Ein weiterer Erfolg der Media Kanzlei gegen Axel Springer

Erfolgsgeschichte

Ein weiterer Erfolg der Media Kanzlei gegen Axel Springer

Wir setzen Ihre Persönlichkeitsrechte wirksam durch: Das Landgericht Frankfurt am Main hat gegen die Axel Springer Deutschland GmbH ein Ordnungsgeld verhängt, da sie gegen eine gerichtliche Unterlassungsverfügung verstieß. Diese Entscheidung unterstreicht einmal mehr, dass wir von der Media Kanzlei konsequent und effektiv für den Schutz Ihrer Persönlichkeitsrechte eintreten. Das Landgericht Frankfurt am Main hat gegen die Axel Springer Deutschland GmbH ein Ordnungsgeld verhängt, da sie gegen eine gerichtliche Unterlassungsverfügung verstieß. Diese Entscheidung unterstreicht einmal mehr, dass wir von der Media Kanzlei konsequent und effektiv für den Schutz Ihrer Persönlichkeitsrechte eintreten.

Ordnungsgeld wegen Missachtung gerichtlicher

Das Landgericht Frankfurt am Main (Az.: 2-03 O 288/24) setzte ein Ordnungsgeld in Höhe von 5.000 EUR gegen die Axel Springer Deutschland GmbH fest. Anlass hierfür war ein erneuter Verstoß gegen eine zuvor vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main ausgesprochene Unterlassungsverpflichtung (Az.: 16 W 40/24).

Sachverhalt: Unzulässige identifizierende Berichterstattung

Konkret hatte die Axel Springer Deutschland GmbH mehrfach in verschiedenen Artikeln auf ihren Portalen den vollständigen Namen unseres Mandanten genannt, obwohl ihr dies durch Gerichtsbeschluss explizit untersagt war. Hintergrund waren kritische Berichte im Zusammenhang mit der Einbürgerung unseres Mandanten. Hierbei ging es um Vorwürfe antisemitischer Äußerungen, die unser Mandant entschieden zurückweist. Diese Berichterstattung verletzte seine Persönlichkeitsrechte erheblich und widersprach deutlich den gerichtlichen Vorgaben.

Gericht betont Schutz der Persönlichkeitsrechte

In der Entscheidung des Gerichts wurde hervorgehoben, dass die Schuldnerin fahrlässig gehandelt habe, indem sie trotz Kenntnis der gerichtlichen Verbote erneut identifizierend über unseren Mandanten berichtete. Die Höhe des Ordnungsgeldes wurde auch deshalb festgesetzt, weil es sich um einen wiederholten Verstoß handelte.

Hier finden Sie unseren Artikel zum Persönlichkeitsschutz.

Keine Beanstandung bezüglich Bildveröffentlichungen

Der Antrag hinsichtlich einer Verletzung durch Bildveröffentlichungen wurde vom Gericht hingegen zurückgewiesen. Es wurde klargestellt, dass sich die Verletzung ausschließlich auf die unzulässige Wortberichterstattung bezog.

Konsequenter Einsatz im Presserecht

Dieser Fall unterstreicht erneut unsere konsequente und erfolgreiche Vertretung in presserechtlichen Verfahren. Bei Verletzungen Ihrer Persönlichkeitsrechte stehen wir an Ihrer Seite, um Ihre Rechte effektiv durchzusetzen.

Hier finden Sie unseren Artikel zum Presserecht.

Rechtsanwalt Dr. Severin Riemenschneider kommentiert:

„Die Entscheidung zeigt deutlich, dass gerichtliche Anordnungen zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte konsequent umgesetzt werden müssen. Unsere Mandanten können sich darauf verlassen, dass wir ihre Interessen entschlossen vertreten.“

Media Kanzlei – Ihr starker Partner

Vertrauen Sie auf unsere Expertise im Presserecht. Wir setzen Ihre Ansprüche zügig und konsequent durch und schützen Ihre Persönlichkeitsrechte wirkungsvoll und nachhaltig.

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Ordnungsmittel: Media Kanzlei gegen falsche Berichterstattung!

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