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Auf der Website eines großen Verlages wurde ein Artikel mit dem Namen „Shadow Diplomats-Enthüllungen – Vergewaltiger, Terrorfinanzierers, Steuerhinterzieher – das sind die extremsten Fälle“ veröffentlicht. Darin wurde über unseren Mandanten, ein deutscher Honorarkonsul, behauptet, er sei für Panama Papers und ein Offshore-Business bekannt. Zudem wurde erklärt, staatsanwaltschaftliche Ermittlungen gegen ihn wegen Steuerhinterziehung seien nur gegen Auflage eingestellt worden. Dabei handelte es sich um unwahre Behauptungen, die unseren Mandanten in seinem Persönlichkeitsrecht verletzen. Die Media Kanzlei erwirket daher für ihren Mandanten die Entfernung der entsprechenden Behauptungen sowie die Veröffentlichung einer Gegendarstellung auf der Website des Verlags.
Aus dieser rechtsverletzenden Äußerung resultierte für unseren Mandanten ein Gegendarstellungsanspruch gem. § 20 MStV. So musste der Betreiber der Website die Gegendarstellung, in welcher die Behauptungen richtig gestellt wurden, auf seiner Website veröffentlichen und für einen Zeitraum von 3 Stunden verlinken.
Die Gegendarstellung lautete dann wie folgt:
„(In dem oben genannten Artikel wurde) folgende Aussage über mich verbreitet:
Die Ermittlungen gegen ihn wegen Steuerhinterziehung wurden (…) gegen Auflage eingestellt.
Hierzu stelle ich fest:
Die Ermittlungen wurden ohne Auflage eingestellt.“
Sollten auch Sie in der Presse oder den Medien von unwahren Äußerungen betroffen sein, dann zögern Sie nicht uns zu
kontaktieren. Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Die Media Kanzlei ist eine dynamische und innovative Anwaltskanzlei. Gegründet mit der Vision, umfassende juristische Dienstleistungen anzubieten, die speziell auf das Medienrecht zugeschnitten sind, hat sich die Media Kanzlei zu einem vertrauenswürdigen und gefragten Namen auf dem Markt entwickelt. Mit einem Team hochqualifizierter und erfahrener Anwälte bietet die Media Kanzlei eine breite Palette rechtlicher Lösungen für Mandanten aus der Medienbranche. Wir glauben, dass Spitzenleistungen Spezialisierung und Leidenschaft erfordern. Deshalb berät unsere Medienkanzlei nur in Rechtsgebieten, für die sich unsere Anwälte begeistern und die uns inspirieren. Unsere Anwälte verfügen über höchste Erfahrung und Kompetenz in den Bereichen Presserecht, Medienrecht, Persönlichkeitsrecht, Markenrecht, Urheberrecht und Wettbewerbsrecht.