Presserechtlicher Unterlassungsanspruch für Nachrichtensender – Gegenseite gibt Abschlusserklärung ab
In einem presserechtlichen Verfahren haben die Anwälte und Anwältinnen der Media Kanzlei presserechtliche Unterlassungsansprüche für eine Mandantin vor dem Landgericht Frankfurt durchgesetzt. Nachdem das Landgericht Frankfurt die zuvor beschlossene einstweilige Verfügung bestätigte, hat die Gegenseite – der Nachrichtensender Welt – nun eine Abschlusserklärung abgegeben.
Abschlusserklärung einstweilige Verfügung
Mithilfe einer Abschlusserklärung wird eine Entscheidung als rechtsverbindliche, endgültige Regelung anerkannt. Wer eine Abschlusserklärung abgibt, muss auch die Kosten des Verfahrens übernehmen.
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