Das Oberlandesgericht Naumburg hat eine Beschwerde von Meta Platforms gegen einen vorherigen Gerichtsbeschluss zurückgewiesen. In diesem wurden die Kosten des Rechtsstreits auf Meta Platforms als Antragsgegnerin übertragen. Das OLG Naumburg stimmte der vorherigen Entscheidung des LG Magdeburg zu, sodass Meta Platforms die Kosten des Verfahrens tragen muss.