Dickpics sind strafbar – So kannst du dich wehren

Inhaltsverzeichnis

Das unerwünschte Zusenden von sogenannten “Dickpics”, also Bildern des männlichen Genitals, stellt eine Straftat dar und kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Diese Handlung verletzt nicht nur die Privatsphäre und die persönlichen Grenzen der Empfänger, sondern kann auch als sexuelle Belästigung gewertet werden.

In Deutschland ist das Versenden von Dickpics unter bestimmten Umständen strafbar. Gemäß § 184 StGB (Strafgesetzbuch) kann die Verbreitung pornografischer Inhalte ohne Zustimmung des Empfängers als Vergehen geahndet werden. Dies gilt insbesondere, wenn der Empfänger minderjährig ist oder die Bilder öffentlich zugänglich gemacht werden.

Betroffene Personen sollten wissen, dass sie sich gegen diese Form der Belästigung wehren können. Sie haben das Recht, rechtliche Schritte einzuleiten und können Anzeige erstatten. Die Polizei nimmt solche Fälle ernst und leitet Ermittlungen ein, um die Täter zu identifizieren und zur Rechenschaft zu ziehen.

Darüber hinaus können Betroffene auch zivilrechtliche Schritte einleiten. Sie können beispielsweise Unterlassungsansprüche geltend machen oder Schadensersatz fordern. Es ist wichtig, dass Betroffene sich nicht schämen oder schuldig fühlen, sondern Unterstützung suchen und ihre Rechte verteidigen.

Als Anwaltskanzlei für Medienrecht stehen wir Betroffenen beratend zur Seite und unterstützen sie dabei, sich gegen diese unerwünschten und illegalen Handlungen zur Wehr zu setzen. Wir bieten juristische Expertise und praktische Hilfe, um die Privatsphäre und die Rechte unserer Mandanten zu schützen.

Dickpic erhalten - Was tun?

Zuerst ist es entscheidend, dass die Betroffenen die Bilder nicht löschen. Diese können als Beweismittel in einem späteren strafrechtlichen Verfahren dienen. Es ist ratsam, Screenshots der Nachrichten samt Zeitstempel und Absenderinformationen zu machen.

Der nächste Schritt ist die Erstattung einer Strafanzeige bei der Polizei. In Deutschland fällt das Versenden von Dickpics unter § 184 StGB (Verbreitung pornographischer Schriften). Eine Anzeige kann entweder direkt bei einer Polizeidienststelle oder online erstattet werden. Dabei sollten alle gesammelten Beweise vorgelegt werden. Gerne helfen wir Ihnen die Strafanzeige zu stellen und alle juristischen Anforderungen zu erfüllen und das Erfolgsergebnis zu maximieren.

Es ist insgesamt empfehlenswert, rechtlichen Beistand in Anspruch zu nehmen. Als spezialisierte Anwaltskanzlei können wir nicht auch beraten, ob weitere rechtliche Schritte, wie zivilrechtliche Klagen auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld, sinnvoll sind.

Wichtig ist, dass Betroffene sich nicht alleingelassen fühlen. Das unerwünschte Zusenden ist eine Form der sexuellen Belästigung. Unsere Kanzlei steht den Betroffenen zur Seite, um ihre Rechte zu verteidigen und den Tätern die rechtlichen Konsequenzen ihres Handelns aufzuzeigen.

Dickpic erhalten - Media Kanzlei hilft!

Die Media Kanzlei verfügt über eine besondere Expertise und Spezialisierung im Umgang mit strafrechtlichen Fällen, die die unerwünschte Versendung von sogenannten “Dickpics” betreffen. Unsere Kanzlei zeichnet sich durch eine umfassende Kenntnis im Bereich Medienrecht aus, die für die Verfolgung solcher Delikte essentiell ist.

Erstens, unser tiefgehendes Verständnis des Medienrechts ermöglicht es uns, die komplexen Aspekte solcher Fälle zu navigieren. Die Verbreitung von Dickpics fällt nicht nur unter das Strafrecht, sondern berührt auch medienrechtliche Fragen. Unsere Expertise in diesem Bereich gewährleistet eine ganzheitliche Betrachtung des Falles und eine effektive Strategie zur Verfolgung der Täter.

Zweitens, im Bereich des Persönlichkeitsrechts sind wir besonders qualifiziert, die Rechte unserer Mandanten zu schützen. Die Versendung von Dickpics stellt einen schwerwiegenden Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen dar. Wir setzen uns dafür ein, dass die Rechte unserer Mandanten gewahrt bleiben und unterstützen sie dabei, Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz oder Schmerzensgeld durchzusetzen.

Drittens, unsere Erfahrung im Strafrecht ist von unschätzbarem Wert, wenn es darum geht, Anzeigen bezüglich Dickpics zu erstatten. Wir kennen die rechtlichen Rahmenbedingungen und die notwendigen Schritte, um eine effektive Strafverfolgung zu gewährleisten. Unsere Kanzlei arbeitet seit langem eng mit der nonprofit Organisation “HateAid” zusammen. So können Sie sicher sein, dass die Fälle unserer Mandanten mit der gebührenden Ernsthaftigkeit behandelt werden.

Darüber hinaus bieten wir unseren Mandanten eine umfassende Beratung und Unterstützung. Wir verstehen, dass solche Erfahrungen traumatisierend sein können und legen großen Wert darauf, eine vertrauensvolle und unterstützende Beziehung zu unseren Mandanten aufzubauen. Unsere Kanzlei bietet nicht nur juristische Expertise, sondern auch ein offenes Ohr und sensible Betreuung in diesen schwierigen Situationen.

Jahrelange Zusammenarbeit mit HateAid

HateAid ist eine innovative Organisation, die sich dem Kampf gegen Hass im Internet verschrieben hat. Sie bietet Betroffenen von digitaler Gewalt, wie Hassreden, Cybermobbing oder Online-Harassment, praktische Unterstützung und rechtliche Beratung. HateAid setzt sich dafür ein, dass Betroffene nicht alleine gelassen werden und hilft ihnen, sich gegen die Täter zur Wehr zu setzen. Durch Aufklärungsarbeit und Sensibilisierungskampagnen trägt die Organisation dazu bei, das Bewusstsein für die Problematik von Online-Hass zu schärfen. Mit ihrem Engagement fördert HateAid eine gesunde und respektvolle Online-Kultur und leistet einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Meinungsfreiheit und der Würde jedes Einzelnen im digitalen Raum.

Auch HateAid kämpft für Betroffene im Zusammenhang mit Dickpics und wir unterstützen sie seit Jahren auf der juristischen Ebene.

Dickpic erhalten? Jetzt Strafanzeige erstatten!

Das ungefragte versenden von Dickpics ist nicht nur moralisch verwerflich, sondern auch eine Straftat nach §184 StGB. Diese kann sogar mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe geahndet werden! 

Sie haben unerwünscht Dickpics erhalten und wollen sich zur Wehr setzen? Wir unterstützen Sie gerne und sind seit Jahren Partner der Organisation HateAid und unterstützen Opfer von digitalen Hass, Mobbing, Dickpics und vielem mehr. Wir helfen Ihnen gerne! Kontaktieren Sie uns jederzeit.

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Rechtsanwalt Dr. Severin Riemenschneider, LL.M. Eur. gründete die Media Kanzlei Frankfurt | Hamburg im Jahr 2014. Er ist seit 2016 Fachanwalt für Medien- und Urheberrecht.

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