Futtermittelrecht – Alles wichtige im Überblick

Das Futtermittelrecht steht immer häufiger im Fokus von Behörden und Unternehmen, denn immer mehr Unternehmen stellen Heimtierfuttermittel her und müssen den hohen Anforderungen des Lebensmittelrechts gerecht werden. Dazu gehören unter anderem:

  1. Kennzeichnungspflichten
  2. Zulassungen
  3. Mängelhaftung
  4. Produkthaftung
  5. Verkehrsfähigkeit
  6. Import und Export Vorschriften
  7. Wettbewerbsverstöße
  8. Hygienevorschriften
  9. Krisenmanagement und Litigation-PR

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Inhaltsverzeichnis

Was sind Futtermittel?

Futtermittel sind alle Materialien, die zur Ernährung von Nutztieren verwendet werden. Dazu gehören sowohl pflanzliche als auch tierische Produkte sowie industriell hergestellte Futterstoffe. Die Hauptaufgabe von Futtermitteln besteht darin, den Tieren die notwendigen Nährstoffe zu liefern, die für ihr Wachstum, ihre Gesundheit und ihre Produktivität erforderlich sind. Dazu zählen Proteine, Kohlenhydrate, Fette, Vitamine und Mineralstoffe. Futtermittel können in verschiedenen Formen vorkommen, wie zum Beispiel als Pellets, Mehl, Silage oder frische Pflanzen.

Die Qualität der Futtermittel spielt eine entscheidende Rolle, da sie direkt die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Tiere beeinflusst. Schlechte oder kontaminierte Futtermittel können zu Krankheiten, vermindertem Wachstum oder sogar zum Tod der Tiere führen. Daher gibt es strenge Vorschriften und Kontrollen, um die Sicherheit und Qualität von Futtermitteln zu gewährleisten. Diese Regelungen stellen sicher, dass die Futtermittel frei von schädlichen Substanzen wie Schwermetallen, Pestiziden oder Mykotoxinen sind.

In der Futtermittelproduktion kommen auch verschiedene Zusatzstoffe zum Einsatz, um die Nährstoffdichte zu erhöhen oder spezifische gesundheitliche Vorteile zu erzielen. Dazu gehören Probiotika, Präbiotika, Enzyme und Konservierungsmittel. Durch die richtige Zusammensetzung und Verwendung von Futtermitteln können Landwirte die Effizienz ihrer Tierhaltung verbessern und gleichzeitig die Gesundheit und das Wohlbefinden ihrer Tiere fördern.

Welche Bereiche umfasst das Futtermittelrecht?

Das Futtermittelrecht ist ein komplexes Regelwerk, das eine Vielzahl von Bereichen abdeckt, um die Sicherheit und Qualität von Futtermitteln sicherzustellen und den Schutz von Mensch und Tier zu gewährleisten. Einer der zentralen Bereiche ist die Zulassung und Registrierung von Futtermitteln und deren Zusatzstoffen. Bevor ein neues Futtermittel oder ein Zusatzstoff auf den Markt gebracht werden darf, muss es umfangreiche Prüfungen durchlaufen und von den zuständigen Behörden zugelassen werden.

Ein weiterer wichtiger Bereich ist die Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit von Futtermitteln. Die Etikettierung muss genaue Informationen über die Zusammensetzung, die verwendeten Rohstoffe und die Anwendungsmöglichkeiten enthalten. Dies dient nicht nur dem Schutz der Verbraucher, sondern auch der Transparenz entlang der gesamten Lieferkette. Die Rückverfolgbarkeit stellt sicher, dass im Falle eines Problems schnell und effizient reagiert werden kann, indem betroffene Chargen zurückgerufen und untersucht werden können.

Das Futtermittelrecht umfasst zudem die Überwachung und Kontrolle der Produktion, Lagerung und des Vertriebs von Futtermitteln. Betriebe müssen strenge Hygiene- und Sicherheitsstandards einhalten, um Kontaminationen und Verunreinigungen zu vermeiden. Regelmäßige Inspektionen und Audits durch Behörden stellen sicher, dass diese Standards eingehalten werden.

Schließlich umfasst das Futtermittelrecht auch Vorschriften zur Minimierung von Umweltauswirkungen. Dies betrifft unter anderem die nachhaltige Beschaffung von Rohstoffen, den Einsatz umweltfreundlicher Produktionsmethoden und die ordnungsgemäße Entsorgung von Abfällen. Ziel ist es, die Futtermittelproduktion so umweltverträglich wie möglich zu gestalten und gleichzeitig die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.

Was ist das Futtermittelgesetzbuch? Was ist im LFGB geregelt?

Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)

Das Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) ist das zentrale rechtliche Regelwerk in Deutschland, das die Sicherheit und Qualität von Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen und Futtermitteln regelt. Es umfasst eine Vielzahl von Bestimmungen, die darauf abzielen, Verbraucher zu schützen und sicherzustellen, dass Produkte sicher und unbedenklich sind.

Im Bereich der Futtermittel regelt das LFGB insbesondere die Anforderungen an die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Kontrolle von Futtermitteln. Es enthält Vorschriften zur Kennzeichnung, zur Rückverfolgbarkeit und zu den Anforderungen an die Zusammensetzung von Futtermitteln. Zudem legt das LFGB fest, welche Zusatzstoffe in Futtermitteln verwendet werden dürfen und unter welchen Bedingungen diese zugelassen werden.

Ein weiterer wichtiger Aspekt des LFGB ist die Überwachung und Kontrolle durch staatliche Behörden. Das Gesetz verpflichtet die zuständigen Stellen, regelmäßige Kontrollen und Inspektionen durchzuführen, um die Einhaltung der Vorschriften zu überwachen. Bei Verstößen können Sanktionen verhängt werden, die von Verwarnungen bis hin zu Bußgeldern oder Betriebsschließungen reichen.

Darüber hinaus enthält das LFGB Regelungen zum Schutz der Umwelt und zur Minimierung der Auswirkungen der Futtermittelproduktion auf die Natur. Dies umfasst Maßnahmen zur nachhaltigen Nutzung von Ressourcen und zur Reduzierung von Umweltbelastungen durch die Futtermittelproduktion.

Futtermittelüberwachung

Die Futtermittelüberwachung ist ein zentraler Bestandteil des Futtermittelrechts und dient der Sicherstellung der Qualität und Sicherheit von Futtermitteln entlang der gesamten Produktions- und Lieferkette. Diese Überwachung wird von staatlichen Behörden durchgeführt und umfasst eine Vielzahl von Maßnahmen, um den Schutz von Mensch und Tier zu gewährleisten.

Ein wesentlicher Aspekt der Futtermittelüberwachung ist die regelmäßige Inspektion und Kontrolle von Herstellungsbetrieben, Lagereinrichtungen und Vertriebsstellen. Diese Kontrollen zielen darauf ab, sicherzustellen, dass die Betriebe die gesetzlichen Anforderungen und hygienischen Standards einhalten. Dabei werden sowohl die Produktionsprozesse als auch die Endprodukte auf mögliche Verunreinigungen und gesundheitsschädliche Substanzen überprüft.

Ein weiterer wichtiger Bestandteil der Futtermittelüberwachung ist die Probenahme und Analyse von Futtermitteln. In regelmäßigen Abständen werden Stichproben genommen und in spezialisierten Laboren auf ihre Zusammensetzung und mögliche Rückstände untersucht. Diese Analysen helfen dabei, die Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte für Schadstoffe wie Pestizide, Schwermetalle oder Mykotoxine zu überprüfen.

Die Rückverfolgbarkeit von Futtermitteln ist ein weiteres zentrales Element der Überwachung. Betriebe sind verpflichtet, detaillierte Aufzeichnungen über die Herkunft und den Verbleib ihrer Produkte zu führen. Diese Dokumentation ermöglicht es den Behörden, im Falle von Problemen schnell und effizient die betroffenen Chargen zurückzuverfolgen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.

Darüber hinaus spielt die Überwachung der Kennzeichnung von Futtermitteln eine wichtige Rolle. Die Etiketten müssen genaue und vollständige Angaben über die Inhaltsstoffe und die Verwendungsmöglichkeiten der Futtermittel enthalten. Dies dient nicht nur dem Schutz der Verbraucher, sondern auch der Transparenz und Informationspflicht gegenüber den Landwirten und anderen Abnehmern.

Insgesamt stellt die Futtermittelüberwachung sicher, dass die Futtermittel den hohen Qualitäts- und Sicherheitsstandards entsprechen, die für den Schutz von Tiergesundheit und Lebensmittelsicherheit erforderlich sind. Verstöße gegen die gesetzlichen Vorgaben können empfindliche Strafen nach sich ziehen.

Futtermittelkontrolle: Wer macht was?

Die Futtermittelkontrolle ist ein komplexer Prozess, der die Zusammenarbeit verschiedener Akteure erfordert, um die Sicherheit und Qualität von Futtermitteln zu gewährleisten. Diese Akteure haben unterschiedliche Verantwortlichkeiten und Aufgabenbereiche, die gemeinsam sicherstellen, dass die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden.

Bundesbehörden: Auf nationaler Ebene spielt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) eine zentrale Rolle. Es ist verantwortlich für die Entwicklung und Umsetzung der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Futtermittelproduktion und -kontrolle. Das BMEL arbeitet eng mit dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zusammen, das für die Zulassung von Futtermittelzusatzstoffen und die Koordination der Überwachungsmaßnahmen auf Bundesebene zuständig ist.

Landesbehörden: Die konkrete Durchführung der Futtermittelkontrolle obliegt den Landesbehörden, in der Regel den Landesämtern für Verbraucherschutz oder Landwirtschaft. Diese Behörden führen Inspektionen in Futtermittelbetrieben durch, nehmen Proben und veranlassen deren Analyse in spezialisierten Laboren. Sie überprüfen die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und leiten bei Verstößen entsprechende Maßnahmen ein, die von Verwarnungen bis hin zu Bußgeldern oder Betriebsschließungen reichen können.

Überwachungs- und Prüfinstitute: Die Laboranalysen der Futtermittelproben werden oft von staatlichen oder staatlich anerkannten unabhängigen Prüfinstituten durchgeführt. Diese Institute analysieren die Proben auf ihre Zusammensetzung, mögliche Verunreinigungen und Rückstände von unerwünschten Stoffen wie Pestiziden, Schwermetallen oder Mykotoxinen. Die Ergebnisse dieser Analysen sind entscheidend für die Beurteilung der Sicherheit und Qualität der Futtermittel.

Betriebe und Hersteller: Auch die Futtermittelhersteller selbst tragen eine wesentliche Verantwortung für die Kontrolle ihrer Produkte. Sie sind verpflichtet, ein funktionierendes Qualitätsmanagementsystem zu implementieren und regelmäßige Eigenkontrollen durchzuführen. Dazu gehören die Dokumentation der Produktionsprozesse, die Rückverfolgbarkeit der Rohstoffe und die Durchführung von Analysen zur Sicherstellung der Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen.

Europäische Ebene: Auf europäischer Ebene überwacht die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) die Futtermittelsicherheit und unterstützt die Mitgliedstaaten mit wissenschaftlichen Gutachten und Risikobewertungen. Die Europäische Kommission entwickelt die gesetzlichen Rahmenbedingungen und koordiniert die Maßnahmen zur Futtermittelsicherheit innerhalb der EU.

Insgesamt stellen diese verschiedenen Akteure gemeinsam sicher, dass die Futtermittel sicher, von hoher Qualität und frei von schädlichen Substanzen sind.

Verstoß gegen die Futtermittelverordnung

Ein Verstoß gegen die Futtermittelverordnung kann schwerwiegende Konsequenzen für die betroffenen Unternehmen haben und stellt ein erhebliches Risiko für die Tiergesundheit und die Lebensmittelsicherheit dar. Die Futtermittelverordnung regelt die Herstellung, Kennzeichnung, Vermarktung und Verwendung von Futtermitteln und Futtermittelzusatzstoffen und zielt darauf ab, ein hohes Maß an Sicherheit und Qualität zu gewährleisten.

Häufige Verstöße: Zu den häufigsten Verstößen gegen die Futtermittelverordnung gehören die Verwendung nicht zugelassener oder kontaminierter Rohstoffe, die Nichteinhaltung von Hygienevorschriften und die fehlerhafte Kennzeichnung von Futtermitteln. Auch die Überschreitung von Grenzwerten für Schadstoffe wie Schwermetalle, Pestizide oder Mykotoxine kann als Verstoß gelten. Darüber hinaus können unzureichende Rückverfolgbarkeit und Dokumentation der Produkte zu Problemen führen.

Konsequenzen: Die Konsequenzen eines Verstoßes können je nach Schwere und Art des Verstoßes variieren. Behörden haben das Recht, Bußgelder zu verhängen, die Produktion oder den Vertrieb zu untersagen und im Extremfall sogar den Betrieb vorübergehend oder dauerhaft zu schließen. In besonders schweren Fällen können strafrechtliche Konsequenzen folgen, insbesondere wenn nachweislich Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit im Spiel war.

Maßnahmen der Behörden: Bei einem festgestellten Verstoß führen die zuständigen Behörden in der Regel eine umfassende Untersuchung durch, um die Ursache des Problems zu identifizieren und die betroffenen Produkte aus dem Verkehr zu ziehen. Dies kann auch Rückrufe bereits ausgelieferter Chargen umfassen. Zudem werden Betriebe verpflichtet, Maßnahmen zur Behebung der festgestellten Mängel zu ergreifen und diese nachzuweisen.

Präventive Maßnahmen: Unternehmen sind angehalten, präventive Maßnahmen zu ergreifen, um Verstöße zu vermeiden. Dazu gehört die Implementierung eines strikten Qualitätsmanagementsystems, regelmäßige Schulungen für Mitarbeiter, sorgfältige Auswahl und Kontrolle von Lieferanten sowie die Einhaltung aller gesetzlichen und hygienischen Vorschriften. Eine gute Zusammenarbeit mit den Überwachungsbehörden und Transparenz in der Dokumentation können ebenfalls dazu beitragen, das Risiko von Verstößen zu minimieren.

Rechtliche Unterstützung: Im Falle eines Verstoßes ist es ratsam, rechtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Unsere Anwälte, die auf Futtermittelrecht spezialisiert sind, können Ihrem Unternehmen dabei helfen, die Situation zu bewältigen, geeignete Maßnahmen zu ergreifen und gegebenenfalls Rechtsmittel gegen behördliche Maßnahmen einzulegen.

Strafe bei Verstößen gegen Futtermittelvorschriften

Verstöße gegen Futtermittelvorschriften können erhebliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen. Die Strafen variieren je nach Art und Schwere des Verstoßes und sind darauf ausgelegt, sowohl die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen als auch präventiv gegen zukünftige Verstöße zu wirken.

Bußgelder: Einer der häufigsten Sanktionen sind Bußgelder. Diese können je nach Schwere des Verstoßes beträchtlich sein. Für weniger schwerwiegende Verstöße, wie z. B. fehlerhafte Kennzeichnung oder kleinere Hygieneprobleme, können Bußgelder im unteren vierstelligen Bereich verhängt werden. Schwerwiegendere Verstöße, wie die Verwendung kontaminierter Rohstoffe oder das Inverkehrbringen gesundheitsschädlicher Futtermittel, können zu Bußgeldern im fünf- oder sogar sechsstelligen Bereich führen.

Betriebsunterbrechungen und -schließungen: In Fällen schwerwiegender Verstöße können die zuständigen Behörden die Produktion oder den Vertrieb von Futtermitteln vorübergehend oder dauerhaft untersagen. Dies ist besonders dann der Fall, wenn ein sofortiges Risiko für die Tier- oder Lebensmittelsicherheit besteht. Eine vorübergehende Schließung kann den Betrieb zwingen, alle festgestellten Mängel zu beheben und nachzuweisen, bevor er wieder öffnen darf.

Rückrufaktionen: Ein weiterer wichtiger Aspekt der Strafen bei Verstößen ist die Anordnung von Rückrufaktionen. Unternehmen, die kontaminierte oder fehlerhafte Futtermittel in Verkehr gebracht haben, müssen diese zurückrufen. Dies kann erhebliche Kosten verursachen und den Ruf des Unternehmens nachhaltig schädigen.

Strafrechtliche Konsequenzen: In besonders schweren Fällen, bei denen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden können, kann es auch zu strafrechtlichen Konsequenzen kommen. Dies kann zu Freiheitsstrafen oder hohen Geldstrafen für die Verantwortlichen führen. Strafrechtliche Konsequenzen sind insbesondere dann zu erwarten, wenn durch den Verstoß eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Gesundheit entstanden ist.

Verwaltungsmaßnahmen: Neben Bußgeldern und strafrechtlichen Konsequenzen können die Behörden auch verschiedene Verwaltungsmaßnahmen anordnen. Dazu gehören Auflagen zur Verbesserung der Produktionsbedingungen, zusätzliche Überwachungsmaßnahmen oder die Verpflichtung zu regelmäßigen Schulungen der Mitarbeiter. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Einhaltung der Vorschriften dauerhaft sicherzustellen.

Rechtsmittel: Unternehmen haben die Möglichkeit, gegen behördliche Maßnahmen Rechtsmittel einzulegen. Dies kann durch Widerspruchsverfahren oder Klagen vor Verwaltungsgerichten erfolgen. In solchen Fällen ist es ratsam, spezialisierte Anwälte hinzuzuziehen, die das Unternehmen im Verfahren unterstützen und eine bestmögliche Verteidigung sicherstellen können.

Was ist die Positivliste Futtermittel?

Die Positivliste Futtermittel ist eine von der Deutschen Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG) erstellte und veröffentlichte Liste, die eine Übersicht über alle in Deutschland zugelassenen Einzelfuttermittel und Futtermittelzusatzstoffe bietet. Diese Liste dient als Referenz und Leitfaden für Landwirte, Futtermittelhersteller und Tierhalter, um sicherzustellen, dass nur sichere und qualitativ hochwertige Futtermittel verwendet werden.

Zweck und Bedeutung: Die Positivliste soll Transparenz und Sicherheit in der Futtermittelbranche gewährleisten. Sie hilft dabei, das Vertrauen in die Futtermittelproduktion und -verwendung zu stärken, indem sie klar definiert, welche Materialien und Substanzen als Futtermittel zulässig sind. Durch die Aufnahme in die Liste wird bestätigt, dass diese Futtermittel den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und gesundheitlich unbedenklich für die Tiere sind.

Inhalte der Positivliste: Die Positivliste umfasst eine Vielzahl von Einzelfuttermitteln und Zusatzstoffen, die in der Tierernährung verwendet werden dürfen. Dazu gehören:

  • Pflanzliche Einzelfuttermittel: wie Getreide, Hülsenfrüchte, Ölsaaten und deren Verarbeitungsprodukte.
  • Tierische Einzelfuttermittel: wie Fischmehl oder tierische Fette, unter Berücksichtigung strenger rechtlicher Vorgaben.
  • Mineralische Einzelfuttermittel: wie Kalksteinmehl, Dicalciumphosphat oder Speisesalz.
  • Futtermittelzusatzstoffe: wie Vitamine, Aminosäuren, Enzyme, Probiotika und Konservierungsstoffe.

Regelungen und Anforderungen: Die in der Positivliste aufgeführten Futtermittel müssen strenge Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen erfüllen. Dazu gehören Grenzwerte für Schadstoffe wie Schwermetalle, Mykotoxine und Pestizidrückstände. Zudem müssen die Futtermittel frei von unerwünschten Stoffen und Verunreinigungen sein, die die Gesundheit der Tiere gefährden könnten.

Aktualisierung und Verwaltung: Die Positivliste wird regelmäßig aktualisiert, um neue wissenschaftliche Erkenntnisse, geänderte rechtliche Rahmenbedingungen und technologische Entwicklungen zu berücksichtigen. Die DLG arbeitet hierbei eng mit wissenschaftlichen Institutionen, Futtermittelherstellern und Behörden zusammen, um sicherzustellen, dass die Liste immer auf dem neuesten Stand ist.

Nutzung der Positivliste: Für Landwirte und Tierhalter bietet die Positivliste eine wertvolle Orientierungshilfe bei der Auswahl geeigneter Futtermittel. Sie können sich darauf verlassen, dass die gelisteten Futtermittel sicher und für die jeweilige Tierart geeignet sind. Futtermittelhersteller nutzen die Positivliste als Grundlage für die Entwicklung und Produktion neuer Futtermittel, um sicherzustellen, dass ihre Produkte den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.

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