Verhinderung identifizierender Berichterstattung der BILD

Erfolgsgeschichte

Media Kanzlei verhindert identifizierende Berichterstattung eines Mandanten bei der BILD

Die Media Kanzlei konnte mittels strategischer Krisenkommunikation verhindern, dass in einem Bericht der BILD-Zeitung identifizierend über einen Mandanten berichtet wurde, dem unter anderem sexuelle Belästigung vorgeworfen wurde.

Konfrontation mit frei erfundenen Vorwürfen – wo ist die Grenze zur Zulässigkeit?

Unser Mandant sah sich mit frei erfundenen Vorwürfen seitens der BILD konfrontiert, zu welchen er Stellung nehmen sollte – am besten „bis gestern“. Die Vorwürfe enthielten Unterstellungen zur sexuellen Belästigung einer ehemaligen Kollegin, welche diesem bereits zuvor angedroht hatte, diesen „zu Fall zu bringen“.

Eine Veröffentlichung dieser unwahren Tatsachenbehauptungen würde einen Verstoß gegen die Grundsätze einer zulässigen identifizierenden Verdachtsberichterstattung verstoßen und unseren Mandanten in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzen– aber muss bis zur Veröffentlichung gewartet werden?

Je kürzer die Frist zur Stellungnahme, desto schneller muss gehandelt werden!

Die Frist, die unser Mandant für die Abgabe einer Stellungnahme zu den Vorwürfen hatte, betrug einen Tag. Angesichts des nicht tagesaktuellen und schon sieben Jahren zurückliegenden Themas war diese Frist nicht nur unangemessen kurz, sondern in unseren Augen reine Schikane. Erfahrungsgemäß sind die Artikel, zu denen Stellung bezogen werden soll, oftmals längst fertig geschrieben und die Anhörung der Betroffenen erfolgt nur noch rein pro forma.

Schnelles Handeln und ein strategisches Vorgehen sind hier also gefragt.

Wir kennen die Rechtslage – eine kompetente Beratung ist essenziell

Bevor der mediale Pranger droht, ist schnellstmöglich darauf hinzuweisen, dass bezüglich der öffentlichen Namensnennung kein Einverständnis vorliegt. Damit handelt die Gegenseite nicht nur ohne das Einverständnis, sondern entgegen einem ausdrücklich verweigerten Einverständnis.

Die Anwälte und Anwältinnen der Media Kanzlei kennen die Rechtslage; aufgrund der hohen Eingriffsintensität derartiger Vorwürfe sind erhöhte Anforderungen an die Sorgfaltspflicht zu stellen, denn durch die Berichterstattung wird das Ansehen des Betroffenen ausgesprochen nachhaltig beeinträchtigt und die Gefahr, etwas Falsches mitzuteilen, muss nach Kräften ausgeschaltet werden (OLG Brandenburg, NJW 1995, S. 886 f.).

Der aktuellen Rechtsprechung nach hat die Presse eine erhaltene Stellungnahme zudem zum Anlass zu nehmen, ggf. weitere Recherchen anzustellen- dies gilt insbesondere bei frei erfundenen Vorwürfen, bei welchen in unserem Fall die mutmaßliche Quelle zudem eine hohe Belastungstendenz aufweist.

Folge: Unser Mandant war in dem Bericht nicht identifizierbar

Das schnelle Handeln und die Expertise auf dem gebiet des Presserechts der Media Kanzlei zahlte sich wieder aus: Unser Mandant war in keiner Weise in dem Bericht der BILD-Zeitung zu identifizieren. Durch die schnelle Stellungnahme der Media Kanzlei konnte eine schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung vermieden werden.

Media Kanzlei - Top Kanzlei im Presserecht

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