Unterlassung und Schadensersatz für Journalistin vor dem Landgericht Stuttgart
Die Anwälte der Media Kanzlei konnten für ihre Mandantin vor dem Landgericht Stuttgart einen Unterlassungsanspruch sowie eine Schadenersatzforderung in Höhe von 500 € durchsetzen.
Beleidigung in E-Mail – medienrechtlicher Unterlassungsanspruch
Unsere Mandantin ist Journalistin bei einer großen Verlagsgruppe und schrieb in diesem Zusammenhang im Frühjahr 2019 über den Fußballspieler Mesut Özil. Im Juni 2019 erreichte sie eine E-Mail des späteren Beklagten, in der dieser schrieb:
„Erdogan fickt dich und solche wie dich und Deutschland noch in den Arsch“
Es erfolgte zunächst eine Abmahnung verbunden mit der Aufforderung zur Unterlassung durch unsere Media Kanzlei. Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung gab der Verfasser der E-Mail nicht ab, sodass die Erhebung einer Klage geboten war.
LG Stuttgart: Beleidigung und unzulässige Äußerung
Die ursprünglich vor dem Landgericht Frankfurt erhobene Klage, wurde an das Landgericht Stuttgart verweisen. Dieses sprach unserer Mandantin im Wege eines Versäumnisurteils die geltend gemachten Ansprüche auf Schadenersatz und Unterlassung der Äußerung zu.
Die getätigte Aussage stellt eine Beleidigung und damit eine unzulässige Äußerung dar. Die Äußerung wurde ohne inhaltlichen Bezug zu einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage getätigt. Die Bezeichnung dient allein der Diffamierung der Klägerin und stellt sie als bloßes Objekt sexueller Fantasien dar. Es fehlt zudem an jeglichem Sachbezug, sodass die Äußerung insgesamt das allgemeine Persönlichkeitsrecht unserer Mandantin verletzt.
Daher war ihr ein Unterlassungsanspruch sowie die Erstattung der außergerichtlichen Rechtsverfolgungskosten zuzusprechen.
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