Datenleck bei MOTEL ONE – Schadensersatzanspruch prüfen

Nach einem Hackerangriff auf die Hotelkette “Motel One” scheint eine erhebliche Menge personenbezogener Daten, darunter Namen, Adressen und Reisedaten von Gästen, teilweise auch deren Kreditkartendaten, gestohlen worden zu sein. 

Am 07. Juli 2023 wurde bekanntgegeben, dass die Hotelgruppe Motel One von einem Datenleck betroffen ist. Im Laufe des Oktobers tauchten dann im Darknet mehrere Terabyte an Daten sowie Millionen von Dateien von Motel One auf.

Die betroffenen Personen sind Gäste, die zwischen 2019 und 2023 in einem Motel One übernachtet haben. Berichten zufolge reichen einige der kompromittierten Daten sogar bis ins Jahr 2013 zurück.

Nach wie vor dürften Besucher besorgt und beunruhigt sein, dass ihre persönlichen Daten im Darknet aufgetaucht sind.

Wir empfehlen den betroffenen Personen dringend, eine umfassende Auskunft gemäß Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) anzufordern. Dies sollte um zusätzliche Informationen zur potenziellen Betroffenheit aufgrund dieses Datenschutzvorfalls bei “Motel One” erweitert werden. Anschließend sollten sie prüfen oder in Erwägung ziehen, rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um festzustellen, ob und in welchem Umfang ein Anspruch auf Schadensersatz gemäß Artikel 82 der DSGVO geltend gemacht werden kann. Wenn sensible Daten wie Ausweisdaten, Bank- und/oder Kreditkartendaten betroffen sind, könnte ein Schadensersatzanspruch in der Größenordnung eines mittleren vierstelligen Betrags durchaus in Betracht gezogen werden.

 

Motel One Hackerangriff: Welche Daten sind betroffen?

Unter den Daten sollen unter anderem Kundeninformationen und Kreditkartendetails, gestohlen und im Darknet veröffentlicht wurden. Dieser Vorfall betrifft Millionen von Gästen, deren Adressen, Reisedaten und in einigen Fällen sogar Kreditkarteninformationen nun öffentlich zugänglich sind. Laut Berichten der “Süddeutschen Zeitung” erstrecken sich die betroffenen Daten bis ins Jahr 2016 zurück.

Die Hackergruppe mit dem Namen ALPHV hat die Verantwortung für diese Attacke übernommen und hatte offenbar die Absicht, Geld zu erpressen.

Kann ich Schadensersatz verlangen?

Wenn Ihre Daten im Rahmen des Datenlecks veröffentlicht wurden, könnten unter bestimmten Umständen Schadensersatzansprüche für Sie in Betracht kommen. Der Umfang des Schadensersatzes kann davon abhängen, wie persönlich und potenziell gefährlich die erlangten Daten sind, wobei höhere Entschädigungen für besonders sensible Daten möglich sind.

Es ist besonders relevant, da Datenschutzvorschriften normalerweise vorsehen, dass Daten, die von einem Unternehmen nicht mehr benötigt werden und für die es keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gibt, umgehend gelöscht werden sollten. Die Tatsache, dass in den Lecks Daten gefunden wurden, die bis zu 10 Jahre alt sind, wird derzeit laut Medienberichten von der bayerischen Datenschutzbehörde untersucht. 

Wie kann ich Hilfe bekommen?

Wir beraten Sie gerne und fordern eine Auskunft von Motel One, um herauszufinden, welche Daten betroffen sind. Im Anschluss bewerten wir diese, um Ihnen eine Einschätzung zu geben, ob Ihnen ein Schadensersatz zusteht. Gerade, wenn Sie vermehrt Spam seit dem Datenleck erhalten, kann sich dies auf die Höhe des Schadensersatzes auswirken. Am besten kontaktieren Sie uns noch heute.

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In der heutigen digitalen Ära, in der Datenschutzverletzungen und Cyberangriffe zur Norm geworden sind, ist es entscheidend, eine vertrauenswürdige und kompetente Rechtsvertretung an Ihrer Seite zu haben. Als spezialisierte Anwaltskanzlei im Bereich des Medienrechts bieten wir umfassende Dienstleistungen, die uns zur ersten Wahl für die Bearbeitung solcher Fälle machen.

 

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Datenleck bei MOTEL ONE: Hacker veröffentlichen sensible Daten - Jetzt Schadensersatz fordern

Haben Sie vom jüngsten Datenleck bei MOTEL ONE gehört? Die Sicherheit Ihrer persönlichen Informationen könnte gefährdet sein. Bei der Media Kanzlei verstehen wir die Dringlichkeit und die potenziellen Folgen eines solchen Datenlecks. Wir sind spezialisiert auf Medienrecht und bieten kompetente Unterstützung, um Ihre Rechte zu schützen. Prüfen Sie jetzt, ob Ihnen ein Schadensersatz zusteht. Kontaktieren Sie uns noch heute.

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Rechtsanwalt Dr. Severin Riemenschneider, LL.M. Eur. gründete die Media Kanzlei Frankfurt | Hamburg im Jahr 2014. Er ist seit 2016 Fachanwalt für Medien- und Urheberrecht.

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