Oberlandesgericht Naumburg: Meta Platforms unterliegt in Beschwerdeverfahren
Das Oberlandesgericht Naumburg hat eine Beschwerde von Meta Platforms gegen einen vorherigen Gerichtsbeschluss zurückgewiesen. In diesem wurden die Kosten des Rechtsstreits auf Meta Platforms als Antragsgegnerin übertragen. Das OLG Naumburg stimmte der vorherigen Entscheidung des LG Magdeburg zu, sodass Meta Platforms die Kosten des Verfahrens tragen muss.
Streit um Instagram-Profil: Hintergrund des Rechtsstreits
Im Kern des Streits stand die Deaktivierung des Instagram-Profils unserer Mandantin. Im Verfügungsverfahren forderte unsere Mandantin die Unterlassung der fortgesetzten Deaktivierung ihres Instagram-Profils, welches vom Landgericht mit einem Wert von 10.000 € beziffert wurde.
Kostenlast der Antragsgegnerin: Neuer Beschluss gefällt
Das OLG Naumburg entschied, dass Meta Platforms die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen muss. Die Entscheidung basierte auf einer gründlichen Prüfung der Zulässigkeit und Fristgerechtigkeit der Beschwerde. Zudem betonte das Gericht, dass Meta Platforms maßgeblich zur gerichtlichen Auseinandersetzung beigetragen hatte, indem sie die Wiederfreischaltung des Instagram-Profils unserer Mandantin verhinderte.
Keine Anwendung internationaler Normen: Gerichtliche Entscheidung
Das Gericht sah die Anwendung internationaler Normen in diesem Fall als nicht relevant an. Die Kostenentscheidung wurde unabhängig von diesem Aspekt getroffen.
Media Kanzlei hilft bei Verfahren gegen Meta Platforms
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