Digitale Kommunikation mit Konsequenzen: Was man über WhatsApp wissen sollte

Während wir in unseren WhatsApp-Chats oft unbeschwert Nachrichten austauschen, lauern hinter jeder Nachricht rechtliche Gefahren, wodurch ein einfacher unüberlegter Klick zu ernsthaften Konsequenzen führen kann – ist Ihnen bewusst, was Sie mit Ihren Nachrichten riskieren können?

Viele WhatsApp-Nutzer unterschätzen, dass selbst der Besitz strafrechtlich relevanter Inhalte auf dem eigenen Gerät bereits zu einer Strafbarkeit führen kann. Bei der Nutzung des beliebten Chat-Messengers ist also Vorsicht geboten. Insbesondere, wenn man fragwürdige Inhalte erhält, sollte schnell reagiert werden. Nicht nur das Teilen rechtswidriger Inhalte kann zu einer Strafbarkeit führen, bereits der Besitz oder das Weiterleiten kann strafrechtlich relevant sein.

Grundsätzlich macht es keinen Unterschied, ob ein rechtswidriger Inhalt medial oder auf andere Weise geteilt wird. Ist die Verbreitung oder der Besitz eines Inhalts nach dem Strafgesetzbuch strafbar, so gilt das auch für Inhalte in sozialen Medien und WhatsApp.

Die Media Kanzlei steht Ihnen gerne zur Seite und klärt Sie auf. In diesem Blogbeitrag wird sich mit den potenziellen Risiken und rechtlichen Implikationen, die mit WhatsApp-Nachrichten verbunden sind, beschäftigt.

Inhaltsverzeichnis

Die rechtlichen Rahmenbedingungen

In Deutschland unterliegen private Chats denselben Gesetzen wie andere Formen der Kommunikation. Hierbei ist es nicht von Bedeutung, ob es sich um Textbeiträge, Fotos, Videos oder andere Medien handelt – entscheidend ist, dass man sich strafbar macht, sofern diese gegen das Strafgesetzbuch verstoßen. Das Strafgesetzbuch (StGB) regelt verschiedene Delikte, die durch Nachrichten in sozialen Medien oder Messenger-Apps entstehen können. Dazu gehören unter anderem Beleidigung, Bedrohung, üble Nachrede und sogar die Verbreitung von Kinderpornografie.

Welche Inhalte sind strafbar?

Um adäquat auf geteilte Inhalte reagieren zu können, ist es wichtig, einschätzen zu können, welche Inhalte verboten sind.

Zu den verbotenen Inhalten zählen insbesondere:

  • Kinderpornografisches Material: Sowohl der Besitz als auch die Verbreitung kinderpornografischer Schriften oder Abbildungen ist gemäß §§ 184b und 184c StGB strafbar.
  • Aufrufe zu Straftaten: Wer durch Texte, Bilder oder Videos zu einer rechtswidrigen Tat aufruft, ist gemäß §111 StGB strafbar.
  • Volksverhetzung: Gemäß §130 StGB macht sich strafbar, wer Inhalte verfasst oder teilt, die dazu geeignet sind, gegen bestimmte Bevölkerungsgruppen oder Einzelne wegen ihrer Zugehörigkeit zu einer Rasse, Religion oder Herkunft aufzustacheln.
  • Leugnung des Holocausts: Nach §130 Abs. 3 StGB macht sich strafbar, wer Inhalte teilt, die geeignet sind, den Holocaust zu leugnen oder zu verharmlosen. Dies umfasst beispielsweise die Relativierung der Verbrechen des Nationalsozialismus.
  • Verfassungsfeindliche Symbole oder Kennzeichen: §86a StGB verbietet die Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole, beispielsweise von Hakenkreuzen, SS-Runen oder Abzeichen verbotener Organisationen.
  • Insbesondere die Verbreitung von NS-Inhalten (Hakenkreuz, Symbole der NSDAP, SS, SA, Parolen wie „Sieg Heil“ etc.) wird streng geahndet

Welche Handlungen sind strafbar?

Das Weiterleiten solcher verbotenen Inhalte ist unstrittig strafbar und sollte daher in jedem Fall unterlassen werden.

Werden rechtswidrige Inhalte in WhatsApp-Gruppen geteilt, erhalten alle Gruppenmitglieder die Dateien auf ihren Smartphones. Bereits dieser Besitz jener Inhalte kann strafbar sein. Man muss die Inhalte also nicht selbst verfasst oder geteilt haben, um sich strafbar zu machen.

Hierbei wird allerdings danach differenziert, ob vorsätzlicher oder fahrlässiger Besitz vorliegt. Wer die Inhalte nur fahrlässig besitzt, macht sich nicht strafbar. Der Grad zwischen vorsätzlichem und fahrlässigem Besitz ist allerdings schmal: Die „Billigende Inkaufnahme“ des Besitzes begründet bereits Vorsatz.

Beleidigungen und Drohungen auf WhatsApp

Beleidigungen und Drohungen gehören zu den häufigsten rechtlichen Problemen in WhatsApp-Chats, denn auch private Nachrichten sind vor dem Gesetz nicht geschützt. Eine Beleidigung ist jede Äußerung, die die Ehre einer Person angreift, und kann mit Geld- oder Freiheitsstrafen geahndet werden. Beispiele sind Beschimpfungen wie „Idiot“ oder abwertende Kommentare. Selbst scheinbar harmlose Witze können rechtliche Konsequenzen haben, wenn sie als verletzend aufgefasst werden. Drohungen hingegen sind noch schwerwiegender und können ebenfalls mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe sanktioniert werden. Beispiele umfassen Aussagen wie „Wenn du nicht tust, was ich sage, wirst du es bereuen.“ Wichtig zu beachten ist hierbei, dass der Kontext eine entscheidende Rolle spielt. Das Verhältnis der beiden Personen sowie deren vergangenen Interaktionen sind demnach von großer Wichtigkeit. Nicht zu unterschätzen ist, dass auch im Affekt gesendete Nachrichten ernsthaft verfolgt werden können und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Urheberrecht und Datenschutz

Ein weiteres wichtiges Thema ist der Umgang mit urheberrechtlich geschützten Inhalten und persönlichen Daten. Das Teilen von Bildern, Videos oder Texten, die nicht selbst erstellt wurden, kann schnell zu Urheberrechtsverletzungen führen. Auch das unbefugte Weiterleiten von privaten Nachrichten kann gegen Datenschutzbestimmungen verstoßen und rechtliche Folgen nach sich ziehen. Demnach ist es wichtig, immer die Rechte an Inhalten zu beachten und im Zweifelsfall die Zustimmung des Urhebers einzuholen, bevor man etwas weiterleitet. Auch persönliche Daten anderer Nutzer dürfen nicht ohne deren Einwilligung geteilt werden. Besonders in Gruppen-Chats ist Vorsicht geboten, da hier leicht private Informationen verbreitet werden können.

Die Gefahr von Gruppenchats

WhatsApp-Gruppenchats bieten eine bequeme Möglichkeit, mit mehreren Personen gleichzeitig zu kommunizieren, bergen jedoch auch erhebliche Risiken. Einer der Hauptnachteile ist die potenzielle Verbreitung sensibler oder verbotener Inhalte. Innerhalb dieser Gruppenchats können Nachrichten und Medien schnell und unkontrolliert geteilt werden, was rasch zur Verbreitung unangemessener Inhalte führen kann. Darüber hinaus können Gruppenchats ein falsches Gefühl von Anonymität vermitteln. Demnach ist es besonders wichtig, sich der rechtlichen Rahmenbedingungen bewusst zu sein und verantwortungsvoll zu kommunizieren.

Besitz und Weiterleiten verbotener Inhalte

Der Besitz und das Weiterleiten verbotener Inhalte in WhatsApp-Chats stellen ein ernstes rechtliches Risiko dar. Zu den verbotenen Inhalten gehören insbesondere Kinderpornografie, extremistische Propaganda und diskriminierende Äußerungen. Der Umgang mit solchen Inhalten unterliegt strengen gesetzlichen Regelungen und Verstöße können schwerwiegende Konsequenzen haben.

  1. Kinderpornografie

Der Besitz und die Verbreitung von Kinderpornografie sind strafbar. Dies umfasst nicht nur die Speicherung solcher Inhalte auf dem eigenen Gerät, sondern auch das Weiterleiten an andere Personen. Die Strafen können bis zu 15 Jahre Freiheitsstrafe betragen. Selbst wenn jemand glaubt, die Inhalte nicht ernsthaft verbreiten zu wollen, kann das bloße Versenden per WhatsApp als Straftat gewertet werden.

  1. Extremistische Inhalte

Inhalte, die extremistische oder gewaltverherrlichende Botschaften enthalten, fallen ebenfalls unter das Verbot. Das Weiterleiten solcher Inhalte kann als Volksverhetzung oder Unterstützung terroristischer Aktivitäten gewertet werden. Auch hier drohen hohe Strafen, die je nach Schwere des Verstoßes von Geldstrafen bis zu mehreren Jahren Freiheitsstrafe reichen können.

  1. Diskriminierende Äußerungen

Darüber hinaus können rassistische oder diskriminierende Inhalte strafrechtlich verfolgt werden. Das Verbreiten solcher Inhalte kann als Beleidigung oder sogar als Volksverhetzung eingestuft werden. Dies zieht ebenfalls rechtliche Konsequenzen nach sich, die von Geldstrafen bis zu Haftstrafen reichen.

Welche Strafen drohen?

Das Strafmaß hängt davon ab, um welche Straftat es sich handelt und wie die Schwere des Vergehens zu beurteilen ist. Das Strafmaß reicht von Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen. Der Besitz oder die Verbreitung kinderpornografischer Inhalte kann beispielsweise mit bis zu zehn Jahren Haft sanktioniert werden.

Sonderregeln gelten nur für Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren. Sie sind strafunmündig und können daher nicht belangt werden. Nicht ausgeschlossen ist allerdings eine zivilrechtliche Haftung. Ab einem Alter von sieben Jahren können Kinder und Jugendliche für Persönlichkeitsverletzungen zivilrechtlich haftbar gemacht werden, sodass etwa Ansprüche auf Schmerzensgeld entstehen können.

Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren sind voll strafmündig, statt Bestrafung soll bei Jugendlichen aber der erzieherische Aspekt im Vordergrund stehen.

Unverzügliches Löschen zur Vermeidung von Strafe

Das unverzügliche Löschen verbotener Inhalte ist eine entscheidende Maßnahme, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Wenn jemand unwissentlich auf illegale oder problematische Inhalte stößt, ist schnelles Handeln gefragt. Es ist wichtig, bei Entdeckung solcher Inhalte umgehend zu handeln.

Das sofortige Löschen kann zwar nicht garantieren, dass keine rechtlichen Schritte eingeleitet werden, zeigt jedoch, dass der Nutzer aktiv versucht, sich von derartigem Material zu distanzieren. Dies kann in einem möglichen Verfahren als mildernder Umstand gewertet werden.

Zusätzlich ist es ratsam, nach dem Löschen auch den Kontakt mit der Person, die die Inhalte geteilt hat, abzubrechen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen. Je schneller man handelt, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass man als unbeteiligter Nutzer angesehen wird. Verantwortungsbewusstes Verhalten im Umgang mit digitalen Inhalten ist somit der Schlüssel zur Vermeidung von Strafen.

Die wichtigsten Tipps für eine sichere Nutzung von WhatsApp

Grundsätzlich sollte man sich vor Augen führen, dass die Regelungen des Strafgesetzbuches in der digitalen Welt genauso anwendbar sind wie in der analogen.

Auf WhatsApp erhaltene Inhalte sollten daher genau angesehen und überprüft werden. Erscheint ein Inhalt fragwürdig, sollte er nicht weitergeleitet werden. Erhält man verbotene Inhalte, sollten diese unverzüglich gelöscht werden. Treten Sie in solchen Fällen aus der WhatsApp-Gruppe aus und sperren Sie den Absender, um den Verdacht des vorsätzlichen Besitzes zu vermeiden.

Um mögliche strafrechtliche Folgen zu vermeiden, gibt es einige einfache Tipps:

  • Nachdenken, bevor man sendet: Überlegen Sie, ob die Nachricht rechtliche Konsequenzen haben könnte.
  • Respektvoll kommunizieren: Behandeln Sie andere so, wie Sie selbst behandelt werden möchten.
  • Vorsicht beim Teilen: Teilen Sie keine urheberrechtlich geschützten Inhalte oder private Nachrichten ohne Zustimmung.
  • Vertraulichkeit wahren: Seien Sie sich bewusst, dass private Chats nicht immer privat bleiben.

Selbst auf WhatsApp gibt es keine garantierte Privatsphäre

WhatsApp ist ein praktisches und schnelles Kommunikationsmittel, birgt jedoch auch Risiken. Es ist wichtig, sich der möglichen strafrechtlichen Konsequenzen bewusst zu sein, die aus privaten Chats entstehen können. Durch verantwortungsvolles Kommunizieren und Respekt gegenüber anderen kann man die meisten rechtlichen Probleme vermeiden. Seien Sie achtsam – denn was einmal gesendet wurde, kann nur schwer wieder zurückgenommen werden.

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Rechtsanwalt Dr. Severin Riemenschneider, LL.M. Eur. gründete die Media Kanzlei Frankfurt | Hamburg im Jahr 2014. Er ist seit 2016 Fachanwalt für Medien- und Urheberrecht.
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