Sendung “Frauentausch”: Media Kanzlei feiert weiteren Erfolg

Erfolgsgeschichte

Die Media Kanzlei Frankfurt feiert einen weiteren Erfolg für ihre Mandantinnen

In der Doku-Soap Frauentausch, die seit 2003 auf RTL II ausgestrahlt wird, tauschen die Frauen zweier Familien zeitweilig den Platz. Die Frauen leben somit für zehn Tage im Haus und der Familie der jeweils anderen. Die Serie soll der Unterhaltung dienen – dabei werden jedoch auch die Kinder der Familien präsentiert, die zumeist als Minderjährige durch das Einverständnis der Eltern mitmachen. Nicht jedes Kind stimmt einer solchen Verfilmung des eigenen Lebens zu, zumal dies auch im späteren Verlauf des Lebens Konsequenzen mit sich bringen könnte. Hier könnten vor allem auch Verstöße gegen das Persönlichkeitsrecht oder auch gegen das Recht am eigenen Bild in Frage kommen.

Was war passiert?

Unsere Mandantinnen waren als Kinder in einer Episode der Serie „Frauentausch“ zu sehen. Die Folge wurde bis zuletzt mehrmals im linearen Fernsehen ausgestrahlt und auf der Internetseite des Senders zu finden. In der Folge waren sie als Kinder zum Teil in Badeanzügen oder auch in ihren Schlafzimmern zu sehen. Dies alles erfolgte mit dem Einverständnis der Eltern, während die Kinder als Minderjährige dem nicht widersprechen konnten.

Die Media Kanzlei Frankfurt forderte im Rahmen einer Unterlassungs- und Verpflichtungsklage die Gegenseite dazu auf, bestimmte Bilder, die Teil der Folge sind, nicht mehr öffentlich zur Schau zu stellen und zu verbreiten. Somit soll vor allem das Verbreiten der Folge unterbunden werden, in der die Mandantinnen zu sehen sind.

Unterlassungserklärung abgegeben und Sendung offline

Nach dem Tätigwerden der Media Kanzlei Frankfurt hat die Gegenseite die Sendung gesperrt und bestätigt, auf eine weitere Nutzung zu verzichten. Auch eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung wurde abgegeben, die das zur Schau stellen der besagten Bilder untersagt und den Sender dazu verpflichtet, die Episode von der Internetseite zu nehmen. 

Die Media Kanzlei Frankfurt steht ihrer Mandantschaft in Fällen der Persönlichkeitsrechtsverletzung ausnahmslos bei. Falls Sie auch ohne ihr Einverständnis oder als Minderjährige*r im Fernsehen gezeigt wurden, können Sie sich gerne an uns wenden. Wir helfen Ihnen gegen eine Verbreitung solcher Inhalte vorzugehen. Kontaktieren Sie uns noch heute!

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