Markenrechtsverletzungen durch die Angabe „Hydrafacial“

Erfolgsgeschichte

Markenrechtsverletzungen im Kosmetik-Bereich durch die Angabe „Hydrafacial“

Kleinunternehmer:innen ahnen nichts, bis die Abmahnung kommt: Immer wieder stößt man bei Angeboten von Kosmetikbehandlungen auf den Begriff „Hydrafacial“, wenn es um Gesichtsbehandlungen geht. Hierbei handelt es sich jedoch nicht um einen allgemeinen Begriff, sondern um eine erfolgreiche Marke- und diese ist entsprechend rechtlich geschützt.

„Hydrafacial“ ist keine Art der Gesichtsbehandlung, sondern eine geschützte Marke

Bei „Hydrafacial“ handelt es sich um eine eingetragene Marke eines amerikanischen Unternehmens, die unter anderem für Gesichts- bzw. Kosmetikbehandlungen geschützt ist. Das amerikanische Unternehmen lizenziert die Marke an Kosmetiker:innen, die auch die Apparate, die für die Kosmetikbehandlungen gebraucht werden, kaufen.

Viele Kosmetiker:innen glauben, dass es sich bei „Hydrafacial“ um eine beschreibende Angabe für eine bestimmte Art der Gesichtsbehandlung handelt und nutzen den Begriff, ohne die Apparate von der Markeninhaberin zu kaufen (sondern Konkurrenzprodukte) und ohne eine Lizenz für die Markennutzung einzuholen.

Für die Verwendung der Marke „Hydrafacial“ brauch man somit eine Erlaubnis- und die kostet Geld. Nutzt man diese Marke ohne Berechtigung, stellt das in den meisten Fällen eine Markenverletzung dar (Art. 9 Abs. 2 UMV bzw. § 14 MarkenG).

Vorherige Markenrecherche zur Vermeidung von Ersatzansprüchen

Aufgrund von Markenrechtsverletzungen kann eine Pflicht zum Schadensersatz drohen nach Art. 9 UMV, Art. 17 UMV i. V. m. § 14 Abs. 6 MarkenG, § 13 UWG. Voraussetzung bei Ersatzansprüchen ist grundsätzlich, dass zumindest fahrlässig gehandelt wurde. Dies wird beim Schutz um die Marke „Hydrafacial“ damit begründet, dass die Markenrechte ohne weiteres durch Registerrecherchen ermittelbar gewesen wären. Abgesehen davon handelt es sich um sehr bekannte Produkte, welche in zahlreichen Zeitschriften beworben werden. Kosmetiker:innen kann somit nur geraden werden, Marken ausgiebig zu recherchieren, bevor mit diesen geworben wird!

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