Media Kanzlei erzielt Unterlassungsanspruch gegen Verlag

Erfolgsgeschichte

Media Kanzlei setzt Unterlassungsanspruch gegen Verlag durch

Die Media Kanzlei konnte in einem außergerichtlichen Verfahren den Unterlassungsanspruch einer Stadt gegenüber einem Verlag durchsetzen, nachdem dieser einen unzulässigen Leserbrief veröffentlichte.

Unzulässige Leserbriefe in einer Stadtzeitung veröffentlicht

Zwischen unserer Mandantschaft und dem Verlag besteht ein Vertragsverhältnis mit der Regelung, dass in der städtischen Zeitung keine Leserbriefe oder Artikel mit politischen Aussagen jeder Art veröffentlicht werden.

Sinn und Zweck dieser Regelung ist, dass die Zeitung als amtliches Bekanntmachungsorgan frei bleibt von politischen Äußerungen oder persönlichen Meinungsverschiedenheiten unter Gruppierungen.

In einer Ausgabe der Zeitung vom August 2024 wurde jedoch ein Leserbrief veröffentlicht, welcher sich mit der Auflösung eines Familiengrabes befasste, sodass ein Vertragsverstoß vorliegt.

Ausgenommen sind nach vertraglicher Vereinbarung zwar Anzeigen, jedoch handelte es sich bei dem Leserbrief nicht um eine Anzeige. Weder dem Inhalt noch der Aufmachung lässt sich entnehmen, dass es sich um eine Werbeanzeige handeln könnte.

Verstoß gegen Vorschriften des HPresseG

Auch wenn es sich um eine Anzeige handeln würde, läge ein Verstoß gegen § 8 des Hessischen Pressegesetzes (HPresseG) vor, wonach der Verleger, der sich für die Veröffentlichung von Anzeigen bezahlen lässt, diese Veröffentlichung innerhalb des Druckwerks auch als Anzeige kenntlich machen muss. Hierbei müsste der Leserbrief für die durchschnittliche Leserschaft als Anzeige erkenntlich sein, was nicht der Fall war. Ein solcher Verstoß gegen Landespressegesetze gilt als Ordnungswidrigkeit.

Unterlassungsanspruch durch Vertragsverstoß

Unserer Mandantschaft stand damit ein Unterlassungsanspruch aus dem Vertragsverhältnis mit dem Verlag zu, welchen wir mit Erfolg geltend machen konnten. Zahlreiche oberlandesgerichtliche Entscheidungen haben sich bereits mit Werbeanzeigen befasste- unsere Experten und Expertinnen der Media Kanzlei kennen die Rechtsprechung und beherrschen einen sicheren Umgang mit dem Landespressegesetz. Kontaktieren Sie uns noch heute!

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