Sexuelle Belästigung öffentlich machen – Das sollten Sie beachten

Immer mehr Menschen berichten von sexueller Belästigung im Alltag. Besonders betroffen ist die Belästigung am Arbeitsplatz und im Internet. Täter gehen oftmals davon aus, ihre Sprüche seien “witzig” und die Opfer würden es auch “lustig” finden. Die wahren Konsequenzen ihres handelns werden oftmals verkannt. Auch die sexuelle Belästigung steigt stetig in diesen Bereichen an und gehen bis hin zur sexuellen Gewalt und Ausnutzung von Machtpositionen. Können Opfer damit an die Öffentlichkeit gehen und die Täter so stoppen? Wir erklären, wie dieses Vorgehen rechtlich einzuschätzen ist.

Inhaltsverzeichnis

Zahlen zu sexueller Belästigung

Laut dem Statistischen Bundesamt erleben viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland verschiedene Formen der Belästigung am Arbeitsplatz. Eine europaweite Telefonbefragung zu den Arbeitsbedingungen ergab, dass im Jahr 2021 etwa 7 % der Beschäftigten angaben, in den letzten zwölf Monaten Mobbing, Schikanierung oder Gewalt ausgesetzt gewesen zu sein. Besonders betroffen waren die Altersgruppen 35 bis 44 Jahre, während die 16- bis 24-Jährigen mit 5 % am seltensten berichteten, solche Formen der Belästigung zu erleben. Unerwünschte sexuelle Annäherungsversuche wurden von 2 % der Befragten im letzten Monat angegeben.

Diese Ergebnisse basieren auf subjektiven Selbsteinschätzungen der Befragten und sollten daher vorsichtig interpretiert werden. Sie spiegeln jedoch eine besorgniserregende Realität wider, die zeigt, dass sexuelle Belästigung und andere Formen der Gewalt am Arbeitsplatz immer noch weit verbreitet sind. Männer und Frauen sind fast gleichermaßen betroffen, wobei Männer mit 7 % geringfügig häufiger Mobbing, Schikanierung oder Gewalt erlebten als Frauen mit 6 %.

Des Weiteren gaben 11 % der Befragten an, im letzten Monat verbale Beleidigungen oder Drohungen erhalten zu haben, was zeigt, dass auch verbale Aggressionen am Arbeitsplatz ein signifikantes Problem darstellen. Besonders junge Beschäftigte im Alter von 16 bis 24 Jahren waren hiervon betroffen, während ältere Arbeitnehmer ab 55 Jahren seltener solche Vorfälle meldeten.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Statistischen Bundesamts hier.

Ausnutzung von Machtpositionen

Die Ausnutzung von Machtpositionen am Arbeitsplatz ist ein ernstes Problem, das vielfältige Formen annehmen kann, einschließlich sexueller Belästigung, Mobbing und psychischer Gewalt. Personen in Machtpositionen können ihre Autorität missbrauchen, um untergeordnete Mitarbeiter zu manipulieren, zu kontrollieren oder zu belästigen. Dies kann sich in unerwünschten sexuellen Annäherungsversuchen, der Androhung von beruflichen Nachteilen oder der Ausübung von Druck zur Erreichung persönlicher Vorteile äußern. 

Opfer von Machtmissbrauch fühlen sich oft hilflos und haben Angst vor Repressalien, wenn sie die Vorfälle intern melden. Oft gehen Opfer auch davon aus, es sei aussichtslos die Täter zu melden.

Sexuelle Belästigung durch Vorgesetzte ist dabei ein besonders schädlicher Ausdruck von Machtmissbrauch. Vorgesetzte nutzen ihre Position, um sexuelle Gefälligkeiten zu verlangen oder erwarten. Opfer solcher Übergriffe fühlen sich oft gezwungen, diese zu ertragen, aus Angst vor beruflichen Konsequenzen oder dem Verlust des Arbeitsplatzes.

Mobbing durch Führungskräfte kann ebenfalls erhebliche negative Auswirkungen haben. Es umfasst systematische Demütigungen, das Ausschließen von wichtigen Informationen und Entscheidungsprozessen sowie das Schaffen eines Klimas der Angst. Ziel ist es, die Betroffenen zu isolieren und zu destabilisieren, was ihre Leistungsfähigkeit und ihr Selbstwertgefühl erheblich beeinträchtigt.

Psychische Gewalt am Arbeitsplatz beinhaltet Handlungen, die das mentale und emotionale Wohlbefinden der Mitarbeiter untergraben. Dazu gehören übermäßige Arbeitsanforderungen, ungerechtfertigte Kritik, das Ignorieren von Leistungen oder die Androhung von Strafen und Entlassungen.

Betroffene, die sich entscheiden, wegen sexueller Belästigung an die Öffentlichkeit zu gehen, sollten verschiedene rechtliche Aspekte beachten. Es ist wichtig, Beweise zu sichern und sich rechtlichen Rat einzuholen. Der Gang an die Öffentlichkeit kann Risiken bergen, aber auch dazu beitragen, das Problem sichtbar zu machen und Veränderungen anzustoßen.

Prominente Fälle der sexuellen Belästigung

Prominente Fälle von sexueller Belästigung haben weltweit für Aufsehen gesorgt und das Bewusstsein für dieses Thema erheblich gesteigert. Einer der bekanntesten Fälle ist der von Harvey Weinstein.
 

Harvey Weinstein

Der wohl bekannteste Fall ist der von Harvey Weinstein, einem einflussreichen Hollywood-Produzenten. Im Jahr 2017 veröffentlichten zahlreiche Frauen Vorwürfe gegen ihn, die sexuelle Belästigung und Vergewaltigung betrafen. Diese Enthüllungen lösten die #MeToo-Bewegung aus, die Frauen weltweit ermutigte, ihre eigenen Erfahrungen mit sexueller Belästigung und Übergriffen öffentlich zu machen. Weinsteins Fall führte zu seiner Verurteilung und einer 23-jährigen Haftstrafe im Jahr 2020. Seine Taten brachten nicht nur das Problem des Machtmissbrauchs in der Filmindustrie ans Licht, sondern führten auch zu einem breiteren gesellschaftlichen Wandel in Bezug auf den Umgang mit sexueller Belästigung.

Donald Trump

Auch der ehemalige US-Präsident Donald Trump sah sich während und nach seiner Präsidentschaft mit zahlreichen Vorwürfen sexueller Belästigung konfrontiert. Mehrere Frauen traten an die Öffentlichkeit und berichteten von unangemessenem Verhalten und sexuellen Übergriffen durch Trump. Trotz der Schwere der Anschuldigungen hat Trump diese stets zurückgewiesen. Diese Vorwürfe haben jedoch erheblich zu den Diskussionen über Machtmissbrauch und den Umgang mit Opfern sexueller Belästigung beigetragen.

Kevin Spacey

Kevin Spacey, ein bekannter Schauspieler, wurde ebenfalls mehrfach der sexuellen Belästigung und des Missbrauchs beschuldigt. Diese Vorwürfe führten dazu, dass Spacey aus mehreren Projekten entlassen wurde und seine Karriere erheblich beeinträchtigt wurde. Die Enthüllungen um Spacey trugen dazu bei, dass in der Unterhaltungsindustrie verstärkt auf das Thema sexuelle Belästigung aufmerksam gemacht wurde.

Aber auch in Deutschland:

Till Lindemann

Till Lindemann, der Frontmann der deutschen Band Rammstein, wurde in den letzten Jahren mehrfach der sexuellen Belästigung beschuldigt. Mehrere Frauen haben öffentlich Vorwürfe erhoben, wonach Lindemann seine Machtposition missbraucht haben soll, um sexuelle Handlungen zu erzwingen oder zu initiieren. Diese Vorwürfe haben in den Medien und in der Öffentlichkeit große Wellen geschlagen und zu intensiven Diskussionen über Machtmissbrauch und sexuelle Belästigung in der Musikindustrie geführt. Lindemann und seine Anwälte haben diese Anschuldigungen zurückgewiesen und beteuern seine Unschuld. Die Ermittlungen und rechtlichen Schritte in diesen Fällen sind jedoch weiterhin im Gange und die endgültigen Ergebnisse stehen noch aus.

Luke Mockridge

Der deutsche Comedian Luke Mockridge sah sich ebenfalls mit Vorwürfen sexueller Belästigung konfrontiert. Im Jahr 2021 erhob eine Ex-Partnerin Anschuldigungen gegen ihn, die besagten, er habe sich während ihrer Beziehung unangemessen verhalten und sei übergriffig geworden. Diese Vorwürfe führten zu einer öffentlichen Debatte und starken Reaktionen in den sozialen Medien sowie in der Unterhaltungsindustrie. Mockridge bestritt die Vorwürfe und erklärte, dass die Anschuldigungen falsch seien. Der Fall hat eine größere Diskussion über sexuelle Belästigung und das Verhalten von Prominenten in der deutschen Öffentlichkeit ausgelöst. In der Folge zog sich Mockridge vorübergehend aus der Öffentlichkeit zurück.

Das Problem der Aussage gegen Aussage

Wenn keine physischen Beweise oder unabhängigen Zeugen vorhanden sind, stehen oft nur die widersprüchlichen Aussagen der betroffenen Parteien im Raum. Dieses Szenario erschwert die Beweisführung erheblich und stellt Gerichte vor die schwierige Aufgabe, die Glaubwürdigkeit der Beteiligten zu beurteilen.

Opfer sexueller Belästigung fühlen sich oft entmutigt, Vorfälle zu melden, da sie befürchten, nicht ernst genommen zu werden oder dass ihre Aussage allein nicht ausreicht, um rechtliche Konsequenzen für den Täter zu bewirken. Gleichzeitig kann der beschuldigten Person erheblicher Schaden entstehen, selbst wenn die Vorwürfe unbegründet sind.

In solchen Fällen kommt es häufig auf die genaue und detaillierte Dokumentation des Vorfalls an. Aussagen der betroffenen Personen müssen auf Konsistenz und Glaubwürdigkeit überprüft werden, wobei auch Verhaltensweisen und frühere Handlungen berücksichtigt werden. Zudem können Indizien und ergänzende Beweismittel, wie Nachrichtenverläufe oder Zeugenaussagen, eine entscheidende Rolle spielen.

Rechtliche Unterstützung für Opfer sind essenziell, um ihnen zu helfen, den Prozess erfolgreich zu gewinnen. Wir wissen, welche Informationen dokumentiert werden müssen, übernehmen die Dokumentation und beraten Sie, wann, ob und wie Sie die Taten öffentlich machen können.

Sexuelle Belästigung öffentlich machen: Was ist zu beachten?

1. Sicherung von Beweisen

Bevor man an die Öffentlichkeit geht, ist es wichtig, alle verfügbaren Beweise zu sichern. Dazu gehören:

  • Nachrichten und E-Mails: Alle elektronischen Kommunikationen sollten gesichert werden. Diese können Texte, E-Mails, Chatverläufe und Social-Media-Nachrichten umfassen, die den Vorfall dokumentieren oder die Beziehung zwischen den beteiligten Parteien verdeutlichen.
  • Fotos und Videos: Visuelle Beweise, die den Vorfall oder das Verhalten des Täters dokumentieren, sollten gesammelt und sicher aufbewahrt werden.
  • Zeugenaussagen: Wenn es Zeugen des Vorfalls gibt, sollten deren Aussagen dokumentiert werden. Diese können in schriftlicher Form festgehalten oder als Audio- bzw. Videoaufnahmen gemacht werden.
  • Tagebucheinträge: Persönliche Notizen oder Tagebucheinträge, die unmittelbar nach dem Vorfall gemacht wurden, können ebenfalls als Beweise dienen.

2. Rechtlicher Rat

Bevor man sexuelle Belästigung öffentlich macht, sollte man sich rechtlich beraten lassen. Ein Anwalt kann helfen:

  • Rechtliche Risiken: Die rechtlichen Konsequenzen eines öffentlichen Statements zu verstehen, einschließlich möglicher Verleumdungsklagen.
  • Beweisführung: Den besten Weg aufzeigen, um Beweise zu sichern und zu präsentieren.
  • Rechtslage: Informationen über die spezifischen Gesetze und Rechte in Ihrem Land oder Bundesland bereitstellen.

3. Vertraulichkeit und Datenschutz

Es ist wichtig, die eigene Privatsphäre und die Vertraulichkeit zu wahren, weshalb unsere spezialisierten Anwältinnen und Anwälte sehr diskret arbeiten. Wir beraten Sie umfassend zu allen Problematiken und Anforderungen und begleiten Sie während der gesamten Dauer.

Wann dürfen die Medien über sexuelle Belästigung berichten?

Medien dürfen über sexuelle Belästigung berichten, wenn sie dabei bestimmte journalistische und rechtliche Grundsätze beachten. Ein wesentlicher Aspekt ist das öffentliche Interesse an der Berichterstattung, besonders wenn prominente Personen oder Institutionen betroffen sind. Die Informationen müssen sorgfältig recherchiert und verifiziert werden, um die Wahrheitspflicht zu erfüllen. Es ist wichtig, dass die Medien keine falschen Anschuldigungen verbreiten, da solche Vorwürfe erheblichen Schaden anrichten können.

Zusätzlich müssen die Persönlichkeitsrechte der beteiligten Personen gewahrt bleiben. Dies bedeutet, dass die Identität der Opfer oft anonymisiert wird, um ihre Privatsphäre zu schützen und ihnen keine zusätzlichen Belastungen zuzumuten. Auch die Beschuldigten haben ein Recht auf Schutz ihrer persönlichen Daten, bis die Vorwürfe rechtlich geklärt sind. Eine Vorverurteilung durch die Medien kann schwerwiegende Konsequenzen haben.

Datenschutz spielt eine wichtige Rolle. Die Medien müssen sicherstellen, dass keine unautorisierten persönlichen Informationen veröffentlicht werden. Dies betrifft sowohl die Opfer als auch die Beschuldigten und soll verhindern, dass durch die Veröffentlichung zusätzlicher Schaden entsteht.

Im deutschen Rechtssystem gibt es strenge Vorgaben für die Berichterstattung über strafrechtliche Verfahren. Diese sollen sicherstellen, dass die Unschuldsvermutung respektiert wird und dass niemand vorverurteilt wird, bevor ein Gericht eine Entscheidung getroffen hat. Solche Vorschriften helfen, einen fairen und ausgeglichenen Journalismus zu gewährleisten und die Rechte aller Beteiligten zu schützen.

Verdachtsberichterstattung

  • Wahrheitspflicht: Vorwürfe müssen gründlich geprüft und auf Tatsachen beruhen. Es ist entscheidend, dass die Informationen verlässlich und wahr sind.
  • Sorgfaltspflicht: Journalisten müssen sorgfältig recherchieren und Spekulationen vermeiden. Eine gründliche Überprüfung aller Informationen ist notwendig.
  • Neutralität: Die Berichterstattung muss objektiv und ausgewogen sein, ohne Vorverurteilung. Alle Seiten des Vorfalls sollten fair dargestellt werden.
  • Schutz der Persönlichkeitsrechte: Die Anonymität der Betroffenen muss gewahrt bleiben, um ihre Privatsphäre zu schützen. Dies gilt sowohl für Opfer als auch für Beschuldigte.
  • Öffentliches Interesse: Berichterstattung ist nur gerechtfertigt, wenn ein erhebliches öffentliches Interesse besteht. Es muss abgewogen werden, ob die Veröffentlichung im öffentlichen Interesse liegt.
  • Verhältnismäßigkeit: Eine sorgfältige Abwägung zwischen dem öffentlichen Interesse und den Rechten der Betroffenen ist erforderlich. Die Berichterstattung darf nicht unverhältnismäßig in die Rechte der betroffenen Personen eingreifen.
Checkliste Verdachtsberichterstattung

Vorabprüfung von Posts, Videos, Büchern, Kommentaren und mehr

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  • Videos: Ob YouTube, Vimeo oder andere Video-Plattformen – wir überprüfen Ihre Inhalte auf Urheberrechtsverletzungen, Persönlichkeitsrechte und weitere rechtliche Aspekte.
  • Bücher: Vom Manuskript bis zur Veröffentlichung sorgen wir dafür, dass Ihr literarisches Werk rechtlich abgesichert ist.
  • Kommentare: Egal, ob auf Blogs, in Foren oder unter Social Media Beiträgen – wir helfen Ihnen, rechtlich problematische Aussagen zu vermeiden.

Mit unseren Spezialisten minimieren Sie das Risiko in Anspruch genommen zu werden!

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Rechtsanwalt Dr. Severin Riemenschneider, LL.M. Eur. gründete die Media Kanzlei Frankfurt | Hamburg im Jahr 2014. Er ist seit 2016 Fachanwalt für Medien- und Urheberrecht.
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Biene Bunt
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Katja Blondin
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Wien mal anders
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Steffiii Blackmamba
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26 September 2023
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