Landgericht Hamburg bestätigt einstweilige Verfügung gegen Hamburger Abendblatt
Das Landgericht Hamburg hat eine zuvor erlassene einstweilige Verfügung bestätigt, welche unserem Mandanten Unterlassungsansprüche gegen das Hamburger Abendblatt zugesprochen hatte.
Berichterstattung des Hamburger Abendblatts
Hintergrund war eine Berichterstattung des Hamburger Abendblattes, in der es thematisch um eine Mitgliederversammlung eines Vereins ging. Da mehrere unwahre Tatsachenbehauptungen in dem Beitrag verbreitet wurden, beantragte die Media Kanzlei für ihren Mandanten die Unterlassung dieser Behauptungen im Wege der einstweiligen Verfügung.
Die einstweilige Verfügung wurde antragsgemäß erlassen und der Funke Medien Hamburg GmbH die Verbreitung der Aussagen untersagt, wie es im Hamburger Abendblatt geschehen war.
Landgericht Hamburg bestätigt einstweilige Verfügung
Gegen diese Entscheidung legte die Gegenseite Widerspruch ein – jedoch ohne Erfolg. Das Landgericht Hamburg bestätigte die einstweilige Verfügung und damit die Unterlassungsansprüche unseres Mandanten gemäß §§ 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 analog BGB i. V. m. Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG, da es sich bei den Aussagen um ehrabträgliche, prozessual unwahre Tatsachenbehauptungen handelte.
Gegendarstellung
Gleichzeitig haben wir für unseren Mandanten vor Gericht einen Anspruch auf Abdruck einer Gegendarstellung durchgesetzt. Unsere Pressemitteilung über dieses Verfahren finden Sie hier!
Profis im Presserecht
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