Gegendarstellungs- und Unterlassungsansprüche gegen Axel Springer durchgesetzt
Media Kanzlei im einstweiligen Verfügungsverfahren erfolgreich nach Verbreitung unwahrer Tatsachen
Ausgangspunkt der Verfahren war ein Artikel auf einer durch die Axel Springer SE betriebenen Nachrichten-Website. Dort wurden über unsere Mandantin – eine international agierende Verlagsgesellschaft – unwahre Tatsachenbehauptungen verbreitet.
Eingriff in das Persönlichkeitsrecht durch Verbreitung unwahrer Tatsachenbehauptungen
In der genannten Berichterstattung lag eine Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts unserer Mandantin, da dem verständigen Durchschnittsleser ein falsches Bild vermittelt wurde.
Gerichte stimmen Auffassung der Media Kanzlei zu
Dies sah das Landgericht Frankfurt am Main ebenfalls so und bestätigte damit die durch die Media Kanzlei geltend gemachten Ansprüche auf Unterlassen.
Ebenso sprach das Landgericht Berlin unserer Mandantin hinsichtlich einzelner Äußerungen einen Gegendarstellungsanspruch zu, sodass Axel Springer nunmehr diese Gegendarstellung veröffentlichen muss.
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