Mit dem Online-Handel können Sie jederzeit alle Arten von Waren finden und erwerben. Allerdings gibt es neben dieser Kundenfreiheit auch zahlreiche Vorschriften, die von Händlern oder Online-Shop-Betreibern beachtet werden müssen. Sie finden hier alles, was Sie über E-Commerce und Recht wissen müssen.
Kunden haben mit dem Internet die Möglichkeit, ihre Kaufentscheidungen bequem online zu machen. Infolgedessen liefern Unternehmen ihre Produkte direkt an die Kundenhäuser. Allerdings gibt es zahlreiche Gesetze zum Schutz der Verbraucher und Wettbewerber des Verkäufers, da der Kunde die Ware nicht direkt in die Hand nehmen kann und auch den Verkäufer nie zu Gesicht bekommt.
Dieser Abschnitt über E-Commerce gibt Ihnen Auskunft darüber, welche Vorschriften zu beachten sind, um sich vor Abmahnungen zu schützen. Falls Sie doch einmal eine Abmahnung bekommen haben, stehen wir Ihnen mit unserer jahrelangen Erfahrung zur Seite.
Impressum, AGB, Datenschutz. Online-Händler sollten stets die gesetzlichen Bestimmungen einhalten, um das Abmahnrisiko zu minimieren. Da eine Änderung im Nachhinein sehr kostspielig sein kann, sollten Sie Ihren Onlineshop von Anfang an rechtssicher gestalten. Es handelt sich in der Regel um Vorschriften zum Schutz der Verbraucher oder um Produktkennzeichenpflichten, die für einen Online-Shop zu beachten sind. Die entsprechenden Bestimmungen stammen fast ausschließlich aus Verordnungen der Europäischen Union und sind somit europaweit anwendbar. Die Impressumspflicht, die Widerrufsbelehrung und Datenschutzerklärung sowie der Hinweis auf die OS-Streitbeilegungsplattform sind einige der wichtigsten Themen, die Händler berücksichtigen müssen.
Impressumspflicht
Die Impressumspflicht zählt zweifellos zu den praxisrelevantesten Themen. Die massenhaften Abmahnungen von Onlineshops sind die Quelle der Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit dafür. Das Erfordernis eines rechtskonformen Impressums hat sich bei Webseitenbetreibern weitgehend gefestigt. Die Impressumspflicht zielt darauf ab, den Verantwortlichen einer Webseite unmittelbar und ohne umfangreiche Recherchen zu kontaktieren.
Widerrufsrecht und Widerrufsbelehrung
Gemäß § 312g Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) hat ein Verbraucher im Internethandel in der Regel das Recht, sich von einem bereits abgeschlossenen Waren- oder Dienstleistungsvertrag zurückzuziehen. Dies gilt beispielsweise für einen Kauf, der nur im sogenannten Fernabsatzhandel (z. B. Internet, Telefon usw.) erfolgt ist (vgl. § 312g BGB). Das gilt für nahezu alle Einkäufe im Internet. Übrigens trifft dasselbe auf Dienstleistungsverträge zu, sofern die Dienstleistung noch nicht genutzt wurde.
AGB
Sie müssen zwar keine Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) in Ihr Vertragsverhältnis aufnehmen, aber es ist dennoch ratsam: Zum einen haben Sie die Möglichkeit, den Vertrag zu Ihrem Vorteil innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Grenzen zu ändern (z. B. die Gewährleistungsfrist für gebrauchte Waren zu verkürzen). Zum anderen haben Sie in den AGB die Möglichkeit, gesetzliche Verpflichtungen (z. B. Lieferzeiten oder Informationen zur Speicherung von Vertragstexten) einzuhalten.
Datenschutzerklärung
Diejenigen, die einen Onlineshop betreiben, müssen bereits personenbezogene Daten verarbeiten, um ihre Bestellungen auszuführen. Ein Shop-Betreiber muss daher in einer Datenschutzerklärung erklären, welche Informationen er sammelt und wie er diese speichert. Alle Informationen, die bei der Nutzung der Website oder bei anderen Kontakten mit dem Unternehmen gesammelt werden, müssen hierbei angegeben werden. So gehören auch alle Marketing- oder Marktforschungstools dazu. Also, wer Google Analytics zum Beispiel nutzt, muss darüber informieren.
Check-out
Dem Käufer muss bewusst sein, dass er sich beim Klicken eines Buttons zum Kauf verpflichtet. Um dies zu gewährleisten sollte die Schaltfläche mit einer passenden Formulierung gut lesbar gestaltet sein. „Kaufen“ oder „zahlungs-/kostenpflichtig bestellen“ sind Beispiele dafür.
Früher wurden durch missverständlich gekennzeichnete Schaltflächen Vertragsschlüsse herbeigeführt, die von den Nutzern nicht gemerkt wurden. In den meisten dieser Fälle handelte es sich um Abonnements. Um derartige Betrugsmaschen zu verhindern, entstand die sogenannte „Button-Lösung“.
Preisdarstellung
Auch Verstöße gegen die Preisangabenverordnung (PAngV), vor allem gegen § 1 Abs. 2 und 4 Abs. 4 PAngV, werden oft abgemahnt. Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs (BGH) stellen Verstöße gegen diese Bestimmungen gemäß § 3a UWG einen Wettbewerbsverstoß dar.
Da unbestimmte Preise als irreführende Werbung abmahngefährdet sind, sollten Preisangaben in einem Werbekontext ausreichend bestimmt sein.
Produktbeschreibung
Auf der Bestellseite müssen Online-Händler dem Käufer bereits alle „wesentlichen Merkmale“ des Produkts mitteilen. Je nach Produktart und -komplexität ist es unterschiedlich, welche dieser Informationen als wesentlich angesehen werden. „Je preiswerter eine Eigenschaft ist, desto eher sollte man sie mitteilen“, ist die Faustregel.
Amazon Marketplace und Otto Marktplatz
Für viele kleine Unternehmen sind Plattformen, die bereits einen regelmäßigen Besucherverkehr haben, allein schon aus Marketinggründen attraktiv. Um neue Kunden auf diesen Plattformen zu gewinnen, ist ein höherer Aufwand erforderlich als auf einer eigenen Website. Diese Situation kann mit der Lage eines Ladens in einem Gewerbegebiet oder einer Fußgängerzone verglichen werden. Wenn Sie sich jedoch als Händler auf dem Amazon Marketplace engagieren wollen, bestehen ganz eigene Gefahren. Die Grundlage dafür ist einerseits die Struktur der Amazon-Plattform. Auch die Abhängigkeit vom Unternehmen Amazon, in dem sich die Händler befinden, ist ein weiterer Faktor.
Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) legt das Wettbewerbsrecht in Deutschland fest. In der Regel erfolgt die Durchsetzung anhand einer Abmahnung. Es kann jedoch nicht jeder eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung aussprechen. Diese kann nur von Konkurrenten oder speziellen Verbänden oder Vereinen ausgesprochen werden, die als Konkurrenten fungieren. Gerade im Wettbewerbsrecht sind die Streitwerte oft sehr hoch, weshalb auf Abmahnungen schnell reagiert werden muss. Verstreichen die Fristen, können die Kosten schnell in die Höhe steigen.
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Unabhängig davon, ob Sie bereits eine Abmahnung erhalten haben oder ob es darum geht, Ihren Online-Shop oder Ihren Amazon/Otto Marketplace rechtssicher zu gestalten, sind Sie bei unseren erfahrenen Anwälten im E-Commerce immer gut aufgehoben!
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Katja Blondin
12 Oktober 2023
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Rita Röscher
3 Oktober 2023
Als mein Instagram-Account gehackt wurde, nahm ich die rechtliche Hilfe von der Media Kanzlei in Anspruch. Meine Ansprechpartnerin war Lisa-Marie Peter. Durch ihre kompetente, zuverlässige Unterstützung ist der Account wieder in meinem Besitz. Danke, dafür. Ich kann die Kanzlei jedem/jeder empfehlen, der/die einen rechtlichen Beistand in Sachen "Medienrecht" sucht bzw. benötigt.
Wien mal anders
26 September 2023
Super Service und schnelle Abwickelung! Wir haben unseren Instagram wieder, danke dafür. :)
Steffiii Blackmamba
26 September 2023
Sehr Kompetent schnelle Hilfe bei gehackten Sozial Media Account nur weiter zu empfehlen
Dr. Severin Riemenschneider Anwalt des Jahres 2019, 2020, 2021, 2022, 2023 für Medienrecht
JUVE Ranking 2020, 2021, 2022, 2023 Presse- und Äußerungsrecht, The Legal 500 2023 Presse- und Verlagsrecht, Best Lawyers Ranking 2020, 2021, 2022, Medien- und Urheberrecht – Handelsblatt, Most Outstanding Specialist Media Law 2020, 2021 – Acquisition INTL, Legal Tech Kanzlei 2020 – Legal Tech Kanzleien, Lawyer of the Year 2019, 2020, 2021, 2022, Medienrecht – Lawyer Monthly, Media Law International (MLI) ranked firm 2018, 2019, 2020, 2021, 2022, 2023