BGH – Hoffnung auf Rückerstattung bei Sportwetten

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Fehlende Lizenz - Rückerstattung Sportwetten

Die Erwartung im Mai war hoch, als der BGH auf ein Urteil hoffen ließ, das endlich Licht ins Dunkel bringen und Klarheit schaffen sollte bezüglich der Rückerstattung der Verluste bei Online-Sportwetten. Umso höher war die Enttäuschung, als der Anbieter die Revision wieder zurückzog.

Kein Grundsatzurteil - dafür aber ein deutlicher Hinweis

Zwar gibt es fürs Erste keine höchstrichterliche Klärung der Rechtslage, aber der Hinweisbeschluss des BGH war ein deutlicher Fingerzeig: Dieser stellte sich nämlich auf die Seite der Spieler und lässt erkennen, dass er höchstwahrscheinlich ebenso wie die Vorinstanz entschieden hätte (OLG Dresden, Urt. v. 31.05.2023, Az. 13 U 1753/22).

Dem österreichischen Sportwetten-Anbieter „Betkick Sportwettenservice GmbH“ fehlte zum entscheidenden Zeitpunkt die erforderliche Lizenz der zuständigen deutschen Behörde, was der BGH nach vorläufiger Einschätzung als Verstoß gegen die Regelungen des Glücksspielstaatsvertrags in seiner Fassung von 2012 betrachtete.

Klagewelle erwartet- gute Aussichten für die Spieler

Verfahrensbeteiligte sehen in der Rücknahme der Revision ein Schuldeingeständnis des Wettanbieters, verstärkt durch die Erfolgsaussichten des Hinweisbeschlusses vom BGH.

Auch wenn das endgültige Machtwort des BGH noch nicht gesprochen ist, zeigt die vorläufige Einschätzung gute Aussichten für diejenigen Spieler, die Verluste aus verbotenen Online-Sportwetten zurückholen wollen.

Noch offen ist beispielsweise das Tipico-Verfahren, wo es ebenfalls um die Rückerstattung von Verlusten aus verbotenen Online-Wetten geht. Es ist also nur eine Frage der Zeit, wann das Grundsatzurteil des BGH letztlich fallen wird.

Von Relevanz ist die Neigung des BGH in dieser Rechtslage bereits- besonders im Hinblick auf die anstehende EM 2024 bleibt abzuwarten, wie in weiteren Verfahren entschieden wird.

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Rechtsanwalt Dr. Severin Riemenschneider, LL.M. Eur. gründete die Media Kanzlei Frankfurt | Hamburg im Jahr 2014. Er ist seit 2016 Fachanwalt für Medien- und Urheberrecht.
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