Kanzlei für Litigation-PR

Litigation-PR: Wir helfen bei Prozessführung auch in der Medienwirksamkeit

Prozesse birgen oft ein hohes Risiko für den Ruf einens Unternehmens. Das Ergebnis spielt oft keine Rolle, wenn Berichterstattungen entsprechend gelenkt werden. Für in der Öffentlichkeit stehende Personen oder Unternehmen führt kein Weg an einer guten Litigation-PR vorbei. Wir als Medienrechtskanzlei kennen uns mit allen Anforderungen und Gefahren von Berichterstattungen aus und sorgen dafür, dass Prozesse keinen negativen Effekt auf Ihren öffentlichen Ruf haben. Kontaktieren Sie uns noch heute und sprechen Sie mit einer spezialisierten Anwältin/ einem spezialisierten Anwalt!

Rechtsanwalt Dr. Severin Riemenschneider, LL.M. Eur. gründete die Media Kanzlei Frankfurt | Hamburg im Jahr 2014. Er ist seit 2016 Fachanwalt für Medien- und Urheberrecht.
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Inhaltsverzeichnis

Litigation-PR ist ein Begriff, der ursprünglich aus dem Englischen stammt. Litigation meint “Gerichtsverfahren” oder “Prozess”. PR ist auch im deutschsprachigen Raum bekannt und meint “Öffentlichkeitsarbeit”. Bei Litigation-PR geht es also um die Öffentlichkeitsarbeit während eines Gerichtsverfahrens. Das Ergebnis eines Gerichtsverfahrens steht immer direkt in Verbindung mit der öffentlichen Meinung. Auch ein gewonnener Prozess kann fatale Folgen haben, wenn Boykott, Falschaussagen, Beleidigungen etc. im Netz kursieren. Als Medienrechtskanzlei sind wir in beiden Bereichen spezialisiert und haben die Litigation-PR bei jedem Prozess stets als Priorität. 

Ist Litigation-PR erlaubt?

Die kurze Antwort lautet: Ja, aber in Grenzen. Litigation-PR ist eines der wichtigsten und wirksamsten Instrumente um den öffentlichen Ruf während und nach Gerichtsverfahren zu wahren. Auch wenn es Grenzen der Zulässigkeit gibt, können wir Einfluss auf die öffentliche Wahrnehmung nehmen und Schäden verhindern oder auf ein Minimum reduzieren. 

Dabei ist klar, dass Litigation-PR keine unwahren Tatsachen verbreiten darf oder den Kunden in die Irre führen darf. Hier gilt es mit Hilfe unseres Teams Kommunikationsstrategien zu entwerfen, die sowohl für jedermann leicht verständlich sind, aber die Angelegenheit nicht zu sehr vereinfachen um Missverständnisse zu verhindern.

Bei Litigation-PR sind insbesondere folgende Rechtsgebiete betroffen:

Äußerungsrecht

  • Meinungsfreiheit (Art. 5 GG): Grundsätzlich ist jeder berechtigt, seine Meinung frei zu äußern. Dies gilt auch für Anwälte und ihre Mandanten im Rahmen von Gerichtsverfahren.
  • Schranken der Meinungsfreiheit: Diese Freiheit findet ihre Grenzen in den allgemeinen Gesetzen, wie z.B. im Strafgesetzbuch (Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung) und im Persönlichkeitsrecht (Art. 1 und 2 GG).
  • Richtlinien für Äußerungen: Anwälte müssen bei der Öffentlichkeitsarbeit darauf achten, dass ihre Äußerungen wahrheitsgemäß, sachlich und verhältnismäßig sind. Falsche Tatsachenbehauptungen und diffamierende Aussagen sind unzulässig.

Wettbewerbsrecht

    • Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG): Dieses Gesetz schützt vor unlauteren geschäftlichen Handlungen, die den Wettbewerb verfälschen oder Mitbewerber unfair benachteiligen.
    • Irreführung und Herabsetzung: Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen von Litigation-PR darf keine irreführenden oder herabsetzenden Aussagen gem. § 5 UWG über Wettbewerber enthalten. Anwälte müssen sicherstellen, dass ihre Aussagen korrekt und nicht irreführend sind.
    • Vergleichende Werbung: Solange die Aussagen zutreffen und keine Wettbewerber ungerechtfertigt herabgesetzt werden, kann vergleichende Werbung zulässig sein. Dies gilt jedoch nicht für öffentliche Auseinandersetzungen, die den Wettbewerb verzerren könnten.

Anwaltliches Berufsrecht

    • Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA): Die BORA legt Verhaltensregeln für Anwälte fest, einschließlich der Regeln für Öffentlichkeitsarbeit.
    • § 43a BRAO (Bundesrechtsanwaltsordnung): Anwälte müssen sich jederzeit standesgemäß verhalten, was auch für die Öffentlichkeitsarbeit gilt. Werbung darf nicht irreführend sein und muss sachlich bleiben.
    • Mandantenschutz: Anwälte müssen die Interessen ihrer Mandanten wahren und dürfen keine Informationen preisgeben, die dem Mandanten schaden könnten. Dies hat bei uns stets eine hohe Priorität.

Rufschädigung verhindern mit Litigation-PR

Konkurrenten und Mitbewerber nutzen Gerichtsverfahren anderer oft zu ihrem Vorteil, um Reputationsverluste des Konkurrenten und Umsatzanstiege beim eigenen Unternehmen zu erlangen. Die Möglichkeiten sind divers. Ob Internettrolle, Berichterstattungen, negative Bewertungen, Diskussionen auf Social Media oder gar Stalking und Mobbing, das Internet hat in der Vergangenheit schon oft gezeigt welche Gefahren durch Gerichtsprozesse entstehen. 

Durch Litigation-PR können derartige Ausgänge verhindert werden. Wir arbeiten an einer individuellen Strategie für Sie, mahnen Falschaussagen ab, lassen Fake-Bewertungen löschen und nehmen Ihren Fall proaktiv in die Hand. Die Auseinandersetzung aber auch der Dialog mit Medien kann schlimmeres verhindern. Wir als Medienrechtskanzlei sind bestens vernetzt und kennen die Anwälte und Verantwortlichen von unzähligen Medienunternehmen. Wir bereiten Ihre Mitarbeiter vor, legen eine Kommunikationsstrategie vor und verhindern dadurch weitere Schäden. Wir unterstützen Sie, falls Sie auf einmal Presseanfragen erhalten, Fernsehinterviews geben sollen oder von Journalisten verfolgt und fotografiert werden. Litigation-PR ist einer der wichtigsten Bereiche in der Prozessführung, denn wenn ein öffentlicher Ruf erstmal zerstört ist, ist eine Erholung oft schwierig oder unmöglich. Es gibt sogar Fälle, wo die richtige Strategie den Ausgang eines Gerichtsverfahrens bereits im Vorfeld beeinflussen kann. Unsere spezialisierten Anwälte beraten Sie gerne umfassend und begleiten Sie bei allen aufkommenden Problemen.

Medien haben Interesse an Straf- und Gerichtsverfahren

Medien haben ein starkes Interesse an Straf- und Gerichtsverfahren, da diese Themen oft auf großes öffentliches (Sensations-)Interesse stoßen. Diese Verfahren bieten eine Fülle von Inhalten, die sowohl informativ als auch unterhaltsam sind, wie z.B.:

  1. Sensationspotenzial: Strafverfahren sind oft dramatisch und beinhalten emotionale Geschichten, die den Leser fesseln. Sie bieten spannende Berichte über Verbrechen, Ermittlungen und das Gerichtsverfahren selbst, was zu hoher Leser- und Zuschauerbindung führt. Sensationsgier ist ein starker Antrieb, der dazu führt, dass solche Fälle prominent in den Medien dargestellt werden.

  2. Öffentliches Interesse: Strafverfahren betreffen häufig Themen, die von breitem öffentlichen Interesse sind, wie die öffentliche Sicherheit, Gerechtigkeit und moralische Fragen. Die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf, über die Entwicklungen in solchen Fällen informiert zu sein, insbesondere wenn diese Fälle gesellschaftliche Normen und Gesetze betreffen.

  3. Transparenz und Kontrolle: Die Medien fungieren als “vierte Gewalt” im Staat und übernehmen eine Überwachungsfunktion. Durch die Berichterstattung über Strafverfahren können Medien das Justizsystem transparent machen und Missbrauch oder Fehlverhalten aufdecken.

  4. Prominenz der Beteiligten: Strafverfahren, an denen prominente Persönlichkeiten oder bekannte Unternehmen beteiligt sind, ziehen besondere mediale Aufmerksamkeit auf sich. Solche Fälle erhöhen die Verkaufszahlen von Zeitungen, steigern die Einschaltquoten und erhöhen die Klickzahlen auf Nachrichten-Websites.

  5. Aufklärung und Bildung: Durch die Berichterstattung über Strafverfahren können die Medien die Öffentlichkeit über rechtliche Prozesse und Prinzipien informieren. 

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