Wettbewerbsverstoß und Urheberrechtsverletzung – Einstweilige Verfügung vor dem Landgericht Frankfurt am Main durchgesetzt

Die Media Kanzlei konnte für ihre Mandantin vor dem Landgericht Frankfurt am Main erfolgreich eine einstweilige Verfügung erwirken.

Werbung für fremden Schmuck

Unsere Mandantin, eine Schmuckdesignerin, designt und stellt eigenhändig Traurige her. Unsere Mandantin schloss einen Kommissionsvertrag mit einem Schmuckhändler, welcher auf Bestellung von Kunden die Ringe bei unserer Mandantin bestellte. Nachdem die Designerin feststellen musste, dass ihr Vertragspartner Nachahmungen von ihren Schmuckstücken anfertigte, wurde der Kommissionsvertrag durch unsere Mandantin gekündigt. Der ehemalige Vertragspartner verkaufte und bewarb die Schmuckstücke unserer Mandantin jedoch weiterhin.

Wettbewerbsverstoß sowie Urheberrechtsverletzung

Die Anwälte der Media Kanzlei mahnten den ehemaligen Vertragspartner ab und forderten ihn zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf. Nachdem der ehemalige Vertragspartner der Abmahnung nicht nachkam, beantragten die Anwälte der Media Kanzlei eine einstweilige Verfügung vor dem Landgericht Frankfurt am Main. Dort wurde beantragt, dass es dem Antragsgegner untersagt wird, die streitgegenständlichen Ringe zu bewerben oder anzubieten und die Abbildungen der Ringe öffentlich zugänglich zu machen.

Das Gericht nahm beide Anträge der Media Kanzlei vollumfassend an, sodass die Anwälte der Media Kanzlei erfolgreich eine einstweilige Verfügung für ihre Mandantin erwirken konnten.

Anwalt für Urheber- und Wettbewerbsrecht

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