Kununu Bewertung löschen – Pflicht zur Nennung von Klarnamen

Kununu muss Klar­namen nennen - Jetzt Bewertungen löschen

Haben Sie schon vom neusten Urteil vom OLG Hamburg vom 09.02.2024 gehört? 
Das Bewertungsportal bei dem Arbeitnehmer ihre Arbeitgeber bewerten können ist nunmehr verpflichtet die Klarnamen der Bewertenden zu nennen oder die Bewertungen zu löschen.

Das sind gute Nachrichten für Betroffene von unwahren Tatsachenbehauptungen und Verleumdung. Eine tolle Entscheidung für den Reputationsschutz von Unternehmen.

Wir gehen schon seit Jahren erfolgreich gegen Kununu vor und konnten bereits unzählige Bewertungen löschen lassen. Kontaktieren Sie uns gerne!

Rechtsanwalt Dr. Severin Riemenschneider, LL.M. Eur. gründete die Media Kanzlei Frankfurt | Hamburg im Jahr 2014. Er ist seit 2016 Fachanwalt für Medien- und Urheberrecht.
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Inhaltsverzeichnis

Bisher war es für Arbeitgeber oftmals nicht nachvollziehbar, ob eine Bewertung von ehemaligen Angestellten stammt oder ob ein Mitbewerber oder unzufriedener Kunde seinen Frust rauslassen wollte. Dies wird sich zukünftig ändern, dank der neusten Entscheidung vom OLG Hamburg. Künftig muss Kununu den Klarnamen eines Nutzers herausgeben, der eine negative Bewertung veröffentlich hat.

Was ist Kununu?

Kununu ist eine Online-Plattform, auf der Mitarbeiter und Bewerber Bewertungen über Arbeitgeber abgeben können. Diese Bewertungen umfassen verschiedene Aspekte des Arbeitslebens, wie zum Beispiel das Arbeitsklima, Vorgesetztenverhalten, Karrieremöglichkeiten, Gehalt und Sozialleistungen. Ziel von Kununu ist es, Transparenz in den Arbeitsmarkt zu bringen, indem es potenziellen Bewerbern Einblicke in Unternehmen bietet, die über die offiziellen Darstellungen der Unternehmen hinausgehen. Nutzer können anonym oder mit ihrem Namen Bewertungen hinterlassen, wobei die Plattform verschiedene Maßnahmen ergreift, um die Authentizität der Bewertungen sicherzustellen und Fake-Bewertungen zu minimieren.

Ist Kununu verpflichtet Klarnamen zu nennen?

Das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) Hamburg hat entschieden, dass Bewertungsplattformen wie Kununu unter bestimmten Umständen verpflichtet sein können, den Klarnamen eines Nutzers herauszugeben, der eine Bewertung abgegeben hat. Dies gilt insbesondere dann, wenn ein Arbeitgeber die Echtheit einer negativen Bewertung über sein Unternehmen anzweifelt und die Löschung dieser Bewertung verlangt.

Was ist der Hintergrund des Kununu Urteils?

In dem zugrunde liegenden Fall hatte eine Arbeitgeberin die Echtheit negativer Bewertungen auf Kununu angezweifelt und verlangte deren Löschung. Kununu forderte daraufhin von der Arbeitgeberin den Nachweis einer Rechtsverletzung, die die Löschung rechtfertigen würde, was die Arbeitgeberin jedoch nicht erbrachte. Kununu löschte die Bewertungen nicht, sondern forderte von dem Nutzer, der die Bewertung verfasst hatte, Nachweise für die Echtheit der Bewertung, die dieser in anonymisierter Form übersandte.

Das Landgericht Hamburg wies den Antrag der Arbeitgeberin auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zur Löschung der Bewertung zurück, da es die anonymisierten Nachweise als ausreichend für den Nachweis der Echtheit der Bewertung ansah. Die Arbeitgeberin legte erfolgreich Beschwerde ein, und das OLG Hamburg entschied, dass die Anonymität der bewertenden Person aufgehoben werden könne und bei Zweifeln an der Echtheit die Bewertung dauerhaft gelöscht werden müsse. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass Arbeitgeber nicht einfach negativen Bewertungen ausgeliefert sein sollten, ohne die Möglichkeit zu haben, die Echtheit zu überprüfen. Ein Berufung auf Datenschutz sei in diesem Zusammenhang nicht möglich, da die Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer negativen Bewertung auch die Kenntnis darüber erfordere, wer die Bewertung verfasst hat. 

Was sind die Kernpunkte des Kununu Urteils?

Das Urteil des OLG Hamburg (Beschluss vom 08.02.2024 – 7 W 11/24) befasst sich mit der Zulässigkeit von Bewertungen auf einem Arbeitgeber-Bewertungsportal und der Haftung des Betreibers eines solchen Portals. Es stellt klar, dass die vom Bundesgerichtshof entwickelten Grundsätze zur Haftung des Betreibers eines Internet-Bewertungsportals auch für Arbeitgeber-Bewertungsportale vollumfänglich gelten.

Kernpunkte des Urteils sind:

  • Ein Bewerteter (Arbeitgeber) kann die Löschung einer Bewertung verlangen, wenn der Portalbetreiber den Bewerter ihm gegenüber nicht so individualisiert, dass er das Vorliegen eines geschäftlichen Kontaktes überprüfen kann. Dies gilt auch dann, wenn der Portalbetreiber einwendet, aufgrund datenschutzrechtlicher Bestimmungen diese Individualisierung nicht vornehmen zu dürfen.
  • Die Erhebung einer Vielzahl von Rügen eines Bewerteten gegen Bewertungen, die jeweils darauf gestützt werden, dass kein geschäftlicher Kontakt zwischen dem Bewerter und dem Bewerteten bestanden hat, begründet allein nicht den Vorwurf des Rechtsmissbrauchs. Dies gilt auch dann, wenn der Bewertete sich dabei von einer Rechtsanwaltskanzlei vertreten lässt, die offensiv damit wirbt, gegen Einträge in Bewertungsportalen vorzugehen.
  • Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wurde der Beschluss des Landgerichts Hamburg abgeändert. Im Wege der einstweiligen Verfügung wurde der Antragsgegnerin verboten, bestimmte Bewertungen zu veröffentlichen.

Das Gericht betont, dass die Möglichkeit für einen Arbeitgeber, die Echtheit einer Bewertung zu überprüfen, essentiell ist, um sich gegen möglicherweise unbegründete negative Bewertungen wehren zu können. Datenschutzrechtliche Bestimmungen dürfen nicht dazu führen, dass Bewertungen, deren Echtheit oder Rechtmäßigkeit infrage steht, nicht überprüft werden können. 

Wird es einfacher Bewertungen zu löschen?

Diese Entscheidung könnte weitreichende Folgen für die Praxis der Bewertungsabgabe auf Plattformen wie Kununu haben, insbesondere hinsichtlich der Anonymität von Nutzern, die negative Bewertungen hinterlassen. Künftig wird es für Unternehmen einfacher gegen unzulässige Bewertungen vorzugehen und möglicherweise Bewertende persönlich abzumahnen. Werden unwahre Tatsachenbehauptungen von ehemaligen Mitarbeitern verbreitet, so liegen die Adressdaten oder zumindest der vollständige Name meist vor. So kann der Verantwortliche identifiziert und abgemahnt werden. Auch kann schnell nachgewiesen werden, dass eine Bewertung nicht von einem ehemaligen Mitarbeiter abgeben wurde, wenn dieser nicht aus den Daten der Unternehmens hervorgeht. Das Kununu Urteil sorgt demnach für Klarheit und bessere Möglichkeiten gegen Bewertungen von Mitbewerbern und Kunden vorzugehen, damit Kununu lediglich eine Plattform zur Bewertung des Arbeitgebers bleibt.

Kann man sich bei Kununu auf Datenschutz berufen?

Nein, nach der Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts (OLG) Hamburg kann man sich in diesem spezifischen Kontext nicht auf Datenschutz berufen, um die Anonymität der bewertenden Person zu schützen. Das Gericht argumentierte, dass es wichtig sei, so viel wie möglich zu wissen, wenn die Rechtmäßigkeit einer negativen Bewertung zu überprüfen ist. Dazu gehört auch die Information, wer die Bewertung verfasst hat. Daher trage derjenige, der die Bewertung verbreitet, auch das Risiko, dass seine Anonymität aufgehoben werden könnte. Das Gericht sieht es nicht als rechtsmissbräuchlich an, wenn ein Arbeitgeber die Echtheit mehrerer Bewertungen anzweifelt und deren Löschung verlangt, selbst wenn dies bedeutet, dass die Anonymität der bewertenden Personen aufgehoben werden muss, um die Echtheit der Bewertungen zu überprüfen.

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