Verhinderung einer falschen Berichterstattung

Erfolgsgeschichte

Media Kanzlei geht erfolgreich gegen eine unwahre Berichterstattung vor und verhindert diese

Die Media Kanzlei feiert einen weiteren Erfolg für eine Mandantin. Unsere Mandantin ist Trägerin diverser Seniorenhäuser und hatte vor kurzem mit falschen Tatsachenbehauptungen zu kämpfen, die von einer regionalen Zeitung veröffentlicht werden sollten. Im Rahmen einer vorgerichtlichen Auseinandersetzung konnten wir die Veröffentlichung der unwahren Behauptungen verhindern und ihren guten Ruf schützen.

Die Presseanfrage der Zeitung

Unsere Mandantin erhielt eine Presseanfrage mit der Aufforderung, zu verschiedenen Fragen Stellung zu beziehen. Dabei wurde unter anderem behauptet, unsere Mandantin biete ihren Bewohnern zu wenig essen an und betreibe unterbesetzte Stationen. Auch weitere Vorwürfe wurden erhoben, eine Quelle wurde jedoch nicht benannt.

Nach kurzer Überprüfung des Sachverhalts wurde deutlich, dass es sich um frei erfundene Szenarien handeln muss, die unserer Mandantschaft nicht bekannt sind.

Rechtliche Einordnung

Der Vorwurf eines konkreten Fehlverhaltens seitens unserer Mandantin würde im Falle einer Veröffentlichung eine Verdachtsberichterstattung darstellen. So würde diese unserer Einschätzung nach als unzulässig gelten – Zumal bereits der Grundsatz der doppelten Quelle missachtet wurde.

Eine solche Berichtserstattung würde unsere Mandantin in ihrem Unternehmerpersönlichkeitsrecht verletzen. So können bei einer Verletzung Unterlassungsansprüche geltend gemacht werden.

Für eine zulässige identifizierende Verdachtsberichterstattung braucht es einen Mindestbestand an Beweistatsachen, solche waren in diesem Fall nicht gegeben. Bei einer Veröffentlichung wäre die Gegenseite jedoch dazu verpflichtet, die Stellungnahme unserer Mandantin zu berücksichtigen und diese gegebenenfalls miteinzubauen.

Nach der außergerichtlichen Darlegung des Sachverhalts sah das Medium jedoch davon ab, einen Bericht zu veröffentlichen. Dabei wird deutlich, dass vor allem im Presserecht eine Kommunikation der Parteien vor einer geplanten Berichterstattung oftmals essenziell ist, um eine Eskalation und eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden. 

Media Kanzlei – Experten des Presserechts

Die Media Kanzlei hilft auch Ihnen durch strategische Krisenkommunikation im Vorfeld einer geplanten Berichterstattung. Als Experten im Bereich des Presserechts unterstützen wir Sie auch bei rechtswidriger, bereits erschienener Berichterstattung. Kontaktieren Sie uns noch heute.

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