI tatsächlich als „Analyse“ im rechtlichen Sinne eingestuft werden kann, ist nicht eindeutig geklärt. Besonders problematisch ist dabei, dass der Urheber des Werkes in der Regel keine ausdrückliche Zustimmung zur Nutzung seiner Inhalte für KI-Trainingsprozesse gegeben hat. Dies könnte zu einem potenziellen rechtlichen Konflikt führen.
Unterstützung durch namenhafte Künstler
Die Klage der Gema wird durch zahlreiche prominente deutsche Künstler unterstützt, wie Kristina Bach, Ralf Zuckowski und Reinhard Mey. Auch deren Songtexte wurden ohne Lizenz durch ChatGPT verwendet.
Mögliche Folgen eines Erfolgs der Klage
Sollte die Gema im Verfahren erfolgreich sein, könnte dies weitreichende Konsequenzen für die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke im Bereich der KI-Entwicklung haben. Die Klage stellt eine wichtige Auseinandersetzung dar, die die Balance zwischen Urheberrechten und technologischem Fortschritt weiter prägen wird. Die Entscheidung wird mit Spannung erwartet und könnte weit über die aktuelle Auseinandersetzung zwischen der Gema und OpenAI hinaus Auswirkungen auf den gesamten Bereich der Künstlichen Intelligenz haben.
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