Unterlassungsanspruch gegen Youtuberin erfolgreich zurückgewiesen
Unsere Mandantin ist eine Youtuberin mit über 500.000 Abonnenten. Einen gegen sie gerichteten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung hat die Media Kanzlei nun erfolgreich zurückgewiesen.
Video zur Aufklärung über Werbemasche
Auf ihrem Kanal veröffentlicht unsere Mandantin Videos, in denen sie sich mit aktuellen, gesellschaftlich relevanten Themen auseinandersetzt.
In einem ihrer Videos arbeitet sie die Strategien zur Werbung für Wasserfilterprodukte auf Social Media auf. Hierbei macht sie insbesondere auf die Werbemethode aufmerksam, beim Konsumenten Angst zu schüren, um teure Produkte zu verkaufen. In einer Passage ihres Videos geht sie beispielhaft auf ein aktuell vermehrt durch Influencer auf Social Media beworbenes Produkt ein. An anderer Stelle spricht unsere Mandantin davon, dass eine solche Werbemasche bekannt sei und die Verbraucherzentrale Hamburg bereits vor dieser Masche und teils unseriösen Angeboten gewarnt habe.
Das im Video erwähnte Unternehmen versuchte daraufhin einen Unterlassungsanspruch gegen unsere Mandantin im Wege einer einstweiligen Verfügung durchzusetzen. Begründet wurde dies fälschlicherweise damit, dass die Youtuberin unzutreffend den Eindruck erweckt habe, die Warnung der Verbraucherzentrale beziehe sich explizit auf das erwähnte Produkt.
LG Regensburg weist Antrag auf einstweilige Verfügung zurück
Das Landgericht Regensburg bestätigte nun die rechtliche Auffassung der Media Kanzlei und wies den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung als in jedem Punkt unbegründet zurück.
Unsere Mandantin brachte ihre Ausführungen zu dem Produkt nicht in Zusammenhang mit der Warnung der Verbraucherzentrale und erweckte auch nicht den Eindruck, die Warnung beziehe sich auf dieses Produkt.
Media Kanzlei bundesweit