Studentin hat Anschuldigungen über sexuelle Belästigung zu unterlassen
Die Media Kanzlei konnte erfolgreich einen Unterlassungsanspruch gegen Aussagen einer Studentin erwirken.
Haltlose Anschuldigungen bzgl. sexueller Belästigungen
In mehreren E-Mails an leitende Mitarbeiter sowie Professorinnen äußerte die Studentin, unser Mandat habe sie sexuell belästigt, sexuell angegriffen, schikaniert und eingeschüchtert. Er habe ihr unerbittlich nachgestellt, sodass sie ein Universitäts-Gebäude nicht mehr betreten wollte.
Aussagen drohten berufliche Existenz zu vernichten – Rufmord
Die in ihren E-Mails getätigten Äußerungen der Anspruchsgegnerin bezüglich einer sexuellen Belästigung sowie des unerbittlichen Nachstellens können dabei nur als besonders ernster Fall der sexuellen Belästigung gedeutet werden. Solche Aussagen können dabei nicht mehr nur als subjektiv empfundener Sittlichkeitsverstoß wahrgenommen werden. Unser Mandat ist daher durch die getätigten Aussagen in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt. Gerade auch im Hinblick auf die Position unseres Mandanten stellen die Äußerungen ein Herabsetzen seines Ansehens in der Öffentlichkeit dar und könnten seine berufliche Existenz vernichten. Derartige haltlose Rufmord-Kampagnen muss niemand hinnehmen.
Da die Promovierende keine Beweise für ihre haltlosen Anschuldigungen vorbringen konnte, entschied das Landgericht Frankfurt nun in seinem Beschluss, dass ihre Aussagen als unwahr anzusehen sind. Sie räumte später, auf Druck des einstweiligen Verfügungsverfahrens ein, dass sie in ihren E-Mails überreagiert habe.
Rechtsanwaltskosten
Nachdem das Landgericht Frankfurt unserem Mandanten einen Unterlassungsanspruch gegen die Aussagen der Anspruchsgegnerin gewährte, erlegte es ihr zudem sämtliche Verfahrenskosten inklusive Rechtsanwaltskosten auf. Der Streitwert wurde auf 15.000 Euro festgesetzt.
Die Media Kanzlei hilft bei haltlosen Anschuldigungen
Werden auch über Sie unwahre Aussagen getätigt, scheuen Sie sich nicht, uns zu kontaktieren. Wir helfen Ihnen gerne weiter!