Richtigstellung gegen Tichys Einblick für den KDDM – Urteil LG Frankfurt
Die auf das Presserecht spezialisierten Anwältinnen und Anwälte der Media Kanzlei konnten den Kreis der Düsseldorfer Muslime (KDDM) erfolgreich vor dem Landgericht Frankfurt am Main vertreten.
Im Verfahren machten wir unter anderem den presserechtlichen Anspruch auf Richtigstellung aus den §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB analog gegen das Magazin Tichys Einblick geltend.
Richtigstellung gegen unwahre Tatsachenbehauptung
Innerhalb eines Artikels wurde behauptet, dass Mitglieder des Kreises der Düsseldorfer Muslime vom Verfassungsschutz als extremistisch eingeschätzt werden. Diese Fake-News muss unsere Mandantin nicht dulden. Löschansprüche konnten bereits zuvor gegen Tichy durchgesetzt werden. Tichy war jedoch der Auffassung, dass sie nicht verpflichtet seien eine Richtigstellung abzudrucken. Dieser Umstand dürfte auch darauf zurückzuführen sein, dass die Hürden für eine Richtigstellungsanspruch sehr hoch sind. So muss es sich etwa um eine Tatsachenbehauptung handeln und man muss im presserechtlichen Verfahren als Opfer einer Falschberichterstattung die Unwahrheit des Vorwurfs grundsätzlich positiv beweisen. Tichy meinte offenbar, dass dies dem KDDM nicht gelingen könnte. Das LG Frankfurt folgte nun jedoch der Rechtsauffassung unserer Rechtsanwälte und verurteilte Tichy zum Abdruck der Richtigstellung (n.rk.). Denn die Aussage war eindeutig eine unwahre Tatsachenbehauptung, welche für den KDDM eine erhebliche und fortdauernden Rufbeeinträchtigung zur Folge hatte.
Das Landgericht Frankfurt am Main teilte insbesondere die Auffassung der Gegenseite nicht, wonach die aufgestellte Behauptung mehrere Interpretationsweisen zulasse und sie deshalb als Meinungsäußerung gewertet werden könne. Außerdem vermochte die Gegenseite ebenfalls keine konkreten Tatsachen vorlegen, welche ihre Behauptung gestützt hätte.
Rechtsverfolgungskosten für Abmahnung und Richtigstellung
Tichy wurde zudem verurteilt, die Rechtsverfolgungskosten der Richtigstellung und einer früheren Abmahnung zu erstatten. in diesem Zusammenhang wurde inzident geprüft, dass auch weitere Aussagen der Gegenseite unzlässig waren. Die Gegenseite muss zudem die Gerichtskosten tragen.
Anspruch auf Unterlassung gegen Tichy
In Bezug auf den streitgegenständlichen Artikel hatten wir bereits in einem anderen Verfahren Unterlassungsansprüche gegen Tichys Einblick durchgesetzt. Hier geht es zur dazugehörige Pressemitteilung zum Unterlassungsanspruch gegen Tichy.
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