Media Kanzlei hebt für Sara Kulka Kontoeinschränkung bei Instagram auf

Erfolgsgeschichte

Media Kanzlei erzielt Aufhebung eines sog. Shadowban von Sara Kulka

Mit Beschluss des Landgerichts Leipzig Anfang Juni erreichte die Media Kanzlei die Aufhebung einer ungerechtfertigten Kontoeinschränkung, durch welche Reality-TV-Darstellerin und ehemaliges Model Sara Kulka ihr Instagram-Konto nur eingeschränkt nutzen konnte (sog. Shadowban).

Was passiert beim Shadowban?

Unter einem sog. Shadowban versteht man eine Maßnahme von Social-Media Plattformen, um die Reichweite von Posts oder Beiträgen einzuschränken. Dabei sind gepostete Beiträge oder Reels zwar weiterhin sichtbar, erscheinen jedoch nicht in den Suchergebnissen anderer Nutzer. Somit wird das Nutzerkonto in den Bereichen „Explore, Suche, Vorgeschlagene Nutzer, Reels und Feed-Empfehlungen“ nicht mehr angezeigt. Hierdurch können Personen des öffentlichen Lebens, welche sich mit ihren Social-Media-Plattformen eine Lebensgrundlage geschaffen haben, hohe Einkommensschäden drohen.

Media Kanzlei beantragt einstweilige Verfügung gegen Meta

Als Grund zeigte Instagram der Influencerin Sara Kulka an, dass ihr Konto gegen Richtlinien verstoßen würde. Dabei wurden mehrere ihrer Beiträge als Verstoß angezeigt, in welchen diese lediglich Postings zu Urlauben und ihrem Dasein als Mutter veröffentlichte. Diese Beiträge sollen gegen Richtlinien zu sexuell motivierter Kontaktaufnahme oder zu Gewalt und Anfechtung zu psychischer Gewalt verstoßen. Dass ein solcher Verstoß nicht vorlag, liegt auf der Hand. Nicht nur war die Kontoeinschränkung ungerechtfertigt, sondern drohte Sara Kulka hierdurch der Verlust von Bestandskunden und eine hohe Einkommenseinbüße. Das Landgericht Leipzig sah dies genauso, somit hatte der Antrag auf einstweilige Verfügung Erfolg und der Shadowban musste aufgehoben werden.

Shadowban ebenso beeinträchtigend wie Kontosperre

Das Konto wird durch den Shadowban derart stark eingeschränkt, dass es bereits einer Kontosperre gleichkommt. Bei derartigen, schwerwiegenden Eingriffen sollte der Nutzer zumindest die Möglichkeit bekommen, hierzu vorher angehört zu werden bzw. Stellung zu nehmen. Die Kontoeinschränkung erfolgte jedoch ohne vorherige Abmahnung und war damit nicht vorhersehbar.

Ihr Social Media Konto wurde eingeschränkt?

Als renommierte Kanzlei unterstützt Sie die Media Kanzlei Frankfurt in allen Angelegenheiten rund um das Thema Shadowban und Kontoentsperrung! Kontaktieren Sie uns gerne, falls Sie davon betroffen sind. 

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