Pressemitteilungen über Ermittlungsverfahren – wie weit darf die Presse gehen?

Erfolgsgeschichte

Pressemitteilungen über Ermittlungsverfahren – wie weit darf die Presse gehen?

Erst gestern haben wir über einen Fall berichtet, in dem die Presse identifizierend über unseren Mandanten in Zusammenhang mit einem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft berichtet hat. Das Ermittlungsverfahren wurde eingestellt, unser Mandant gilt weiterhin als unschuldig. Durch die Darstellung in der Presse haftet ihm aber trotzdem der Ruf eines „Straftäters“ an, was ihm große Schwierigkeiten im Alltag bereitet. Wenn die Presse über Ermittlungsverfahren berichtet und dabei den Namen des Betroffenen nennt und/oder sogar ein Foto der Person veröffentlicht, kann das schwere Folgen haben. Häufig werden die Geschichten dramatisiert, um sie für den Leser möglichst spannend zu halten. Doch wie weit darf die Presse gehen? Was ist erlaubt?

Unschuldsvermutung

Für alle Beschuldigten gilt zunächst die dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) folgende und in Art. 6 Abs. 2 EMRK anerkannte Unschuldsvermutung. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt jeder als unschuldig! 

Grundsätze der Verdachtsberichterstattung

Die Rechtsprechung hat klare Grundsätze definiert, an die sich die Presse bei ihrer Berichterstattung halten muss. Besonders in einem sehr frühen Stadium des Ermittlungsverfahrens muss die Presse sich zurückhalten.

Keine Vorverurteilung

Der Pressebericht darf keine Vorverurteilung des Betroffenen enthalten. Dieser darf also nicht so dargestellt werden, als wäre seine Schuldhaftigkeit bereits festgestellt worden. Die Staatsanwaltschaft ist von Amts wegen dazu verpflichtet, jedem noch so kleinen Verdacht nachzugehen. Viele Verfahren werden allerdings auch wieder eingestellt, ohne dass es überhaupt zu einer Anklage kommt. Es ist also wichtig, sich an diesen Grundsatz zu halten, damit nicht auch einem Unschuldigen der Ruf eines Straftäters nacheilt.

Stellungnahme des Betroffenen

Der Betroffene muss die Möglichkeit einer Stellungnahme haben, bevor ein Bericht über ihn veröffentlicht wird.

Berechtigtes Interesse

Es muss ein berechtigtes Interesse der Allgemeinheit an der Offenlegung der Identität des Betroffenen bestehen. Ein solches könnte beispielsweise im Einzelfall vorliegen, wenn ein Ermittlungsverfahren gegen eine bekannte Persönlichkeit läuft. Aber auch hier ist lediglich ein Anfangsverdacht in den meisten Fällen nicht ausreichend.

Darf die Presse den Namen nennen oder ein Foto veröffentlichen?

Ob die Nennung des Namens oder die Veröffentlichung eines Fotos des Betroffenen durch die Presse zulässig ist, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab. In jedem Fall müssen die Grundsätze der Verdachtsberichterstattung beachtet werden. Betrifft die Berichterstattung ein Ermittlungsverfahren im Anfangsstadium oder einen noch früheren Zeitpunkt, ist die Presse zu Zurückhaltung verpflichtet.

Die Veröffentlichung von Fotos, die den Beschuldigten zeigen, ist grundsätzlich nur dann zulässig, wenn der Abgebildete eingewilligt hat. Eine Veröffentlichung der Fotos ohne die Einwilligung des Abgebildeten ist nur zulässig, wenn es sich um zeitgeschichtliche Bilder handelt. Auch dann dürfen die Interessen des Abgebildeten nicht verletzt werden.

Welche Rechte und Möglichkeiten haben Betroffene?

Betroffene können Unterlassungsansprüche gemäß § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB analog, § 823 Abs. 1 BGB, § 823 Abs. 2 BGB i.V. mit § 22 KUG, Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG; Art. 8 EMRK geltend machen. Mithilfe eines anwaltlichen Schreibens kann die Presse abgemahnt und zur Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert werden. Sollte eine außergerichtliche Klärung des Rechtsstreits nicht erfolgreich sein, können die Ansprüche auch gerichtlich durchgesetzt werden.

Kontaktieren Sie unser Team! Wir unterstützen Sie gerne außergerichtlich und gerichtlich.

Einfach mit uns in Verbindung zu treten

Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme

01

Füllen Sie das Kontaktformular aus

Nehmen Sie hier Kontakt mit unsererm Team auf.
02

Buchen Sie Einen Termin Online

Heir gelangen Sie direkt zu unserer Online-Terminbuchung.
03

Telefonische Ersteinschätzung

Rufen Sie uns an und erhalten Sie direkt eine Telefonische Ersteinschätzung durch einen unserer Anwälte.
Über uns

Wir sind für Sie da!

Die Media Kanzlei ist eine dynamische und innovative Anwaltskanzlei. Gegründet mit der Vision, umfassende juristische Dienstleistungen anzubieten, die speziell auf das Medienrecht zugeschnitten sind, hat sich die Media Kanzlei zu einem vertrauenswürdigen und gefragten Namen auf dem Markt entwickelt. Mit einem Team hochqualifizierter und erfahrener Anwälte bietet die Media Kanzlei eine breite Palette rechtlicher Lösungen für Mandanten aus der Medienbranche. Wir glauben, dass Spitzenleistungen Spezialisierung und Leidenschaft erfordern. Deshalb berät unsere Medienkanzlei nur in Rechtsgebieten, für die sich unsere Anwälte begeistern und die uns inspirieren. Unsere Anwälte verfügen über höchste Erfahrung und Kompetenz in den Bereichen Presserecht, Medienrecht, Persönlichkeitsrecht, Markenrecht, Urheberrecht und Wettbewerbsrecht.

Haben Sie noch Fragen?

Schreiben Sie uns eine Nachricht

  • Datum
  • Katagorie
To Top
Call Now Button
Media Kanzlei logo
Datenschutz Übersicht

1. Einführung

Unsere Website https://media-kanzlei.com (nachfolgend als „Website“ bezeichnet) verwendet Cookies und ähnliche Technologien (der Einfachheit halber werden alle diese unter dem Begriff „Cookies“ zusammengefasst). Cookies werden außerdem von uns beauftragten Drittparteien platziert. In dem unten stehendem Dokument informieren wir Sie über die Verwendung von Cookies auf unserer Website.

2. Was sind Cookies?

Ein Cookie ist eine kleine einfache Datei, die zusammen mit Seiten dieser Website gesendet und von Ihrem Browser auf der Festplatte Ihres Computers oder eines anderen Geräts gespeichert wird. Die darin gespeicherten Informationen können bei einem späteren Besuch an unsere Server oder an die Server der betreffenden Dritten zurückgegeben werden.

3. Was sind Skripte?

Ein Skript ist ein Programmcode, mit dem unsere Website ordnungsgemäß und interaktiv funktioniert. Dieser Code wird auf unserem Server oder auf Ihrem Gerät ausgeführt.

4. Was ist ein Web-Beacon?

Ein Web-Beacon (oder ein Pixel-Tag) ist ein kleines, unsichtbares Text- oder Bildstück auf einer Website, das zum Überwachen des Datenverkehrs auf einer Website verwendet wird. Um dies zu tun, werden verschiedene Daten über Sie mit Web-Beacons gespeichert.

5. Cookies

5.1 Technische oder funktionale Cookies

Einige Cookies stellen sicher, dass bestimmte Teile der Website ordnungsgemäß funktionieren und Ihre Benutzereinstellungen weiterhin in Erinnerung bleiben. Durch das Setzen funktionaler Cookies erleichtern wir Ihnen den Besuch unserer Website. Auf diese Weise müssen Sie beim Besuch unserer Website nicht wiederholt dieselben Informationen eingeben, so bleiben Artikel beispielsweise in Ihrem Warenkorb, bis Sie bezahlt haben. Wir können diese Cookies ohne Ihre Einwilligung platzieren.

5.2 Statistik-Cookies

Wir verwenden Statistik-Cookies, um die Website-Erfahrung für unsere Benutzer zu optimieren. Mit diesen Statistik-Cookies erhalten wir Einblicke in die Nutzung unserer Website. Wir bitten Sie um Ihre Erlaubnis, Cookies für statistische Zwecke zu setzen.

5.3 Werbe-Cookies

Auf dieser Website verwenden wir Werbe-Cookies, die es uns ermöglichen, Einblicke in die Ergebnisse der Kampagne zu gewinnen. Dies geschieht auf Basis eines Profils, das wir auf der Grundlage Ihres Verhaltens auf https://media-kanzlei.com erstellen. Mit diesen Cookies werden Sie als Website-Besucher mit einer eindeutigen ID verknüpft, wobei diese Cookies jedoch kein Profil Ihres Verhaltens und Ihrer Interessen erstellen, um personalisierte Anzeigen zu schalten.

5.4 Marketing- / Tracking-Cookies

Marketing- / Tracking-Cookies sind Cookies oder eine andere Form der lokalen Speicherung, die zur Erstellung von Benutzerprofilen verwendet werden, um Werbung anzuzeigen oder den Benutzer auf dieser Website oder über mehrere Websites hinweg für ähnliche Marketingzwecke zu verfolgen.

Da diese Cookies als Tracking-Cookies markiert sind, bitten wir Sie um Ihre Erlaubnis, diese setzen zu dürfen.

5.5 Soziale Medien

Auf unserer Website haben wir Inhalte von LinkedIn, Instagram, Facebook, X (Formerly Twitter) und WhatsApp eingebunden, um Webseiten zu bewerben (z. B. „Gefällt mir„, „Anheften“) oder zu teilen (z. B. „Tweeten“) in sozialen Netzwerken wie LinkedIn, Instagram, Facebook, X (Formerly Twitter) und WhatsApp. Dieser Inhalt ist mit Code eingebettet, der von LinkedIn, Instagram, Facebook, X (Formerly Twitter) und WhatsApp stammt und Cookies platziert. Diese Inhalte können bestimmte Informationen für personalisierte Werbung speichern und verarbeiten.

Bitte lesen Sie die Datenschutzerklärung dieser sozialen Netzwerke (die sich regelmäßig ändern können), um zu lesen, was sie mit Ihren (persönlichen) Daten tun, die sie mit diesen Cookies verarbeiten. Die abgerufenen Daten werden so weit wie möglich anonymisiert. LinkedIn, Instagram, Facebook, X (Formerly Twitter) und WhatsApp befinden sich in den Vereinigten Staaten.

6. Einwilligung

Wenn Sie unsere Website zum ersten Mal besuchen, zeigen wir Ihnen ein Popup mit einer Erklärung zu Cookies an. Sobald Sie auf „Einstellungen speichern“ klicken, willigen Sie ein, dass wir die Kategorien von Cookies und Plug-Ins verwenden, die Sie im Pop-up ausgewählt haben, wie in dieser Cookie-Erklärung beschrieben. Sie können die Verwendung von Cookies über Ihren Browser deaktivieren, aber bitte beachten Sie, dass dann unsere Website möglicherweise nicht mehr richtig funktioniert.

7. Aktivieren / Deaktivieren und Löschen von Cookies

Sie können Ihren Internetbrowser verwenden, um Cookies automatisch oder manuell zu löschen. Sie können auch festlegen, dass bestimmte Cookies möglicherweise nicht platziert werden. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, die Einstellungen Ihres Internetbrowsers so zu ändern, dass Sie bei jedem Absetzen eines Cookies eine Nachricht erhalten. Weitere Informationen zu diesen Optionen finden Sie in den Anweisungen im Hilfebereich Ihres Browsers.

Bitte beachten Sie, dass unsere Website möglicherweise nicht richtig funktioniert, wenn alle Cookies deaktiviert sind. Wenn Sie die Cookies in Ihrem Browser löschen, werden sie nach Ihrer Einwilligung erneut gesetzt, wenn Sie unsere Website erneut besuchen.

8. Ihre Rechte in Bezug auf personenbezogene Daten

Sie haben folgende Rechte in Bezug auf Ihre personenbezogenen Daten:

  • Sie haben das Recht zu erfahren, warum Ihre personenbezogenen Daten benötigt werden, was damit passiert und wie lange sie aufbewahrt werden.
  • Auskunftsrecht: Sie haben das Recht, auf Ihre uns bekannten personenbezogenen Daten zuzugreifen.
  • Recht auf Berichtigung: Sie haben das Recht, Ihre personenbezogenen Daten jederzeit zu ergänzen, zu korrigieren, zu löschen oder zu sperren.
  • Wenn Sie uns Ihre Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer Daten erteilen, haben Sie das Recht, diese Einwilligung zu widerrufen und Ihre personenbezogenen Daten löschen zu lassen.
  • Recht auf Datenübertragbarkeit: Sie haben das Recht, alle Ihre personenbezogenen Daten von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen anzufordern und vollständig an einen anderen für die Verarbeitung Verantwortlichen zu übermitteln.
  • Widerspruchsrecht: Sie können der Verarbeitung Ihrer Daten widersprechen. Wir halten uns daran, es sei denn, es liegen berechtigte Gründe für die Bearbeitung vor.

Um diese Rechte auszuüben, kontaktieren Sie uns bitte. Bitte beachten Sie die Kontaktdaten am Ende dieser Cookie-Erklärung. Wenn Sie eine Beschwerde darüber haben, wie wir mit Ihren Daten umgehen, würden wir gerne von Ihnen hören, aber Sie haben auch das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde (der Datenschutzbehörde) einzureichen.

9. Kontaktdetails

Für Fragen und / oder Kommentare zu unserer Cookie-Richtlinie und dieser Erklärung kontaktieren Sie uns bitte über die folgenden Kontaktdaten:

Media Kanzlei Riemenschneider
Hanauer Landstraße 155-157
60314 Frankfurt am Main

Deutschland
Website: https://media-kanzlei.com
E-Mail: anwalt@media-kanzlei.com
Telefonnummer 069 34875770