Phishing als Straftat: Betrugsmaschen im Internet

Immer häufiger haben wir als Kanzlei Fälle mit digitalem Bezug zu lösen. Dabei hat vor allem die Cyberkriminalität zugenommen. Auch Betrüger suchen ihre Opfer nunmehr im Netz. Eine der prominentesten und gefährlichsten Formen dieser Kriminalität ist das sogenannte Phishing. Bei dieser Methode versuchen Kriminelle, sich durch Täuschung Zugriff auf sensible persönliche oder finanzielle Informationen ihrer Opfer zu verschaffen. Dieser Artikel beleuchtet das Phänomen Phishing umfassend und beschäftigt sich mit den rechtlichen, sozialen und präventiven Aspekten des Delikts.

Inhaltsverzeichnis

Was genau ist Phishing?

Der Begriff „Phishing“ ist ein Kunstwort, das sich aus dem englischen „fishing“ (Angeln) ableitet. Dabei „angeln“ die Täter nach sensiblen Informationen wie Passwörtern, Kreditkartennummern oder Zugangsdaten zu Online-Diensten. In der Regel geschieht dies durch betrügerische Nachrichten, die vorgeben, von vertrauenswürdigen Quellen wie Banken, Behörden oder bekannten Unternehmen zu stammen. Die Opfer werden dazu verleitet, auf Links zu klicken oder Daten auf vermeintlich authentischen Webseiten einzugeben, die jedoch in Wirklichkeit von den Tätern kontrolliert werden.

Ein typisches Beispiel: Eine Person erhält eine E-Mail, die angeblich von ihrer Bank stammt. Die Nachricht enthält die Warnung, dass das Konto aufgrund von „verdächtigen Aktivitäten“ gesperrt werde, wenn nicht unverzüglich die Zugangsdaten bestätigt würden. Klickt das Opfer auf den in der E-Mail enthaltenen Link, gelangt es zu einer gefälschten Webseite, die der echten täuschend ähnelt. Gibt die Person dort ihre Daten ein, fallen diese direkt in die Hände der Täter.

Wie funktioniert Phishing?

Phishing-Angriffe nutzen psychologische und technische Tricks, um die Opfer zu täuschen. Die Täter arbeiten mit einer Vielzahl von Methoden, darunter:

  1. E-Mail-Phishing: Die häufigste Methode. Gefälschte E-Mails werden massenhaft versandt, oft mit einem Betreff, der Dringlichkeit suggeriert („Ihr Konto wurde kompromittiert“, „Dringende Sicherheitsüberprüfung erforderlich“). Die Nachrichten enthalten oft Links zu gefälschten Webseiten.
  2. Spear-Phishing: Eine gezielte Form des Phishings, bei der sich die Angreifer intensiv mit ihren Opfern beschäftigen. Sie recherchieren in sozialen Netzwerken oder anderen Quellen, um personalisierte Nachrichten zu verfassen, die glaubwürdiger wirken.
  3. Smishing: Eine Variante des Phishings, die über SMS-Nachrichten erfolgt. Diese enthalten oft Links zu schädlichen Webseiten oder fordern das Opfer auf, Daten direkt per Antwort-SMS preiszugeben.
  4. Vishing: Beim Voice-Phishing kontaktieren die Täter ihre Opfer telefonisch. Sie geben sich häufig als Mitarbeiter von Banken oder technischen Support-Diensten aus und fordern die Herausgabe von Daten.
  5. Pharming: Hierbei werden technische Schwachstellen ausgenutzt, um Nutzer automatisch auf gefälschte Webseiten umzuleiten. Dies geschieht oft, ohne dass das Opfer einen verdächtigen Link anklicken muss.
  6. Fake-Apps: Manche Angreifer entwickeln gefälschte mobile Anwendungen, die wie bekannte Apps wirken, aber dazu dienen, Daten abzugreifen.
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Phishing als Straftat

In Deutschland wird Phishing als schwerwiegende Straftat betrachtet. Je nach Vorgehensweise der Täter kommen verschiedene Straftatbestände in Betracht, die unterschiedliche rechtliche Konsequenzen haben:

  1. Betrug gemäß § 263 StGB: Phishing erfüllt häufig den Tatbestand des Betrugs, da die Täter durch Täuschung einen Vermögensvorteil erlangen wollen. Der Betrug setzt voraus, dass das Opfer aufgrund der Täuschung eine schädigende Handlung begeht, wie z. B. die Weitergabe von Zugangsdaten.
  2. Ausspähen und Abfangen von Daten (§§ 202a, 202b StGB): Das gezielte Ausspähen von Daten, etwa durch das Einhacken in E-Mail-Konten oder durch die Manipulation von Webseiten, ist ebenfalls strafbar.
  3. Fälschung beweiserheblicher Daten (§ 269 StGB): Die Erstellung und Nutzung gefälschter Webseiten oder Dokumente können unter diesen Straftatbestand fallen.
  4. Computersabotage (§ 303b StGB): Werden technische Systeme manipuliert, etwa durch das Einschleusen von Schadsoftware, um Zugang zu Daten zu erlangen, liegt Computersabotage vor.
  5. Identitätsdiebstahl: In vielen Fällen nutzen Täter die erlangten Daten, um sich als das Opfer auszugeben, beispielsweise bei Online-Bestellungen oder Vertragsabschlüssen. Dies kann zusätzliche Straftatbestände auslösen.

Die strafrechtlichen Konsequenzen für Täter sind erheblich. Je nach Schadenshöhe und Deliktsart drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren.

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Die Opferperspektive

Phishing zielt darauf ab, das Vertrauen und die Gutgläubigkeit der Opfer auszunutzen. Viele Menschen fühlen sich nach einem erfolgreichen Angriff gedemütigt oder schuldig, weil sie den Betrug nicht erkannt haben. Doch juristisch betrachtet tragen die meisten Opfer keine Schuld, da sie durch geschickte Täuschung in die Irre geführt wurden.

Dennoch kann Fahrlässigkeit, wie das unachtsame Klicken auf verdächtige Links oder die Weitergabe von Daten ohne ausreichende Prüfung, dazu führen, dass Versicherungen oder Banken eingeschränkt haften. Es ist daher entscheidend, dass Nutzer über die Gefahren von Phishing aufgeklärt werden und sich aktiv schützen.

Präventionsmaßnahmen gegen Phishing

Phishing lässt sich nicht vollständig verhindern, aber durch präventive Maßnahmen können die Risiken erheblich reduziert werden:

  1. Sensibilisierung und Bildung: Nutzer sollten lernen, verdächtige Nachrichten zu erkennen. Wichtige Anzeichen sind:
    • Rechtschreibfehler oder unübliche Sprache in E-Mails.
    • Aufforderungen zur Eingabe sensibler Daten.
    • Verdächtige Links, die nicht zur offiziellen Webseite gehören.
  2. Technische Schutzmaßnahmen:
    • Aktuelle Virenschutzprogramme und Firewalls können helfen, schädliche Inhalte zu blockieren.
    • Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA) bietet zusätzlichen Schutz, da sie einen zweiten Bestätigungsschritt erfordert.
  3. Misstrauen gegenüber unerwarteten Nachrichten: Banken und Behörden fordern niemals per E-Mail oder Telefon zur Herausgabe von Passwörtern oder TANs auf. Solche Aufforderungen sollten immer misstrauisch machen.
  4. Überprüfung von Links: Vor dem Klicken auf Links sollten Nutzer den Mauszeiger darüber bewegen, um die Zieladresse anzuzeigen. Stimmen diese nicht mit der erwarteten Adresse überein, handelt es sich wahrscheinlich um Phishing.
  5. Regelmäßige Kontrolle von Bankkonten: Auffällige Transaktionen sollten sofort gemeldet werden.
  6. Technologische Entwicklungen nutzen: Viele Browser und E-Mail-Dienste bieten mittlerweile integrierte Anti-Phishing-Funktionen, die Nutzer vor gefährlichen Webseiten warnen.
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Die Zukunft des Phishings

Phishing ist eine der größten Bedrohungen im Bereich der Cyberkriminalität. Die Täter nutzen geschickte Täuschung und technische Tricks, um ihre Opfer zur Preisgabe sensibler Informationen zu bewegen. Rechtlich wird Phishing in Deutschland streng verfolgt, doch die globale Dimension dieser Kriminalitätsform macht die Bekämpfung komplex.

Für jeden Einzelnen bleibt es entscheidend, wachsam zu sein und präventive Maßnahmen zu ergreifen. Mit einem gesunden Misstrauen und dem Einsatz moderner Sicherheitslösungen kann das Risiko, Opfer eines Phishing-Angriffs zu werden, erheblich reduziert werden.

Falls Sie von Phishing betroffen sind, steht Ihnen die Media Kanzlei bei! Wir helfen, gegen die Täter vorzugehen.

Schaden enstanden durch Phishing?

Phishing ist eine der größten Bedrohungen im Bereich der Cyberkriminalität. Die Täter nutzen geschickte Täuschung und technische Tricks, um ihre Opfer zur Preisgabe sensibler Informationen zu bewegen.

Falls Sie von Phishing betroffen sind, steht Ihnen die Media Kanzlei bei! Wir helfen, gegen die Täter vorzugehen.

Rechtsanwalt Dr. Severin Riemenschneider, LL.M. Eur. gründete die Media Kanzlei Frankfurt | Hamburg im Jahr 2014. Er ist seit 2016 Fachanwalt für Medien- und Urheberrecht.
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