Manager von berühmtem Musikkünstler erhält über 11.000 € von Axel Springer
Unser Mandant ist Musikmanager von bekannten Deutsch-Rap-Größen wie Massiv.
Identifizierende Berichterstattung durch Axel Springer
Unser Mandant wurde im Rahmen eines Strafverfahrens als Zeuge geladen. Dies nahm die Gegenseite zum Anlass, um über unseren Mandanten in identifizierender Weise zu berichten. Dies geschah zunächst unter vollständiger Namensnennung und in weiteren Artikel sogar mit Verbreitung eines Bildes unseres Mandanten.
Die Media Kanzlei mahnte Axel Springer aufgrund der verschiedenen Artikel ab und forderte die Abgabe einer Unterlassungsverpflichtungserklärung. In Bezug auf die Bildberichterstattung wurde eine solche Unterlassungserklärung auch von der Gegenseite abgegeben.
Vertragsstrafe aufgrund von Twitter-Vorschau
Das streitgegenständliche Foto war jedoch nach Abgabe der Unterlassungserklärung dennoch in der Vorschau des Artikels auf Twitter zu sehen. Da sich Axel Springer mit der Abgabe der Unterlassungserklärung dazu verpflichtet hatte, dass sie das Bildnis unseres Mandanten nicht mehr veröffentlichen, lag in diesem Verhalten ein Verstoß gegen den zwischen den Parteien geschlossenen Unterlassungsvertrag.
LG Mainz spricht Vertragsstrafe gegen Axel Springer zu
Daher reichte die Media Kanzlei Klage vor dem Landgericht Mainz ein und beantragte die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 7.500 € sowie die Zahlung der Rechtsverfolgungskosten. Das Gericht sprach im Ergebnis die Vertragsstrafe zu (n.rk).
Das Gericht stellte fest, dass die Beklagte nicht genug getan habe, um das Bildnis aus der Twitter Vorschau entfernen zu lassen und die Verschuldensvermutung nicht widerlegen konnte. Im Ergebnis muss Axel Springer unserem Mandanten nun mehr als 11.000 € zahlen.
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