Ungewollt auf Twitch – Was tun, wenn man sich im Netz sieht?

Die Digitalisierung und die zunehmende Nutzung von Social Media und Streaming-Plattformen haben unser tägliches Leben grundlegend verändert. Dienste wie Twitch ermöglichen es Menschen weltweit, live zu streamen und Inhalte mit einer großen Community zu teilen. Dabei können jedoch auch ungewollte Situationen entstehen, wie das plötzliche Auftauchen in einem Livestream ohne Zustimmung. Was tun, wenn man sich plötzlich selbst auf Twitch wiederfindet? Welche rechtlichen Möglichkeiten hat man, um die ungewollte Veröffentlichung der eigenen Person im Internet zu verhindern?

Dieser Blog-Beitrag beleuchtet die rechtlichen Schritte und Möglichkeiten, die Ihnen zur Verfügung stehen, wenn Sie ungewollt auf Twitch oder anderen Plattformen erscheinen. Erfahren Sie mehr über Ihre Rechte auf Schutz der Privatsphäre und das allgemeine Persönlichkeitsrecht sowie praktische Tipps, wie Sie schnell und effektiv gegen unerwünschte Aufnahmen vorgehen können. Denn auch im digitalen Raum gilt: Der Schutz der eigenen Person und Privatsphäre ist ein grundlegendes Recht, das es zu wahren gilt.

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Inhaltsverzeichnis

Recht am eigenen Bild

Das Recht am eigenen Bild ist ein wesentlicher Bestandteil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und bietet jedem Einzelnen die Kontrolle darüber, ob und in welchem Kontext Bilder oder Videos von ihm veröffentlicht werden dürfen. Dieses Recht ist im Kunsturhebergesetz (KUG) verankert und schützt die persönliche Integrität und Privatsphäre.

Gemäß § 22 KUG dürfen Bildnisse nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Diese Einwilligung muss in der Regel ausdrücklich erfolgen, kann jedoch unter bestimmten Umständen auch konkludent erteilt werden, etwa wenn jemand wissentlich und willentlich an einer öffentlichen Veranstaltung teilnimmt, die gefilmt wird.

Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen das Recht am eigenen Bild eingeschränkt werden kann. Dazu zählen unter anderem:

  • Bilder aus dem Bereich der Zeitgeschichte: Hierbei handelt es sich um Aufnahmen, die von allgemeinem Interesse sind und das Informationsinteresse der Öffentlichkeit überwiegen.
  • Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen: Solche Aufnahmen dürfen auch ohne ausdrückliche Einwilligung der abgebildeten Personen veröffentlicht werden, wenn sie sich auf die Veranstaltung als solche beziehen.
  • Bilder, bei denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen: Hier ist die Person nicht der Hauptfokus des Bildes.

Sollte man sich ungewollt in einem Livestream oder auf Bildern im Internet wiederfinden, die ohne Zustimmung veröffentlicht wurden, kann man verschiedene rechtliche Schritte einleiten:

  1. Kontaktaufnahme und Aufforderung zur Entfernung: Der erste Schritt sollte immer die direkte Kontaktaufnahme mit dem Verantwortlichen sein, um eine sofortige Entfernung des Bildmaterials zu verlangen.
  2. Einstweilige Verfügung: Wenn die freiwillige Entfernung nicht erfolgt, kann man bei Gericht eine einstweilige Verfügung beantragen, um die Veröffentlichung schnell zu stoppen.
  3. Schadensersatzforderungen: In bestimmten Fällen kann auch eine Schadensersatzforderung geltend gemacht werden, wenn durch die Veröffentlichung ein nachweisbarer Schaden entstanden ist.

Es ist wichtig, seine Rechte zu kennen und im Ernstfall auch konsequent durchzusetzen, um die persönliche Integrität und Privatsphäre zu schützen.

Erkennbarkeit/Identifizierbarkeit

Ein entscheidender Faktor beim Recht am eigenen Bild ist die Frage der Erkennbarkeit und Identifizierbarkeit der abgebildeten Person. Das Recht am eigenen Bild greift nur dann, wenn eine Person auf einem Foto oder in einem Video eindeutig erkennbar ist. Doch was bedeutet das konkret?

Erkennbarkeit liegt vor, wenn die Person auf dem Bild anhand ihrer äußeren Merkmale identifiziert werden kann. Dies umfasst nicht nur das Gesicht, sondern auch andere individuelle Merkmale wie Körperhaltung, Kleidung oder besondere Kennzeichen. Selbst wenn das Gesicht teilweise verdeckt ist, können andere charakteristische Merkmale ausreichen, um die Person eindeutig zu identifizieren.

Identifizierbarkeit ist gegeben, wenn jemand aufgrund von Hinweisen, die das Bild selbst oder der Kontext liefert, erkannt werden kann. Dies bedeutet, dass auch eine indirekte Identifikation, beispielsweise durch Begleittexte, Kommentare oder den Zusammenhang, in dem das Bild veröffentlicht wurde, ausreichend sein kann.

Wichtig zu beachten ist, dass die Erkennbarkeit nicht unbedingt nur durch visuelle Merkmale gegeben sein muss. Auch eine Kombination aus Bild und weiteren Informationen, die eine Identifikation ermöglichen, kann ausreichen, um das Recht am eigenen Bild zu verletzen.

Beispiele für Erkennbarkeit/Identifizierbarkeit:

  • Direkte Erkennbarkeit: Eine Person ist frontal und deutlich im Bild zu sehen. Gesicht, Kleidung und Körperhaltung lassen keinen Zweifel an der Identität.
  • Indirekte Erkennbarkeit: Eine Person ist seitlich oder teilweise verdeckt abgebildet, aber durch auffällige Merkmale wie eine spezielle Tätowierung oder eine markante Frisur dennoch identifizierbar.
  • Kontextuelle Erkennbarkeit: Eine Person ist auf einem Gruppenfoto in einem spezifischen Umfeld zu sehen, und durch den Text oder die Beschreibung des Bildes wird klar, um wen es sich handelt.

Grundsätzliches Einwilligungserfordernis

Bilder und Videos, auf denen Personen erkennbar sind, nur mit deren ausdrücklicher Zustimmung veröffentlicht oder verbreitet werden dürfen. Diese Regelung ist im Kunsturhebergesetz (KUG) verankert und dient dem Schutz der persönlichen Integrität und Privatsphäre.

Einwilligung: Was bedeutet das?

Die Einwilligung muss in der Regel vor der Aufnahme oder Veröffentlichung erteilt werden und kann mündlich, schriftlich oder konkludent erfolgen. Sie sollte eindeutig und bewusst gegeben werden, damit die abgebildete Person die Kontrolle über die Nutzung ihres Bildes behält.

Formen der Einwilligung:

  • Ausdrückliche Einwilligung: Die Person gibt klar und deutlich ihre Zustimmung zur Aufnahme und Veröffentlichung des Bildes. Dies kann schriftlich, mündlich oder durch eine eindeutige Handlung geschehen.
  • Konkludente Einwilligung: Die Einwilligung ergibt sich aus den Umständen, beispielsweise wenn jemand wissentlich an einer öffentlichen Veranstaltung teilnimmt und mit Foto- oder Videoaufnahmen rechnen muss.

Widerruf der Einwilligung:

Die Einwilligung zur Nutzung eines Bildes kann grundsätzlich auch nachträglich widerrufen werden, insbesondere wenn sich die Umstände geändert haben oder die Veröffentlichung gegen die berechtigten Interessen der abgebildeten Person verstößt. Der Widerruf sollte jedoch ausdrücklich erfolgen und kann unter Umständen auch mit Entschädigungsansprüchen verbunden sein, falls durch den Widerruf ein Schaden entsteht.

Ausnahmen vom Einwilligungserfordernis:

Es gibt bestimmte Ausnahmen, bei denen eine Einwilligung nicht erforderlich ist. Dazu zählen unter anderem:

  • Bilder aus dem Bereich der Zeitgeschichte: Aufnahmen, die ein berechtigtes öffentliches Interesse befriedigen, wie z.B. Berichterstattungen über aktuelle Ereignisse.
  • Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Ereignissen: Hierbei handelt es sich um Aufnahmen, die das Geschehen dokumentieren und bei denen die abgebildeten Personen nur Beiwerk sind.
  • Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit: Wenn Personen zufällig und nicht als Hauptmotiv des Bildes erscheinen.

Datenschutz: Einwilligung zur Datenverarbeitung

Gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO hat die betroffene Person das Recht, ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Der Widerruf muss so einfach sein wie die Erteilung der Einwilligung. Nach dem Widerruf dürfen die Daten nicht weiter verarbeitet werden, es sei denn, es gibt eine andere rechtliche Grundlage für die Verarbeitung.

Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung ohne Einwilligung:

Neben der Einwilligung gibt es weitere rechtliche Grundlagen für die Datenverarbeitung, wie:

  • Vertragserfüllung: Wenn die Verarbeitung zur Erfüllung eines Vertrags notwendig ist.
  • Rechtliche Verpflichtung: Wenn eine gesetzliche Pflicht zur Datenverarbeitung besteht.
  • Berechtigtes Interesse: Wenn die Verarbeitung zur Wahrung berechtigter Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich ist und die Interessen oder Grundrechte der betroffenen Person nicht überwiegen.

Praktische Bedeutung der Einwilligung:

In der Praxis bedeutet dies, dass Bilder und Videos von Personen im Internet nur dann rechtmäßig verarbeitet und veröffentlicht werden dürfen, wenn eine gültige Einwilligung vorliegt oder eine der anderen rechtlichen Grundlagen erfüllt ist. Dies gilt insbesondere für Plattformen wie Twitch, auf denen Livestreams und Videos häufig ohne vorherige Zustimmung der abgebildeten Personen veröffentlicht werden.

Unterlassungsanspruch

Ein wesentliches Instrument zum Schutz des Persönlichkeitsrechts und des Rechts am eigenen Bild ist der Unterlassungsanspruch.

Was ist ein Unterlassungsanspruch?

Der Unterlassungsanspruch richtet sich darauf, die Wiederholung einer Rechtsverletzung zu verhindern. Im Kontext des Rechts am eigenen Bild und des Datenschutzes bedeutet dies, dass eine Person verlangen kann, dass Bilder oder Videos, die ohne ihre Einwilligung veröffentlicht wurden, entfernt werden und künftige Veröffentlichungen unterbleiben. Dies gilt sowohl für die Veröffentlichung auf Plattformen wie Twitch als auch für andere Medien und Websites.

Voraussetzungen für einen Unterlassungsanspruch:

  • Rechtswidrigkeit: Die Veröffentlichung oder Verbreitung des Bildmaterials muss rechtswidrig sein, d.h. ohne die erforderliche Einwilligung oder eine andere rechtliche Grundlage erfolgt sein.
  • Wiederholungsgefahr: Es muss eine tatsächliche Gefahr bestehen, dass die Rechtsverletzung erneut eintritt. Diese wird in der Regel angenommen, wenn bereits eine Verletzung stattgefunden hat.

Durchsetzung des Unterlassungsanspruchs:

  1. Abmahnung: Der erste Schritt zur Durchsetzung eines Unterlassungsanspruchs ist meist die Abmahnung. Hierbei wird der Verantwortliche aufgefordert, die rechtswidrige Handlung zu unterlassen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Diese Erklärung verpflichtet den Verantwortlichen, im Wiederholungsfall eine Vertragsstrafe zu zahlen.

  2. Einstweilige Verfügung: Falls der Verantwortliche nicht reagiert oder die Unterlassungserklärung nicht abgibt, kann eine einstweilige Verfügung beim zuständigen Gericht beantragt werden. Eine einstweilige Verfügung ist ein schnelles gerichtliches Verfahren, das darauf abzielt, die Rechtsverletzung sofort zu stoppen.

  3. Klage auf Unterlassung: Wenn die einstweilige Verfügung nicht ausreicht oder es zu weiteren Verstößen kommt, kann eine Unterlassungsklage erhoben werden. In diesem Verfahren wird gerichtlich festgestellt, dass die Veröffentlichung unrechtmäßig war und zukünftige Verstöße unterlassen werden müssen.

Folgen bei Verstoß gegen den Unterlassungsanspruch:

Verstößt der Verantwortliche gegen den Unterlassungsanspruch, drohen empfindliche Strafen. Dies kann eine Vertragsstrafe sein, die in der Unterlassungserklärung festgelegt wurde, oder es können Zwangsgelder und sogar strafrechtliche Maßnahmen folgen, wenn der Verstoß fortgesetzt wird.

Auskunftsanspruch

Der Auskunftsanspruch ermöglicht es betroffenen Personen, Klarheit über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu erhalten.

Was ist ein Auskunftsanspruch?

Der Auskunftsanspruch gemäß Art. 15 DSGVO gibt betroffenen Personen das Recht, von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden. Wenn dies der Fall ist, können sie detaillierte Informationen über diese Daten und die Art und Weise ihrer Verarbeitung verlangen.

Umfang des Auskunftsanspruchs:

  • Zwecke der Verarbeitung: Die betroffene Person hat das Recht zu erfahren, zu welchen Zwecken ihre Daten verarbeitet werden.
  • Kategorien personenbezogener Daten: Es muss offengelegt werden, welche Kategorien von Daten verarbeitet werden.
  • Empfänger oder Kategorien von Empfängern: Informationen darüber, an wen die Daten weitergegeben wurden oder werden.
  • Speicherdauer: Angaben zur geplanten Dauer der Datenspeicherung oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer.
  • Rechte der betroffenen Person: Hinweise auf die weiteren Rechte der betroffenen Person, wie das Recht auf Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung sowie das Widerspruchsrecht.
  • Herkunft der Daten: Wenn die personenbezogenen Daten nicht direkt bei der betroffenen Person erhoben wurden, muss die Quelle der Daten angegeben werden.
  • Automatisierte Entscheidungsfindung: Informationen darüber, ob eine automatisierte Entscheidungsfindung, einschließlich Profiling, stattfindet, und aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Bedeutung und die angestrebten Auswirkungen einer solchen Verarbeitung.

Geldentschädigung

Dieser Anspruch dient nicht nur dem Ausgleich des erlittenen Schadens, sondern auch der Prävention und Sanktionierung von Rechtsverletzungen.

Voraussetzungen für eine Geldentschädigung:

  1. Rechtswidrigkeit: Die Veröffentlichung oder Verbreitung des Bildes oder Videos muss ohne rechtliche Grundlage, wie z.B. ohne Einwilligung oder berechtigtes Interesse, erfolgt sein.
  2. Schwere der Verletzung: Es muss eine schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts vorliegen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Veröffentlichung das Ansehen der betroffenen Person erheblich beeinträchtigt, ihre Privatsphäre verletzt oder sie in einer peinlichen oder unvorteilhaften Situation zeigt.
  3. Verschulden: In der Regel muss ein Verschulden des Verantwortlichen vorliegen, also ein vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten.

Berechnung der Geldentschädigung:

Die Höhe der Geldentschädigung richtet sich nach dem Ausmaß der Persönlichkeitsrechtsverletzung und den daraus resultierenden Schäden. Dabei werden verschiedene Faktoren berücksichtigt:

  • Schwere der Beeinträchtigung: Je schwerer die Verletzung der persönlichen Integrität und Privatsphäre, desto höher kann die Entschädigung ausfallen.
  • Verbreitungsgrad: Die Reichweite der Veröffentlichung spielt eine entscheidende Rolle. Je größer das Publikum, desto größer der potenzielle Schaden.
  • Wiederholungsgefahr: Besteht die Gefahr, dass die Verletzung wiederholt wird, kann dies die Höhe der Entschädigung beeinflussen.
  • Finanzielle Verhältnisse des Schädigers: Auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Verantwortlichen können bei der Bemessung der Entschädigung eine Rolle spielen.

Beseitigungsanspruch

Er ermöglicht es betroffenen Personen, die Entfernung unrechtmäßig veröffentlichter Bilder oder Videos zu verlangen und so ihre Privatsphäre und persönliche Integrität zu schützen.

Was ist ein Beseitigungsanspruch?

Der Beseitigungsanspruch richtet sich darauf, bestehende Beeinträchtigungen durch die unrechtmäßige Veröffentlichung oder Verbreitung von Bildmaterial zu beseitigen. Er zielt darauf ab, den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen, indem das betroffene Bild- oder Videomaterial gelöscht oder unzugänglich gemacht wird. Dieser Anspruch ergibt sich aus den allgemeinen Persönlichkeitsrechten sowie aus den spezifischen Regelungen der DSGVO und des Kunsturhebergesetzes (KUG).

Voraussetzungen für einen Beseitigungsanspruch:

  1. Rechtswidrigkeit: Die Veröffentlichung oder Verbreitung des Bild- oder Videomaterials muss ohne rechtliche Grundlage erfolgt sein, also insbesondere ohne die erforderliche Einwilligung der betroffenen Person.
  2. Fortdauer der Beeinträchtigung: Es muss eine andauernde Beeinträchtigung der Rechte der betroffenen Person vorliegen. Dies ist gegeben, solange das unrechtmäßige Bildmaterial weiterhin öffentlich zugänglich ist.

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