KI-Verordnung – Ein Überblick

Die Europäische Kommission legte im April 2021 ihren Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für Künstliche Intelligenz vor. Diese ist auch bekannt unter dem Namen „AI-Act“ – in Deutschland auch „KI-Verordnung“. Mit diesem möchte die EU einen rechtlichen Rahmen für die Nutzung und das Angebot von künstlichen Intelligenzen schaffen. Die Verordnung stellt damit einen ersten Schritt dar, um sicherzustellen, dass KI-Programme innerhalb der EU nach transparenten und ethischen Maßstäben unter der Kontrolle eines Menschen geleitet werden.

Nach drei Jahren ist das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen. Am 1.August 2024 ist die KI-Vertretung, die als fundamentaler Grundstein für die Regelungen KI-bedingter Inhalte in der EU gelten soll, in Kraft getreten.

Inhaltsverzeichnis

Die KI-Verordnung der EU

Die KI-Verordnung ist eine europäische Verordnung, die im Rahmen eines ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens nach Art. 294 AEUV erlassen wurde. Der Rat hatte bereits im Dezember 2022 seine Position zum Vorschlagsentwurf veröffentlicht. Tätig wurden im Rahmen der Verordnung vor allem der Binnenmarktausschuss sowie der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres. Weitere Ausschüsse haben an einzelnen Themen innerhalb der KI-Verordnung gearbeitet.

Die KI-Verordnung klassifiziert unterschiedliche KI-Systeme nach ihrem Risikopotenzial. Daraufhin werden diese auf die notwendigen Mindestanforderungen überprüft und bei kenntlichen Rechtsverstößen sanktioniert. 

Klassifizierung der KI-Systeme

Die verschiedenen KI-Systeme werden in unterschiedliche Risikostufen aufgeteilt. Auf der höchsten Stufe stehen diejenigen Programme, deren Einsätze nicht zu rechtfertigende Eingriffe in die Rechte der Bürger mit sich bringen. Darunter befinden sich Systeme, die das Verhalten von Menschen manipulieren oder auch Bewertungen im Sinne eines „Social Scores“ über das Verhalten von Menschen veranlassen. Solche Anwendungen sind grundsätzlich unzulässig.

Weitere sehr streng regulierte Systeme sind die Hochrisiko-KI-Systeme. Darunter fallen vor allem Systeme, die als Sicherheitskomponenten in Bauteilen von besonders riskanten Maschinen benutzt werden. Auch fallen darunter Systeme, die:

 – zur Asyl- und Grenzkontrolle genutzt werden

– für die Abwicklung demokratischer Prozesse und der Rechtspflege verwendet werden

– zur Ausgestaltung von kritischer Infrastruktur genutzt werden

– im Rahmen der Strafverfolgung angewendet werden und Betroffene in ihren Grundrechten einschränken könnten

– geeignet sein könnten, das Berufsleben von Personen maßgeblich zu beeinträchtigen, indem sie Schul-, Ausbildungs- oder Beschäftigungsdaten nutzen könnten.

Um eine solche KI betreiben zu dürfen, müssen einige Anforderungen erfüllt werden, damit die Risiken der KI-Systeme eingeschränkt werden können. Aufgrund des hohen Risikos werden Anbieter solcher Systeme einer Konformitätsbewertung unterzogen, um zu überprüfen, ob die aufgestellten Mindeststandards eingehalten werden. Wenn die KI die Maßstäbe einhält und dementsprechend die Konformität mit diesen bezeugen kann, wird sie in eine EU-Datenbank eingetragen. Mit dem ausgestellten KI-Zertifikat kann diese dann auf den Markt gebracht werden.

Ein begrenztes Risiko wird für diejenigen KI-Systeme angenommen, die in der Lage sind, Emotionen zu erkennen und mit Menschen zu interagieren. Umgangssprachlich werden diese auch als „Chatbots“ bezeichnet. Anbieter solcher KI-Systeme müssen lediglich Transparenzverpflichtungen beachten, damit die Nutzer erkennen, dass es sich dabei um eine KI handelt.

Künstliche Intelligenzen, die keine Gefahr für die Rechte der Bürger oder für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellen, fallen unter ein minimales Risiko. Dabei handelt es sich vor allem um Spamfilter oder Werbeblocker. Für solche gelten keine spezifischen Auflagen, die durch die KI-Verordnung entstehen könnten.

Wer ist von der KI-Verordnung betroffen?

Bei Verstoßen gegen die Verordnung können empfindliche Sanktionen folgen. Diese reichen von einem Bußgeld hin zur Anordnung der Einstellung oder Änderung des KI-Systems. Abhängig sind diese Konsequenzen von der Schwere des Verstoßes.

Wir helfen Ihnen, wenn Sie KI-Systeme nutzen

Unternehmen, die KI-Systeme nutzen, erstellen oder vertreiben, müssen sich der Anforderungen, die durch die KI-Verordnung gelten, bewusst sein. Als Kanzlei unterstützen wir Sie gerne und beraten Sie, damit ihre Künstliche Intelligenz ohne rechtliche Hindernisse genutzt werden kann.

Rechtsanwalt Dr. Severin Riemenschneider, LL.M. Eur. gründete die Media Kanzlei Frankfurt | Hamburg im Jahr 2014. Er ist seit 2016 Fachanwalt für Medien- und Urheberrecht.
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